Chat Vermögens­wirk­same Leistungen Antworten auf Ihre Fragen

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Chat Vermögens­wirk­same Leistungen - Antworten auf Ihre Fragen

Finanztest-Experten Simeon ­Gents­cheff und Rüdiger Stumpf.

Wie sichere ich mir das Extrageld vom Arbeit­geber? Soll ich Vermögens­wirk­same Leistungen (VL) mit eigenem Geld aufstocken? Welche Anlageform ist für mich die richtige? Im Chat auf test.de haben die Finanztest-Experten Simeon Gents­cheff und Rüdiger Stumpf Ihre Fragen beant­wortet.

Geld vom Chef gut anlegen

Moderator: Herz­lich will­kommen beim test.de-Expertenchat zum Thema „Vermögens­wirk­same Leistungen“ (VL). Hier die TOP-1-Frage aus dem Pre-Chat:

Harald Lambe: Beim Ansparen in Aktien z.B. gibt es die doppelte staatliche Spar­zulage. Nun habe ich in einem bekannten Steuerrat­geber gelesen, dass dies auch für Beteiligungen an Genossen­schafts­banken wie Volks­bank, Raiff­eisen­bank und ähnliche gilt, was natürlich wesentlich risikoärmer ist. Stimmt das? Vielen Dank Herr Lambe.

test.de: (Rüdiger Stumpf) Jeder, der die Möglich­keit hat, VL zu bekommen, sollte das auch nutzen. Wir haben fest­gestellt, dass es viele nicht tun und damit auch erhebliche Rendite und Zinsen verschenken. Wir haben uns 7 verschiedene Anlage­möglich­keiten angeschaut und haben auch fest­gestellt, dass VL in Genossen­schafts­anteile fließen können. Dafür sind die Angebote allerdings sehr selten. Wer das gerne möchte und Genossen­schafts­mitglied ist, kann dafür eine gute Arbeitnehmer­spar­zulage erhalten. Er muss die Einkommens­grenzen beachten. Bis zu 80 Euro im Jahr gibt der Staat hinzu.

Details zu dieser Frage und vielen weiteren auch im Test Vermögenswirksame Leistungen.

Moderator: ... und hier die Top-2-Frage:

helga: Wie sollte man die VL-Anlage am besten anlegen?

test.de: (Simeon Gents­cheff) Das kommt darauf an, was der Arbeitnehmer möchte. Ist er bereit, ein Risiko einzugehen, sind Aktien­indexfonds attraktiv. Hierfür gibt es auch die größt­mögliche staatliche Förderung. Eine sichere attraktive Rendite gibt es bei Bank­sparplänen – bis zu 3,39 Prozent Rendite ist möglich. Bei der Edekabank mit Bedingung sogar 5,48 Prozent. Möchte der Verbraucher bauen, ist ein Bauspar­vertrag sinn­voll. Zahlt er einen Kredit zurück, lohnt sich die zusätzliche Tilgung mit VL. Die Rendite entspricht dem Kreditzins.

Vermögens­wirk­same Leistungen zur Kredittilgung

Andy: Können VL auch zur Tilgung von Darlehen genutzt werden?

Thomas: Ich möchte die VL zur Kredittilgung nutzen, jedoch die Gebühren und Aufwand für die Änderung am Kredit­vertrag vermeiden. Daher soll die VL direkt auf mein Giro­konto über­wiesen werden und die Bank sollte mir eine Bestätigung ausstellen, dass die VL zur Tilgung genutzt wird. Gibt es hierzu eine Bestimmung oder Verordnung aus der ersicht­lich ist, dass das genau so recht­lich in Ordnung ist?

test.de: (Rüdiger Stumpf) Jeder Sparer, der VL kriegen kann und ein Eigenheim gebaut hat, sollte VL für die Tilgung seines Baudarlehens nutzen. So erzielt er häufig die beste Rendite. Wir haben uns das mal ausgerechnet: Wenn 40 Euro im Monat zusätzlich auf das Kredit­konto fließen, dann verringert sich die Rest­schuld bei einem Zins von 4,5 Prozent nach 10 Jahren um gut 6.019 Euro. Das ist ein guter Ertrag. Es besteht die Möglich­keit, dass der Arbeit­geber die VL für die Tilgung direkt auf das Giro­konto des Arbeitnehmers zahlt. Das ist sogar gesetzlich verankert im 5. Vermögens­bildungs­gesetz § 3.

