
Stephanie Zipp, Steuerexpertin der Stiftung Warentest.
Dem Finanzamt bleibt nicht verborgen, wie viel Rente und Pension ältere Menschen beziehen. Besteht der Verdacht, dass jemand Steuern schuldig bleibt, kommt es zu unangenehmen Nachfragen. Rentner, die Bescheid wissen, können Ärger vorbeugen. Die wichtigsten Fragen klärte Steuerexpertin Stephanie Zipp im Chat auf test.de. Hier alle Antworten!
Die Top3-Fragen
Moderator: Vor dem Chat hatten die Leser und Leserinnen bereits die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu bewerten. Hier die TOP-1-Frage aus dem Pre-Chat:
Lollo: Sehr geehrte Frau Zipp, ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1 425 Euro. Muss ich diese versteuern? Gibt es irgendeine Höchstgrenze, bzw. ab wann ich eine Steuererklärung machen muss? Welche anfallenden Kosten wie Versicherungen etc. kann ich geltend machen? Nach Abzug aller monatlichen Fixkosten bleibt mir von meiner Rente nichts mehr übrig bzw. muss ich immer wieder auf meine Altersvorsorge bzw. Rückstellungen zurück greifen! Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Stephanie Zipp: Ob Sie die Erwerbsminderungsrente versteuern müssen, hängt davon ab, in welchem Jahr sie begonnen hat. Hat sie z.B. 2005 begonnen, wäre eine Rente bis 1 586 Euro im Monat steuerfrei. Läuft sie erst seit 2012, sind es dagegen nur 1 274 Euro im Monat und Sie müssten eine Steuererklärung machen.
Wenn Sie gesetzlicher Rentner sind, müssen Sie eine Steuererklärung machen, wenn Ihre Einkünfte 2012 höher als 8 004 Euro waren. Ehepaare können das Doppelte haben. Die Einkünfte sind aber nicht die Brutto-Renten. Sie können davon Ihre Rentenfreibeträge abziehen und mindestens eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro.
Das Ergebnis entscheidet über die Steuerpflicht. Rentner und Pensionäre sollten auf jeden Fall ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in der Steuererklärung angeben. Auch Schutz wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung zählt. Jeder kann außerdem Kosten für Haushaltshilfen, Handwerker, Pflegedienste, Kirchensteuern, Parteibeiträge und Spenden absetzen. Sind hohe Krankheitskosten vorhanden, bringen auch diese Steuerersparnisse.
Moderator: und hier die Top2-Frage:
Serdanovic: Sehr geehrte Frau Zipp, könnten Sie kurz erklären, ob es Freibeträge und Pauschalen gibt, die meine Steuerbelastung mindern? Wenn ja, welche?
Stephanie Zipp: Ja, es gibt einige Freibeträge und Pauschalen, durch die Renten und Pensionen zum Teil steuerfrei sind. Der Freibetrag für die gesetzliche Rente hängt vom Rentenbeginn ab. Läuft die Rente schon seit 2005, haben Rentner damals einen Rentenfreibetrag von 50 Prozent der Rente bekommen. Beginnt sie dieses Jahr, sind es nur noch 34 Prozent. Für Firmen- und Beamtenpensionen auf Steuerkarte gibt es Versorgungsfreibeträge. Auch die richten sich nach dem Beginn der Pension. Bestand 2005 zum ersten Mal Anspruch, sind maximal 3 900 Euro im Jahr steuerfrei.
Bekommen Pensionäre 2013 zum ersten Mal Versorgungsfreibeträge, kassieren sie nur noch 2 652 Euro Pension im Jahr maximal steuerfrei. Von privaten Renten und bestimmten betrieblichen Renten ist sehr viel steuerfrei, wenn es dafür im Berufsleben keine steuerliche Förderung gab. Der steuerpflichtige Teil richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Beginnt die Rente mit 60, sind 78 Prozent steuerfrei, mit 65 Jahren sind es 82 Prozent. Beziehen Rentner und Pensionäre nebenbei auch Mieteinkünfte oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, kommt dafür ein Altersentlastungsbetrag in Frage. Sie erhalten ihn, wenn Sie am Jahresanfang mindestens 64 Jahre alt waren. Der Altersentlastungsbetrag beträgt maximal 1 900 Euro im Jahr.
