
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat dem Internet-Vergleichsportal Check24 kürzlich auferlegt, seine Kunden klarer über die eigene Maklertätigkeit zu informieren. Nun hat das Portal seine Internetseiten geändert und präsentiert jetzt deutlicher als vorher den Link „Erstinformation“. test.de erklärt die Hintergründe des Rechtsstreits und informiert über die von Check24 vorgenommenen Änderungen.
Internetseite umgebaut
Im Rechtsstreit mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat das Onlineportal Check 24 Anfang September 2017 erklärt, den Richterspruch des Oberlandesgerichtes München (Az. 29 U 2139/16) akzeptieren und keine Berufung einlegen zu wollen. Damit ist ein rund zwei Jahre dauernder Rechtsstreit beendet. Check24 hat das Urteil inzwischen umgesetzt und die Internetseite umgebaut. Der umstrittene Link auf die Erstinformation steht nun auf jeder Versicherungs-Startseite des Portals und ist für Kunden sichtbarer als vorher.
BVK sah unlauteren Wettbewerb
Der Bundesverband der Versicherungskaufleute, der rund 40 000 Versicherungsvermittler vertritt, hatte im Jahr 2015 der Check24 Vergleichsportal GmbH unlauteren Wettbewerb vorgeworfen: Verbraucher würden in die Irre geführt, weil das Portal als neutraler Dienstleister auftrete und sich als Verbraucherportal darstelle. Der Kunde sehe erst auf den zweiten Blick, dass es sich um ein provisionspflichtiges Geschäft handle. Dass Check24 ein Online-Makler ist, erfuhren Nutzer der Website nur versteckt in der unteren Fußzeile unter dem Button „Erstinformation“. Diese Platzierung war ein Verstoß gegen die gesetzliche Mitteilungspflicht, stellte das Gericht fest.
Erstinformation: Kunden müssen wissen, mit wem sie Geschäfte machen
Wer Versicherungen vermittelt und verkauft, muss einen Kunden beim ersten Geschäftskontakt darüber informieren, mit wem er es zu tun hat (Paragraf 11 Versicherungsvermittlungsverordnung). Die so genannte Erstinformation muss dem Kunden so präsentiert werden, dass er nicht danach suchen muss. Sie muss in Textform übermittelt werden, also per Briefpost, E-Mail oder in Form eines Downloads.
Individuellen Kundenwunsch erfragen
Im Prozess ging es auch darum, ob Check24 der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungspflicht nachkommt (Paragraf 61 Versicherungsvertragsgesetz). Grundsätzlich erfüllt das Portal seine Befragungs- und Beratungspflicht. „Die Richter sahen jedoch in drei Fällen Änderungsbedarf,“ sagt Daniel Friedheim, Pressesprecher von Check24 auf Anfrage von test.de. Hintergrund: Wer Versicherungen vermittelt, muss den individuellen Kundenwunsch und -bedarf genau erfragen.
Fragemasken überarbeitet
Auch Online-Makler müssen daher ihre Fragen an den Versicherungsinteressenten genau auswählen und ihr Angebot an den Antworten auf diese Fragen ausrichten. Online-Makler arbeiten in der Regel mit Fragemasken und bieten Kunden Auswahlmöglichkeiten an. Check24 hat die Fragemasken im Internet nun überarbeitet. BVK-Präsident Michael H. Heinz zeigte sich sehr zufrieden, „dass Online-Anbieter nunmehr an die gleichen hohen Standards herangeführt werden, denen stationäre Vermittler seit langem genügen müssen.“
Ehrenamt in der Privathaftpflichtversicherung mitversichern
Check24 hatte zum Beispiel bei der Suche nach einer privaten Haftpflichtversicherung in der Fragemaske Kunden nicht explizit die Auswahloption „Ehrenamtliche Tätigkeit“ angeboten. In vielen Privathaftpflicht-Tarifen sind Ehrenamtliche geschützt, wenn sie bei Ausübung des Ehrenamtes eine andere Person aus Versehen verletzen oder Sachen beschädigen. Das Landgericht hatte festgestellt, dass ehrenamtliche Tätigkeiten in zahlreichen Bereichen zum gesellschaftlichen Alltag gehören, daher bedarf diese Frage der Abklärung. Die Muster-Versicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sehen die Einbeziehung der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Privathaftpflichtschutz vor.