Nobody: Zum Thema: Tilgung eines Baudarlehens: Gibt es da trotzdem die staatliche Zulage? Wie wird diese dann beantragt?

test.de: (Rüdiger Stumpf) Für die Tilgung Ihres Baudarlehens erhalten Sie auch die Arbeitnehmer­spar­zulage bis zu €43 im Jahr. Die beantragen Sie über das Finanz­amt mit der Einkommensteuererklärung.

Stefan: Ein Bauspar­vertrag besitzt eine Bausparsumme, zum Beispiel €25.000. Sobald er zuteilungs­reif ist, kann ich über das Geld verfügen, muss aber nicht. Wenn aber die Endsumme von €25.000 erreicht wird, wird er auto­matisch. ausgezahlt. Wie ist dies bei Aktienfonds­sparplänen? Gibt es hier auch eine Endsumme, auf die hin gespart wird und dann auto­matisch ausgezahlt wird? Was ist, wenn der Fonds im Minus steht, kann ich den Vertrag aussitzen, bis er wieder im Plus steht, oder ist irgend­wann ein Endtermin erreicht?

test.de: (Rüdiger Stumpf) Bei Aktienfonds­sparplänen sparen Sie in der Regel 6 Jahre. Wir empfehlen Anlegern, einen größeren Zeithorizont einzuplanen. Ist nämlich Ihr Aktienfonds­sparplan zum Laufzeit­ende im Minus, dann warten Sie bis der Fonds wieder die Pluszone erreicht. Das kann 2, 3 Jahre dauern. Sie profitieren dann von den guten Ertrags­möglich­keiten des Aktienmarktes. Eine Endsumme, auf die Sie hin sparen, gibt es bei einem Aktienfonds­sparplan nicht. ...

test.de: (Simeon Gents­cheff) Der Bausparer kann bei vielen Bausparkassen nur solange sparen, bis die Bausparsumme erreicht ist. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Fragen Sie bei Ihrer Bausparkasse nach.

Cori: Hallo zusammen, ich habe einen VL-Vertrag vor ca. 4 Jahren abge­schlossen, den Beitrag zahlt der Arbeit­geber. Prämie bekomme ich keine. Kann ich diesen jetzt schon auflösen, trotz Sperr­frist? Vielen Dank!

test.de: (Simeon Gents­cheff) Sie können den Vertrag auch während der Lauf­zeit kündigen. Bei Bank­sparplänen erhält der Sparer am Ende der Lauf­zeit einen Bonus, eine vorzeitige Kündigung macht hier wenig Sinn, denn dann verliert er den Bonus. Bei Aktienfonds oder Bauspar­verträgen ist eine vorzeitige Kündigung unpro­blematisch, bei Anspruch auf staatliche Förderung sollte der Anleger im Regelfall nicht vorzeitig kündigen, denn dann ist die Prämie häufig weg.

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Vermögens­wirk­same Leistungen und Riester

soy_yo: Ich arbeite in einem Betrieb der Metall- und Elektrobranche. Meine Firma bietet mir AVWL an und die AVWL würde in einen Riester­vertrag zufließen. Kann ich trotzdem die staatliche Zulage erhalten, wenn ich die Differenz (zum förderfähigen Betrag) zusätzlich selber einzahle?

test.de: (Rüdiger Stumpf) Zahlen Sie den zusätzlichen Beitrag bis zur staatlichen Fördergrenze. Für Riester-Verträge erhalten Sie allerdings keine Arbeitnehmer­spar­zulage, dennoch ist es eine lohnens­werte Anlageform.

Klaus: Kann ich als gering­fügig Beschäftigter VL machen und bekomme ich vom Staat dafür auch die Zulage?

test.de: (Simeon Gents­cheff) Sie können als gering­fügig Beschäftigter auch VL machen und erhalten die Arbeitnehmer­spar­zulage. Der Staat gibt Ihnen bei Einzahlungen von bis zu €400 Euro in einen Aktienfonds­sparplan maximal €80 im Jahr dazu. Es lohnt sich, Geld vom eigenen Netto­einkommen in den Vertrag zu zahlen.