Moderator: und die Top-3-Frage:
locita: Sehr geehrte Frau Zipp, ich (42 Jahre) beziehe seit Januar 2009 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen. 2012 waren es 8 782 Euro, davon 915 Euro für Kranken und Pflegeversicherung. Auf Honorarbasis verdiente ich auch 2 300 Euro im Jahr 2012 dazu. Wenn ich nun nach Abzug aller möglichen Kosten über den Freibetrag von 8 004 Euro liege, ist dann das ganze Jahreseinkommen steuerpflichtig oder nur das, was über dem Grundfreibetrag von 8 004 Euro liegt?
Stephanie Zipp: Jeder bezieht Einkommen bis zum Grundfreibetrag von 8 004 Euro im Jahr 2012 steuerfrei. Nur das Einkommen, das darüber liegt, versteuert das Finanzamt.
Steuerpflicht
robby: Ab welcher Rentenhöhe ist man als Rentner-Ehepaar Steuerpflichtig?
Stephanie Zipp: Jeder muss Steuern zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen höher als 8 004 Euro im Jahr ist. Bei Ehepaaren kann es doppelt so hoch sein. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aber erst, nachdem alle Freibeträge, Pauschalen und andere Ausgaben, die Rentner und Pensionäre in der Steuererklärung geltend machen, abgezogen sind. Wenn Rentner nur gesetzliche Rente beziehen, können sie auch von der Bruttorente ausgehen. Je nachdem, wann diese begonnen hat, ist ein Teil davon steuerfrei. Hat die Rente 2012 begonnen, sind Rentner zum Beispiel nicht steuerpflichtig, wenn sie maximal 15 120 Euro Rente im Jahr haben. Ehepaare können doppelt so viel steuerfrei einnehmen.
Erwerbsminderungsrente
merkstef: Was ist der Unterschied zwischen einem „gesetzlichen Rentner“ und Bezug von voller Erwerbsminderungsrente?
Stephanie Zipp: Der Freibetrag für die Erwerbsminderungsrente hängt ebenso wie der für die gesetzliche Rente vom Rentenbeginn ab. Bezieht jemand erst Erwerbsminderungsrente und danach Altersrente, wird die Laufzeit der Erwerbsminderungsrente mit berücksichtigt.
Minijob
Gerd: Sehr geehrte Frau Zipp, Meine Frau ist 1940 und ich 1941 geboren. Seit zwei Jahren sind wir von der Steuer befreit. Meine Frau bekommt 1 147,14 Euro Rente und ich bekomme 1 026,52 Euro Rente. Beide Beträge sind Bruttoangaben. In 2012 habe ich im Rahmen 400,00 Euro insgesamt 4 406,67 Euro steuerfrei dazuverdient. Wie wirkt sich der Zuverdienst auf die Abgabepflicht einer Steuererklärung aus?
Stephanie Zipp: Wenn Sie zusätzlich zur Rente einen pauschal versteuerten Minijob von maximal 400 Euro im Monat hatten, spielt dieser für die Steuerpflicht keine Rolle. Dieses Jahr beträgt die Grenze 450 Euro im Monat.
NV-Bescheinigung
Thekla: Bis zu welchem jährlichen Gesamteinkommen (Witwe; Rente + Sparerpauschbetrag 801 Euro + evtl. Sonderausgabenpauschbetrag) kann eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragt werden?
Stephanie Zipp: Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben und sich herausstellt, dass Sie keine Steuern zahlen müssen, können Sie sich vom Finanzamt bestätigen lassen, dass Sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Wenn Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung brauchen, fragen Sie ebenfalls das Finanzamt danach. Sie wird Ihnen normalerweise gewährt, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen 2012 nicht über dem Grundfreibetrag von 8 004 Euro hinaus geht.
