Wer wissen will, ob die Quietscheente giftige Substanzen enthält, sollte den Hersteller fragen. Der muss binnen 45 Tagen über „besorgniserregende Stoffe“ in Produkten wie Spielzeug, Textilien und Verpackungen informieren. Dazu zählen etwa krebserregende, erbgutschädigende und hormonell wirksame Substanzen. Dieses Auskunftsrecht gilt in der EU seit 2007. Bisher musste der Verbraucher Anfragen selbst per Post an den Hersteller schicken. Jetzt haben der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und das Umweltbundesamt ein Onlineformular eingerichtet, das die Sache erleichtern soll. Der Verbraucher tippt Artikelnummer und Produktname ein, füllt den Rest des kurzen Formulars aus, BUND oder Umweltbundesamt leiten es an den Hersteller weiter.
Tipp: Das Formular finden Sie unter www.reach-info.de/verbraucheranfrage, mehr Infos unter www.bund.net. Übrigens: Seit 1. September gilt ein neues Verbraucherinformationsgesetz (siehe „Verbraucherinformationsgesetz: Recht auf Auskunft“).
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