Vermögens­wirk­same Leistungen im Fonds­spar­vertrag

frapet: Ich hatte bei einer großen Fonds­bank einen VL-Fonds­spar­vertrag und für das separare VL-Depot jähr­lich die vergüns­tigte Depot­gebühr (€12) bezahlt. Nach Ablauf der Sperr­frist im siebten Jahr mussten die Fonds­anteile zwangs­läufig noch für ein paar Tage im Depot bleiben, um in mein reguläres Depot über­tragen werden zu können. Für diese wenigen Tage kassierte die Fonds­bank aber am Jahres­ende noch einmal eine volle Depot­jahres­gebühr in Höhe von €25. Ist das ein fieser Trick oder gängige Praxis?

test.de: (Rüdiger Stumpf) Wir haben das bisher nicht als gängige Praxis beob­achtet. Der Sparer sollte sich an seine Bank wenden und Beschwerde dagegen einlegen.

Martin: Einzahlungen von VL in Aktienfonds werden bis zu einer Höhe von €800 (?) jähr­lich für Ehepaare staatlich gefördert. Kann ich diesen Betrag als Allein­verdiener in der Familie mit einem einzigen Vertrag abdecken und meinen Arbeit­geber anweisen, entsprechend €66,66 (?) monatlich von meinem Gehalt einzuzahlen, oder muss ich das auf mehrere Verträge splitten?

test.de: (Rüdiger Stumpf) Aus unserer Sicht ist es möglich, dass Sie als Allein­verdiener den Beitrag von Ihrem Chef in den Vertrag einzahlen lassen. Dafür würden Sie die Förderung für Ehepaare in Höhe von €160 erhalten.

sureshot: Kann ich einen VL-Vertrag einrichten, wenn ich laut Tarif­vertrag keinen Anspruch einer Arbeit­geber­leistung habe, der Arbeit­geber also nur Teile meines Gehalts über­weist?

test.de: (Simeon Gents­cheff) Sie können auch einen VL-Vertrag abschließen wenn der Arbeit­geber keine Zulage zahlt. Das lohnt sich insbesondere, wenn Sie Anspruch auf staatliche Förderung haben bei zu versteuerndem Einkommen von bis zu 25.600 Euro. Sie erhalten entweder die Arbeitnehmer­spar­zulage bis maximal 20.000 Euro Einkommen bei Fonds oder die Wohnungs­bauprämie bis maximal 25.600 Euro. Sie müssen den Arbeit­geber dazu veranlassen, dass das Geld aus Ihrem Netto­gehalt in den Vertrag fließt.

Rolf D.: Zurzeit bekomme ich als Angehöriger des öffent­lichen Dienstes noch €6,65 (?) Zulage und lasse €40 (?) direkt vom Gehalt in einen Spar­vertrag über­weisen. Bevor die sechs Jahre Einzahlungs­zeit erreicht ist gehe ich in Pension. Kann ich dann von meiner Pension weitere€ 40 (?) in den Spar­vertrag über­weisen lassen bzw. wie geht es mit dem Spar­vertrag weiter? Ich möchte eigentlich die volle Spar­zeit erfüllen.

test.de: (Simeon Gents­cheff) Bei Aktienfonds­sparplänen und Bauspar­verträgen ist es in der Regel unpro­blematisch, die Beiträge während der Rente aus der eigenen Tasche zu zahlen. Bei Bank­sparplänen sollte man sich vorher beim Anbieter erkundigen, inwieweit eigene Einzahlungen im Renten­alter möglich sind.

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Vermögens­wirk­same Leistungen und Arbeits­losig­keit

Marianne B.: Ich habe folgende Fragen: 1. Was passiert mit einem laufenden VL-Vertrag, wenn man arbeitslos wird? 2. Kann man auch als Minijobberin einen VL-Vertrag abschließen?

test.de: (Rüdiger Stumpf) Sollten Sie arbeitslos werden, haben Sie die Möglich­keit, den Vertrag ruhen zu lassen. Sie können aber auch aus eigenen Mitteln weiter einzahlen. Dritte Möglich­keit: Sie können auch kündigen, ohne die Förderung zu verlieren (bei 12 Monaten Arbeits­losig­keit). Zweiter Punkt: Als Minijobberin lohnt sich der VL-Vertrag zweifach. Sie erhalten die Zulagen vom Chef und können auch noch eine Arbeitnehmer­spar­zulage beantragen.