Tipp: Die Stiftung Warentest hat aktuell Haftpflichtversicherungen getestet. Dabei zeigte sich: Die Verträge sind in vielen Fällen besser geworden – oft lohnt ein Wechsel.
Kaum ein Portal ist wirklich gratis
Kunden, die über das Internet Versicherungstarife vergleichen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass Online-Portale in der Regel gegen Provision Verträge zwischen Kunden und Anbieter vermitteln. Ein Versicherungs-Vergleichsportal, das (wie Check24) gleichzeitig Makler ist, verdient Geld über die Provisionen, die ihm ein Versicherer bei erfolgreichem Abschluss zahlt. Andere Portale bekommen Geld, wenn Nutzer Links auf bestimmte Seiten folgen. Am Ende zahlt der Nutzer für das vordergründig kostenlose Portal.
Stiftung Warentest bietet Vergleiche ohne Provisionszahlungen
Auch die Stiftung Warentest bietet Versicherungsvergleiche an, etwa den Kfz-Versicherungsvergleich oder den Vergleich Haftpflichtversicherung. Anders als andere Vergleichsportale kassiert sie allerdings keine Provisionen von Versicherern. Vielmehr zahlt der Kunde selbst ein geringes Entgelt, für die Analyse Autoversicherung etwa werden 7,50 Euro fällig. Die Stiftung Warentest schließt auch keine Anbieter aus und vergleicht fast alle aktuellen Tarife am Markt. „Gratisvergleiche“ hingegen sind teils lückenhaft, zum Beispiel weil ein Versicherer nicht bereit ist, eine Provision zu zahlen. Mitunter fehlen selbst große und preisgünstige Versicherer.
Alle individuellen Versicherungsvergleiche der Stiftung Warentest im Überblick
* Diese Meldung ist erstmals am 14. Juli 2016 auf test.de erschienen. Sie wurde seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt am 22. September 2017. Ältere Nutzerkommentare beziehen sich auf einen früheren Stand.
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- Nur Vergleichsportale listen aktuelle Preise für Strom- und Gastarife. Die Stiftung Warentest hat acht untersucht und zeigt, wie Sie mit ihnen günstige Tarife finden.
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- Den Stromanbieter zu wechseln, ist einfach. Entweder nutzen Kunden ein Vergleichsportal oder einen Wechselservice, der ihnen alles abnimmt. test.de erklärt, wie es geht.
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- Online-Vergleichsportale müssen Nutzerinnen und Nutzer deutlich darauf hinweisen, wenn ein Versicherungsvergleich nur eine eingeschränkte Marktauswahl enthält.
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Wo suchen sie? Einschlägige Medikamentensuchportale wie medizinfuchs.de oder medipreis.de ermöglichen das Sortieren der Fundstellen und sortieren standardmäßig von billig zu teurer.
dürften eher in die eigene Tasche wirtschaften z.Bs. Medizinsuche ,
bei Magentropfen sin die teuersten sind immer an erster Stelle,
das ist mir das System St. Warentest lieber ,man zahlt für den Test bzw. Suche
@Deee
Sie haben Recht: Vergleichen lassen sich Versicherungen auch bei Nafi. Wir haben die Zwischenüberschrift bei unserer heutigen Aktualisierung entsprechend geändert. Vielen Dank für Ihren Hinweis!
(aci)
Hm, ich war der Meinung, dass z.B. Nafi Auto https://www.nafi-auto.de/ (KFZ-Versicherungsvergleich) wirklich kostenlos ist. Über die genannte Plattform lassen sich aber auch keine Versicherungen abschließen, sondern wirklich NUR vergleichen. Dementsprechend sind auch Versicherungen ohne Werbeprovisionen aufgelistet. Geld verdient wird hier wohl damit, dass Maklern das Vergleichstool zur Verfügung gestellt wird, wenn ich das richtig verstanden hab.
Ich wollte hiermit nur anmerken, dass "Kein [Vergleichs-]Portal ist wirklich gratis" in diesem Fall vermutlich zu pauschal formuliert ist.