
Finanztest-Experten Simeon Gentscheff und Rüdiger Stumpf.
Wie sichere ich mir das Extrageld vom Arbeitgeber? Soll ich Vermögenswirksame Leistungen (VL) mit eigenem Geld aufstocken? Welche Anlageform ist für mich die richtige? Im Chat auf test.de haben die Finanztest-Experten Simeon Gentscheff und Rüdiger Stumpf Ihre Fragen beantwortet.
Geld vom Chef gut anlegen
Moderator: Herzlich willkommen beim test.de-Expertenchat zum Thema „Vermögenswirksame Leistungen“ (VL). Hier die TOP-1-Frage aus dem Pre-Chat:
Harald Lambe: Beim Ansparen in Aktien z.B. gibt es die doppelte staatliche Sparzulage. Nun habe ich in einem bekannten Steuerratgeber gelesen, dass dies auch für Beteiligungen an Genossenschaftsbanken wie Volksbank, Raiffeisenbank und ähnliche gilt, was natürlich wesentlich risikoärmer ist. Stimmt das? Vielen Dank Herr Lambe.
test.de: (Rüdiger Stumpf) Jeder, der die Möglichkeit hat, VL zu bekommen, sollte das auch nutzen. Wir haben festgestellt, dass es viele nicht tun und damit auch erhebliche Rendite und Zinsen verschenken. Wir haben uns 7 verschiedene Anlagemöglichkeiten angeschaut und haben auch festgestellt, dass VL in Genossenschaftsanteile fließen können. Dafür sind die Angebote allerdings sehr selten. Wer das gerne möchte und Genossenschaftsmitglied ist, kann dafür eine gute Arbeitnehmersparzulage erhalten. Er muss die Einkommensgrenzen beachten. Bis zu 80 Euro im Jahr gibt der Staat hinzu.
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Moderator: ... und hier die Top-2-Frage:
helga: Wie sollte man die VL-Anlage am besten anlegen?
test.de: (Simeon Gentscheff) Das kommt darauf an, was der Arbeitnehmer möchte. Ist er bereit, ein Risiko einzugehen, sind Aktienindexfonds attraktiv. Hierfür gibt es auch die größtmögliche staatliche Förderung. Eine sichere attraktive Rendite gibt es bei Banksparplänen – bis zu 3,39 Prozent Rendite ist möglich. Bei der Edekabank mit Bedingung sogar 5,48 Prozent. Möchte der Verbraucher bauen, ist ein Bausparvertrag sinnvoll. Zahlt er einen Kredit zurück, lohnt sich die zusätzliche Tilgung mit VL. Die Rendite entspricht dem Kreditzins.
Vermögenswirksame Leistungen zur Kredittilgung
Andy: Können VL auch zur Tilgung von Darlehen genutzt werden?
Thomas: Ich möchte die VL zur Kredittilgung nutzen, jedoch die Gebühren und Aufwand für die Änderung am Kreditvertrag vermeiden. Daher soll die VL direkt auf mein Girokonto überwiesen werden und die Bank sollte mir eine Bestätigung ausstellen, dass die VL zur Tilgung genutzt wird. Gibt es hierzu eine Bestimmung oder Verordnung aus der ersichtlich ist, dass das genau so rechtlich in Ordnung ist?
test.de: (Rüdiger Stumpf) Jeder Sparer, der VL kriegen kann und ein Eigenheim gebaut hat, sollte VL für die Tilgung seines Baudarlehens nutzen. So erzielt er häufig die beste Rendite. Wir haben uns das mal ausgerechnet: Wenn 40 Euro im Monat zusätzlich auf das Kreditkonto fließen, dann verringert sich die Restschuld bei einem Zins von 4,5 Prozent nach 10 Jahren um gut 6.019 Euro. Das ist ein guter Ertrag. Es besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die VL für die Tilgung direkt auf das Girokonto des Arbeitnehmers zahlt. Das ist sogar gesetzlich verankert im 5. Vermögensbildungsgesetz § 3.