Die Situation von Azubis

Moderator: Uns wurden Fragen einer Azubi-Klasse der Deutschen Renten­versicherung erreicht. Eine lautet: Während unserer Ausbildung ist unser Einkommen so gering, dass wir keine Einkommensteuer zahlen. Wie bekommen wir die staatliche AN-Spar­zulage?

test.de: (Simeon Gents­cheff) Bis zu 4 Jahre nach Beginn der Ausbildung kann die Arbeitnehmer­spar­zulage rück­wirkend beantragt werden. Dies geschieht mit der Steuererklärung. Ausgezahlt bekommen Sie die Arbeitnehmer­spar­zulage als Gesamt­summe am Ende der Lauf­zeit, sie ist unver­zinst.

Moderator: Die zweite Frage: Was geschieht mit unserem VL-Spar­vertrag (Bauspar­vertrag) nach der 3-jährigen Ausbildung bei einem AG-Wechsel, bei Arbeits­losig­keit bzw. beim anschließenden Studium?

test.de: (Rüdiger Stumpf) Einen Spar­vertrag können Sie bei einem Wechsel der Firma ohne weiteres mitnehmen und weiterführen bis zum Ende der Lauf­zeit. Bei Arbeits­losig­keit haben Sie die drei Möglich­keiten, die oben erklärt sind. Sollten Sie ein Studium beginnen, raten wir Ihnen, den Vertrag aus eigener Tasche weiter zu besparen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Kredit­institut, ob das auch in jedem Fall für Bank­sparpläne gilt.

sabinehug: Ich suche für meinen Sohn (19 Jahre) im 1. Jahr der Ausbildung zum Steuerberater (Duales Studium) einen VL-Vertrag, ich dachte an einen ETF Indexfonds der sich am DAX orientiert. Ich würde den Vertrag über einen Internetanbieter abschließen. Gibt es da Empfehlungen und Unterschiede bei den Gebühren? Und wie sehen Sie die Anlage in ETF? Mit freundlichem Gruß Petra Hug

test.de: (Simeon Gents­cheff) Im Internet gibt es eine Vielzahl von Fonds­vermitt­lern, die VL-Fonds­sparpläne anbieten. In der letzten Finanztest-Ausgabe haben wir eine Tabelle mit ca. 30 Vermitt­lern. Bei ca. 20 Fonds­vermitt­lern können Sie auch ETF-Sparpläne abschließen. Die Anteile werden bei der Fonds­bank Ebase einge­lagert. Die Jahres­depot­gebühr beträgt immer €12. Der Kauf der ETF-Anteile kostet zwischen 0,2 und 0,7 Prozent. De Gebühren sind also bei allen Fonds­vermitt­lern identisch. Die Anlage in ETF empfehlen wir, da vor allen Dingen die jähr­lichen Verwaltungs­gebühren nied­rig sind.

Bettina Tränkle: Mein Sohn (geb. 19.11.97) fängt im September eine Ausbildung an. Sein Einkommen wird dann die nächsten 3 Jahre unter €17.900 (?) liegen, aber was danach kommt weiß man ja nicht. Sollte er trotzdem einen Bauspar­vertrag (ohne Immobilienpläne)abschließen? Was ist wenn er die letzten Jahre mehr als €17.900 (?) verdient, lohnt sich da das ganze auch noch? Vielen Dank.

test.de: (Rüdiger Stumpf) Wenn Ihr Sohn eine Ausbildung beginnt, ist es gut, wenn Sie das Extra-Geld vom Chef mitnehmen. Die höchsten Rendite­chancen gibt es nicht bei Bauspar­verträgen, sondern bei Sparplänen für Aktien­indexfonds. Allerdings sind da auch Verluste möglich. Sollte Ihr Sohn nach drei Jahren keinen Anspruch mehr auf die Arbeitnehmer­spar­zulage haben, lohnt sich dieser Vertrag immer noch, wenn der nach­folgende Arbeit­geber Zulagen gibt. Selbst wenn nicht, führen Sie den Vertrag weiter bis zum Ende der Lauf­zeit fort, indem Sie den monatlichen Beitrag aus dem eigenen Portemonnaie zahlen. Wollen Sie das Risiko nicht eingehen, können Sie auch einen gut verzinsten Bank­sparplan für VL abschließen.

Nobody: Zur Antwort „Für die Tilgung Ihres Baudarlehens erhalten Sie auch die Arbeitnehmer­spar­zulage bis zu €43 im Jahr. Die beantragen Sie über das Finanz­amt mit der Einkommensteuererklärung“ – Gibt es dazu ein spezielles Formular oder kann ich das einfach in der Steuererklärung angeben? Welche Belege muss man dazu dem Finanz­amt geben?

test.de: (Rüdiger Stumpf) Sie reichen die Belege über Zahlungen des Arbeit­gebers und des Baudarlehens beim Finanz­amt ein. Ob es Extra- Formulare gibt, kann ich im Moment nicht sagen.

