Nicht nur Schwangere sollten chininhaltige Getränke meiden, so das Bundesinstitut für Risikobewertung, sondern auch Patienten mit Tinnitus. Die Getränke können bis zu 85 Milligramm Chinin pro Liter enthalten. Bei Überempfindlichkeit können bereits kleine Chininmengen neben Sehstörungen und Verwirrtheit auch Tinnitus bewirken. Auch Arzneien mit Wirkstoffen, die vom Chinin abgeleitet sind, können ein Risiko sein. Nicht alle Patienteninfos machen darauf aufmerksam, so eine Recherche des „arznei-telegramm“: In den Fachinformationen des Malariamittels Chininum Hydrochloricum und dem gegen Wadenkrämpfe angebotenen Chininsulfat-haltigen Limptar N sind Ohrgeräusche als Störwirkungen und als Gegenanzeige aufgeführt. Anders in den Fachinfos von Chloroquin (Resochin u. a.), Hydroxychloroquin (Quensyl) und Mefloquin (Lariam): Dort wird Tinnitus als Nebenwirkung erwähnt, nicht als Gegenanzeige. Eine „Verschlechterung bestehender Ohrgeräusche durch die Malariaprophylaxe lässt sich aber nicht ausschließen“. Die US-Produktinformation von Chloroquin warnt vor Verwenden bei Gehörschäden. Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin zur Malaria: http://dtg.org.
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