Nobody: Zum Thema: Tilgung eines Baudarlehens: Gibt es da trotzdem die staatliche Zulage? Wie wird diese dann beantragt?
test.de: (Rüdiger Stumpf) Für die Tilgung Ihres Baudarlehens erhalten Sie auch die Arbeitnehmersparzulage bis zu €43 im Jahr. Die beantragen Sie über das Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung.
Stefan: Ein Bausparvertrag besitzt eine Bausparsumme, zum Beispiel €25.000. Sobald er zuteilungsreif ist, kann ich über das Geld verfügen, muss aber nicht. Wenn aber die Endsumme von €25.000 erreicht wird, wird er automatisch. ausgezahlt. Wie ist dies bei Aktienfondssparplänen? Gibt es hier auch eine Endsumme, auf die hin gespart wird und dann automatisch ausgezahlt wird? Was ist, wenn der Fonds im Minus steht, kann ich den Vertrag aussitzen, bis er wieder im Plus steht, oder ist irgendwann ein Endtermin erreicht?
test.de: (Rüdiger Stumpf) Bei Aktienfondssparplänen sparen Sie in der Regel 6 Jahre. Wir empfehlen Anlegern, einen größeren Zeithorizont einzuplanen. Ist nämlich Ihr Aktienfondssparplan zum Laufzeitende im Minus, dann warten Sie bis der Fonds wieder die Pluszone erreicht. Das kann 2, 3 Jahre dauern. Sie profitieren dann von den guten Ertragsmöglichkeiten des Aktienmarktes. Eine Endsumme, auf die Sie hin sparen, gibt es bei einem Aktienfondssparplan nicht. ...
test.de: (Simeon Gentscheff) Der Bausparer kann bei vielen Bausparkassen nur solange sparen, bis die Bausparsumme erreicht ist. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Fragen Sie bei Ihrer Bausparkasse nach.
Cori: Hallo zusammen, ich habe einen VL-Vertrag vor ca. 4 Jahren abgeschlossen, den Beitrag zahlt der Arbeitgeber. Prämie bekomme ich keine. Kann ich diesen jetzt schon auflösen, trotz Sperrfrist? Vielen Dank!
test.de: (Simeon Gentscheff) Sie können den Vertrag auch während der Laufzeit kündigen. Bei Banksparplänen erhält der Sparer am Ende der Laufzeit einen Bonus, eine vorzeitige Kündigung macht hier wenig Sinn, denn dann verliert er den Bonus. Bei Aktienfonds oder Bausparverträgen ist eine vorzeitige Kündigung unproblematisch, bei Anspruch auf staatliche Förderung sollte der Anleger im Regelfall nicht vorzeitig kündigen, denn dann ist die Prämie häufig weg.
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Vermögenswirksame Leistungen und Riester
soy_yo: Ich arbeite in einem Betrieb der Metall- und Elektrobranche. Meine Firma bietet mir AVWL an und die AVWL würde in einen Riestervertrag zufließen. Kann ich trotzdem die staatliche Zulage erhalten, wenn ich die Differenz (zum förderfähigen Betrag) zusätzlich selber einzahle?
test.de: (Rüdiger Stumpf) Zahlen Sie den zusätzlichen Beitrag bis zur staatlichen Fördergrenze. Für Riester-Verträge erhalten Sie allerdings keine Arbeitnehmersparzulage, dennoch ist es eine lohnenswerte Anlageform.
Klaus: Kann ich als geringfügig Beschäftigter VL machen und bekomme ich vom Staat dafür auch die Zulage?
test.de: (Simeon Gentscheff) Sie können als geringfügig Beschäftigter auch VL machen und erhalten die Arbeitnehmersparzulage. Der Staat gibt Ihnen bei Einzahlungen von bis zu €400 Euro in einen Aktienfondssparplan maximal €80 im Jahr dazu. Es lohnt sich, Geld vom eigenen Nettoeinkommen in den Vertrag zu zahlen.