Rente vom Ehegatten
birgit: Sehr geehrte Frau Zipp, meine Mutter (72) bezieht seit dem Tod meines Vaters (2003) von der BG Rente und vom Arbeitgeber. Sie selbst war seit 1960 nicht mehr berufstätig. Nun erhält sie vom Finanzamt einen Brief, in dem Sie gebeten wird, für die letzten Jahre eine Steuererklärung abzugeben. Sie hat bisher nie eine Steuererklärung für die Rente meines Vaters abgeben müssen. Wie soll sie sich verhalten?
Stephanie Zipp: Ihre Mutter sollte der Aufforderung des Finanzamtes unbedingt nachkommen. Wenn sie alleine mit der Abrechnung nicht klar kommt, kann sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater wenden. Möglicherweise stellt sich heraus, dass die Einkünfte aus beiden Renten so niedrig sind, dass dafür gar keine Steuern anfallen. Dann können Sie sich vom Finanzamt bescheinigen lassen, dass Ihre Mutter keine Steuererklärung machen muss. Wenn Sie den Eindruck haben, dass gar keine Steuerpflicht besteht, können Sie sich aber auch direkt an das Finanzamt wenden. Lassen Sie dort prüfen, ob für die Renten überhaupt Steuern fällig sind. Die Finanzbeamten dürfen zwar keine Steuerberatung bieten, können aber mit Tipps durchaus weiterhelfen.
Betriebsrente
Herbert: Mein Arbeitgeber legt für mich Geld an, für eine Betriebsrente. Muss diese später versteuert werden? Oder wird Sie angerechnet von der LVA?
Stephanie Zipp: Es kommt darauf an, um was für eine Betriebsrente es geht. Wenn die Beiträge aus steuerfreien Einnahmen während des Berufslebens gezahlt werden, sind die Renten später voll steuerpflichtig. Stammen sie aus versteuertem, auch pauschal versteuertem Einkommen, ist dagegen ein großer Teil steuerfrei im Alter. Sie müssen immer sämtliche Einkünfte im Alter beim Finanzamt abrechnen und dafür Steuern zahlen, wenn nach Abzug aller Freibeträge, Pauschalen und Ausgaben mehr als der Grundfreibetrag übrig bleibt.
gbauer: Im Januar 2018 habe ich das Rentenalter erreicht und bekomme nach dem heutigen Stand eine monatliche Regelaltersrente von ca. 1 750 Euro. Außerdem bekomme ich bereits ab Juli 2017 von meinem früheren Arbeitgeber eine betriebliche Rente in Höhe von 85,17 Euro. Muss diese auch versteuert werden? Und wenn sich die Frage ohne zusätzliche Informationen beantworten lässt: Mit welcher Steuerpflicht muss ich bei der Regelaltersrente rechnen. Ich bin im Juli 1952 geboren.
Stephanie Zipp: Sie müssen sämtliche Alterseinkünfte beim Finanzamt abrechnen, also sowohl Ihre Altersrente als auch Ihre betriebliche Rente. Das Finanzamt zieht davon Freibeträge, Pauschalen und auf jeden Fall die Versicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das Ergebnis zeigt dann, ob Sie Steuern zahlen müssen oder nicht – je nachdem, wie hoch der Grundfreibetrag im Jahr 2018 ist.
Steuerklassen
Krückemeier: Hallo Frau Zipp, ich bin Beamtin im Vorruhestand, mein Mann ist Angestellter in der Ruhephase der flexiblen Altersrente. Wir hatten bisher die Steuerklassen III (mein Mann) und V (ich), obwohl wir nahezu gleiches Einkommen haben. Ab 2014 (wir sind beide Jahrgang 49) bekommt mein Mann Rente und ich Pension. Sind da die Steuerklassen IV/IV günstiger?
Stephanie Zipp: In Steuerklasse III haben Sie die geringsten Lohnsteuerabzüge, müssen dafür aber höhere Steuern nachzahlen, wenn das Finanzamt vorab zu wenig Lohnsteuer bekommen hat. Mit Steuerklasse IV fällt die Nachzahlung in diesem Fall niedriger aus. Beträgt die Nachzahlung mehr als 400 Euro im Jahr, setzt das Finanzamt für die Zukunft Einkommensteuervorauszahlungen fest.