Spar­verträge und Aktienfonds­sparpläne

charlycoyote: Hallo, mich interes­siert ganz allgemein mal was es mit dem Ruhe­jahr auf sich hat. Gibt es das immer? Wieso weisen Sie in ihrem Heft mal 6+1 und dann mal 7 Jahre aus? Eigentlich heißt es doch immer 6 Jahre auf jeden Fall sparen was hat es da mit dem „Ruhe­jahr“ auf sich? Danke

test.de: (Simeon Gents­cheff) Bei Bank­sparplänen und Aktienfonds­sparplänen muss der Arbeitnehmer 6 Jahre einzahlen. Nach der Spar­phase muss er bis zum Jahres­ende auf die Auszahlung warten. Beginnt sein Vertrag im Februar, muss er am Ende 10 Monate warten. Beginnt er im November, muss er am Ende einen Monate warten. Das „Ruhe­jahr“ muss also kein volles Jahr sein. Bei Bauspar­verträgen spart der Arbeitnehmer bis zur Auszahlung, wenn die Zuteilung nicht vorher erfolgt, 7 Jahre.

bjj: Können Sie mir Wohnungs­genossenschaften nennen, die VL-Sparen anbieten?

test.de: (Simeon Gents­cheff) Einige Bau- und Wohnungs­genossenschaften bieten VL-Spar­verträge mit attraktiven Renditen an. Die BWV zu Köpenick bietet 4,14 Prozent pro Jahr. Sehr attraktive Renditen bieten beispiels­weise auch die Bau- und Wohnungs­genossenschaft Dort­mund, die Wohnungs­baugenossenschaft Carl Zeiss oder Volks-Bau- und Spar­ver­ein Frank­furt. Häufig erhalten Sie mehr als 3 Prozent Rendite bei 7 Jahren Lauf­zeit.

Moderator: Die Chat-Zeit ist auch schon fast um: Wollen Sie noch ein kurzes Schluss­wort an die User richten?

test.de: (Rüdiger Stumpf) Lassen Sie sich das Geld vom Chef nicht entgehen. In unserer Grafik auf test.de können Sie kurz ermitteln, was für ein Spar­typ Sie sind. Wenn Sie das wissen, wählen Sie einen Vertrag aus, schließen ihn ab, bringen ihn in die Personal­stelle und dann erhalten Sie das Extra-Geld zusätzlich zum Lohn.

test.de: (Simeon Gents­cheff) Auch ohne Zulagen vom Arbeit­geber sollten Sie als Gering­verdiener einen VL-Vertrag abschließen. Aktienfonds werden am höchsten vom Staat bezu­schusst, auch Bauspar­verträge erhalten Förderungen.

Moderator: Das waren 60 Minuten test-Expertenchat. Vielen Dank an die User für die vielen Fragen, die wir aus Zeitgründen leider nicht alle beant­worten konnten. Vielen Dank auch an Simeon Gents­cheff und Rüdiger Stumpf, dass Sie sich die Zeit für die User genommen haben.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.09.2014 um 15:36 Uhr
    Weitersparen während der Rente

    @hpkhpk: Zwar bekommen Sie in der Rentenphase weder eine VL-Zulage des Chefs noch die Arbeitnehmersparzulage, aber Sie können den Vertrag privat (ohne Förderung) weiterbesparen. Wählen Sie den Vertrag, der zu Ihnen passt. Sicherheitsorientierte ohne Eigenheimwünsche greifen zum Banksparplan, risikoorientierte Anleger zum Fondssparplan. Bitte lesen Sie unseren Artikel dazu: www.test.de / Suche / Vermögenswirksame Leistungen + Weitersparen. (maa)

  • hpkhpk am 19.09.2014 um 14:46 Uhr
    Kleine Laufzeit

    Meine Versicherung, in die meine vermögenswirksamen Leistungen bisher eingezahlt wurden, ist zum 1.9.2014 abgelaufen. Ich bin noch 18 Monate beschäftigt (passive Phase der Altersteilzeit) bis ich in Rente gehe. Was empfehlen sie mir für diese Laufzeit, damit mir die vermögenswirksamen Leistungen und die Zulage vom Arbeitgeber nicht verloren gehen?