Vermögenswirksame Leistungen im Fondssparvertrag
frapet: Ich hatte bei einer großen Fondsbank einen VL-Fondssparvertrag und für das separare VL-Depot jährlich die vergünstigte Depotgebühr (€12) bezahlt. Nach Ablauf der Sperrfrist im siebten Jahr mussten die Fondsanteile zwangsläufig noch für ein paar Tage im Depot bleiben, um in mein reguläres Depot übertragen werden zu können. Für diese wenigen Tage kassierte die Fondsbank aber am Jahresende noch einmal eine volle Depotjahresgebühr in Höhe von €25. Ist das ein fieser Trick oder gängige Praxis?
test.de: (Rüdiger Stumpf) Wir haben das bisher nicht als gängige Praxis beobachtet. Der Sparer sollte sich an seine Bank wenden und Beschwerde dagegen einlegen.
Martin: Einzahlungen von VL in Aktienfonds werden bis zu einer Höhe von €800 (?) jährlich für Ehepaare staatlich gefördert. Kann ich diesen Betrag als Alleinverdiener in der Familie mit einem einzigen Vertrag abdecken und meinen Arbeitgeber anweisen, entsprechend €66,66 (?) monatlich von meinem Gehalt einzuzahlen, oder muss ich das auf mehrere Verträge splitten?
test.de: (Rüdiger Stumpf) Aus unserer Sicht ist es möglich, dass Sie als Alleinverdiener den Beitrag von Ihrem Chef in den Vertrag einzahlen lassen. Dafür würden Sie die Förderung für Ehepaare in Höhe von €160 erhalten.
sureshot: Kann ich einen VL-Vertrag einrichten, wenn ich laut Tarifvertrag keinen Anspruch einer Arbeitgeberleistung habe, der Arbeitgeber also nur Teile meines Gehalts überweist?
test.de: (Simeon Gentscheff) Sie können auch einen VL-Vertrag abschließen wenn der Arbeitgeber keine Zulage zahlt. Das lohnt sich insbesondere, wenn Sie Anspruch auf staatliche Förderung haben bei zu versteuerndem Einkommen von bis zu 25.600 Euro. Sie erhalten entweder die Arbeitnehmersparzulage bis maximal 20.000 Euro Einkommen bei Fonds oder die Wohnungsbauprämie bis maximal 25.600 Euro. Sie müssen den Arbeitgeber dazu veranlassen, dass das Geld aus Ihrem Nettogehalt in den Vertrag fließt.
Rolf D.: Zurzeit bekomme ich als Angehöriger des öffentlichen Dienstes noch €6,65 (?) Zulage und lasse €40 (?) direkt vom Gehalt in einen Sparvertrag überweisen. Bevor die sechs Jahre Einzahlungszeit erreicht ist gehe ich in Pension. Kann ich dann von meiner Pension weitere€ 40 (?) in den Sparvertrag überweisen lassen bzw. wie geht es mit dem Sparvertrag weiter? Ich möchte eigentlich die volle Sparzeit erfüllen.
test.de: (Simeon Gentscheff) Bei Aktienfondssparplänen und Bausparverträgen ist es in der Regel unproblematisch, die Beiträge während der Rente aus der eigenen Tasche zu zahlen. Bei Banksparplänen sollte man sich vorher beim Anbieter erkundigen, inwieweit eigene Einzahlungen im Rentenalter möglich sind.
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Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitslosigkeit
Marianne B.: Ich habe folgende Fragen: 1. Was passiert mit einem laufenden VL-Vertrag, wenn man arbeitslos wird? 2. Kann man auch als Minijobberin einen VL-Vertrag abschließen?
test.de: (Rüdiger Stumpf) Sollten Sie arbeitslos werden, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen. Sie können aber auch aus eigenen Mitteln weiter einzahlen. Dritte Möglichkeit: Sie können auch kündigen, ohne die Förderung zu verlieren (bei 12 Monaten Arbeitslosigkeit). Zweiter Punkt: Als Minijobberin lohnt sich der VL-Vertrag zweifach. Sie erhalten die Zulagen vom Chef und können auch noch eine Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Die Situation von Azubis
Moderator: Uns wurden Fragen einer Azubi-Klasse der Deutschen Rentenversicherung erreicht. Eine lautet: Während unserer Ausbildung ist unser Einkommen so gering, dass wir keine Einkommensteuer zahlen. Wie bekommen wir die staatliche AN-Sparzulage?
test.de: (Simeon Gentscheff) Bis zu 4 Jahre nach Beginn der Ausbildung kann die Arbeitnehmersparzulage rückwirkend beantragt werden. Dies geschieht mit der Steuererklärung. Ausgezahlt bekommen Sie die Arbeitnehmersparzulage als Gesamtsumme am Ende der Laufzeit, sie ist unverzinst.
Moderator: Die zweite Frage: Was geschieht mit unserem VL-Sparvertrag (Bausparvertrag) nach der 3-jährigen Ausbildung bei einem AG-Wechsel, bei Arbeitslosigkeit bzw. beim anschließenden Studium?
test.de: (Rüdiger Stumpf) Einen Sparvertrag können Sie bei einem Wechsel der Firma ohne weiteres mitnehmen und weiterführen bis zum Ende der Laufzeit. Bei Arbeitslosigkeit haben Sie die drei Möglichkeiten, die oben erklärt sind. Sollten Sie ein Studium beginnen, raten wir Ihnen, den Vertrag aus eigener Tasche weiter zu besparen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Kreditinstitut, ob das auch in jedem Fall für Banksparpläne gilt.
sabinehug: Ich suche für meinen Sohn (19 Jahre) im 1. Jahr der Ausbildung zum Steuerberater (Duales Studium) einen VL-Vertrag, ich dachte an einen ETF Indexfonds der sich am DAX orientiert. Ich würde den Vertrag über einen Internetanbieter abschließen. Gibt es da Empfehlungen und Unterschiede bei den Gebühren? Und wie sehen Sie die Anlage in ETF? Mit freundlichem Gruß Petra Hug
test.de: (Simeon Gentscheff) Im Internet gibt es eine Vielzahl von Fondsvermittlern, die VL-Fondssparpläne anbieten. In der letzten Finanztest-Ausgabe haben wir eine Tabelle mit ca. 30 Vermittlern. Bei ca. 20 Fondsvermittlern können Sie auch ETF-Sparpläne abschließen. Die Anteile werden bei der Fondsbank Ebase eingelagert. Die Jahresdepotgebühr beträgt immer €12. Der Kauf der ETF-Anteile kostet zwischen 0,2 und 0,7 Prozent. De Gebühren sind also bei allen Fondsvermittlern identisch. Die Anlage in ETF empfehlen wir, da vor allen Dingen die jährlichen Verwaltungsgebühren niedrig sind.
Bettina Tränkle: Mein Sohn (geb. 19.11.97) fängt im September eine Ausbildung an. Sein Einkommen wird dann die nächsten 3 Jahre unter €17.900 (?) liegen, aber was danach kommt weiß man ja nicht. Sollte er trotzdem einen Bausparvertrag (ohne Immobilienpläne)abschließen? Was ist wenn er die letzten Jahre mehr als €17.900 (?) verdient, lohnt sich da das ganze auch noch? Vielen Dank.
test.de: (Rüdiger Stumpf) Wenn Ihr Sohn eine Ausbildung beginnt, ist es gut, wenn Sie das Extra-Geld vom Chef mitnehmen. Die höchsten Renditechancen gibt es nicht bei Bausparverträgen, sondern bei Sparplänen für Aktienindexfonds. Allerdings sind da auch Verluste möglich. Sollte Ihr Sohn nach drei Jahren keinen Anspruch mehr auf die Arbeitnehmersparzulage haben, lohnt sich dieser Vertrag immer noch, wenn der nachfolgende Arbeitgeber Zulagen gibt. Selbst wenn nicht, führen Sie den Vertrag weiter bis zum Ende der Laufzeit fort, indem Sie den monatlichen Beitrag aus dem eigenen Portemonnaie zahlen. Wollen Sie das Risiko nicht eingehen, können Sie auch einen gut verzinsten Banksparplan für VL abschließen.
Nobody: Zur Antwort „Für die Tilgung Ihres Baudarlehens erhalten Sie auch die Arbeitnehmersparzulage bis zu €43 im Jahr. Die beantragen Sie über das Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung“ – Gibt es dazu ein spezielles Formular oder kann ich das einfach in der Steuererklärung angeben? Welche Belege muss man dazu dem Finanzamt geben?
test.de: (Rüdiger Stumpf) Sie reichen die Belege über Zahlungen des Arbeitgebers und des Baudarlehens beim Finanzamt ein. Ob es Extra- Formulare gibt, kann ich im Moment nicht sagen.
Sparverträge und Aktienfondssparpläne
charlycoyote: Hallo, mich interessiert ganz allgemein mal was es mit dem Ruhejahr auf sich hat. Gibt es das immer? Wieso weisen Sie in ihrem Heft mal 6+1 und dann mal 7 Jahre aus? Eigentlich heißt es doch immer 6 Jahre auf jeden Fall sparen was hat es da mit dem „Ruhejahr“ auf sich? Danke
test.de: (Simeon Gentscheff) Bei Banksparplänen und Aktienfondssparplänen muss der Arbeitnehmer 6 Jahre einzahlen. Nach der Sparphase muss er bis zum Jahresende auf die Auszahlung warten. Beginnt sein Vertrag im Februar, muss er am Ende 10 Monate warten. Beginnt er im November, muss er am Ende einen Monate warten. Das „Ruhejahr“ muss also kein volles Jahr sein. Bei Bausparverträgen spart der Arbeitnehmer bis zur Auszahlung, wenn die Zuteilung nicht vorher erfolgt, 7 Jahre.
bjj: Können Sie mir Wohnungsgenossenschaften nennen, die VL-Sparen anbieten?
test.de: (Simeon Gentscheff) Einige Bau- und Wohnungsgenossenschaften bieten VL-Sparverträge mit attraktiven Renditen an. Die BWV zu Köpenick bietet 4,14 Prozent pro Jahr. Sehr attraktive Renditen bieten beispielsweise auch die Bau- und Wohnungsgenossenschaft Dortmund, die Wohnungsbaugenossenschaft Carl Zeiss oder Volks-Bau- und Sparverein Frankfurt. Häufig erhalten Sie mehr als 3 Prozent Rendite bei 7 Jahren Laufzeit.
Moderator: Die Chat-Zeit ist auch schon fast um: Wollen Sie noch ein kurzes Schlusswort an die User richten?
test.de: (Rüdiger Stumpf) Lassen Sie sich das Geld vom Chef nicht entgehen. In unserer Grafik auf test.de können Sie kurz ermitteln, was für ein Spartyp Sie sind. Wenn Sie das wissen, wählen Sie einen Vertrag aus, schließen ihn ab, bringen ihn in die Personalstelle und dann erhalten Sie das Extra-Geld zusätzlich zum Lohn.
test.de: (Simeon Gentscheff) Auch ohne Zulagen vom Arbeitgeber sollten Sie als Geringverdiener einen VL-Vertrag abschließen. Aktienfonds werden am höchsten vom Staat bezuschusst, auch Bausparverträge erhalten Förderungen.
Moderator: Das waren 60 Minuten test-Expertenchat. Vielen Dank an die User für die vielen Fragen, die wir aus Zeitgründen leider nicht alle beantworten konnten. Vielen Dank auch an Simeon Gentscheff und Rüdiger Stumpf, dass Sie sich die Zeit für die User genommen haben.
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@hpkhpk: Zwar bekommen Sie in der Rentenphase weder eine VL-Zulage des Chefs noch die Arbeitnehmersparzulage, aber Sie können den Vertrag privat (ohne Förderung) weiterbesparen. Wählen Sie den Vertrag, der zu Ihnen passt. Sicherheitsorientierte ohne Eigenheimwünsche greifen zum Banksparplan, risikoorientierte Anleger zum Fondssparplan. Bitte lesen Sie unseren Artikel dazu: www.test.de / Suche / Vermögenswirksame Leistungen + Weitersparen. (maa)
Meine Versicherung, in die meine vermögenswirksamen Leistungen bisher eingezahlt wurden, ist zum 1.9.2014 abgelaufen. Ich bin noch 18 Monate beschäftigt (passive Phase der Altersteilzeit) bis ich in Rente gehe. Was empfehlen sie mir für diese Laufzeit, damit mir die vermögenswirksamen Leistungen und die Zulage vom Arbeitgeber nicht verloren gehen?