Freiberuflicher Nebenverdienst
Sambal: Hallo Frau Zipp. Bekomme volle EU Rente seit 2009 (8 782 Euro) und arbeite freiberuflich (2 300 Euro). Was wird da genau besteuert? 58 Prozent der Rente oder alles ab 8 004 Euro? Und wie hoch wird es dann gegebenenfalls besteuert?
Stephanie Zipp: Von der EU-Rente sind 58 Prozent steuerpflichtig. Davon geht mindestens eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro ab. Die Einnahmen aus selbstständiger Arbeit zählen nach Abzug der Betriebsausgaben. Sie können außerdem die Beiträge für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung absetzen und bekommen auf jeden Fall eine Sonderausgabenpauschale von 32 Euro, für Verheiratete 74 Euro. Nachdem alles abgezogen ist, kommt es darauf an, ob Ihr zu versteuerndes Einkommen höher als der Grundfreibetrag von 8 004 Euro im Jahr 2012 ist.
Moderator: und eine aktuelle Nachfrage:
Sambal: Hallo nochmal Frau Zipp. Wenn doch 58 Prozent meiner EU- Rente nach Abzug aller Ausgaben steuerpflichtig sind, dann gilt das aber erst ab 8 004 Euro oder wie sind diese 58 Prozent zu verstehen?
Stephanie Zipp: Sie müssen alle Ihre Einkünfte betrachten. Da ist zunächst Ihre Rente: Davon können Sie 42 Prozent als Freibetrag abziehen, außerdem eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Dann nehmen Sie die Einnahmen aus selbstständiger Arbeit und ziehen davon Ihre Betriebsausgaben ab. Jetzt addieren Sie die verbliebenen Einkünfte aus Ihrer Rente und aus Ihren selbstständigen Einnahmen. Davon können Sie mindestens die Beiträge für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung und eine Sonderausgabenpauschale von 32 Euro pro Person abziehen. Ist das Ergebnis höher als der Grundfreibetrag, müssen Sie Steuern zahlen.
Erwerbsunfähigkeitsrente
witharoswitha: Ich bin Erwerbsunfähigkeitsrentner und 11/1950 geboren. Wann kann ich Altersrente beantragen und welcher Prozentsatz wird zur Berechnung herangezogen der nach der ersten Rente oder der zweiten Rente(Euro oder AR)?
Stephanie Zipp: Wann Sie die Altersrente beantragen können, erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der Freibetrag für die Altersrente richtet sich nach dem Beginn der Erwerbsunfähigkeitsrente.
omadoris: Ich bin 64 Jahre alt, wegen Schwerbehinderung seit 4 Jahren in Rente, davor seit 2005 50 Prozent erwerbsunfähig. Wenn mein Mann Rentner wird, muss ich dann weniger Steuern zahlen?
Stephanie Zipp: Die meisten Ehepaare lassen sich vom Finanzamt zusammen veranlagen und zahlen für ihr gemeinsames Einkommen Steuern. Im Rentenalter haben Rentner erfahrungsgemäß geringere Einkommen als während des Berufslebens. Es ist deshalb zu vermuten, dass Sie und Ihr Mann weniger Steuern zahlen müssen, wenn Sie beide in Rente sind.
Altersteilzeit
niedersachsen-renee: Im Oktober ist meine passive Altersteilzeit beendet. Ab November bin ich Rentenempfänger. Was sollte man beachten?
Stephanie Zipp: Wenn Sie nur gesetzliche Rente beziehen, können Sie rund 1 200 Euro im Monat steuerfrei kassieren und müssen keine Steuererklärung abgeben. Haben Sie andere Einkünfte, z.B. aus Pension, Betriebsrente oder Mieten, können Sie in die Steuerpflicht hineinrutschen und müssen unter Umständen eine Steuererklärung machen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder an einen Steuerberater wenden, um Ihre Steuerpflicht zu klären.

Die Stiftung Warentest gibt für Rentner jedes Jahr einen Ratgeber heraus, mit dem Sie Ihre Steuererklärung machen können. Außerdem ist für alle zur Zeit das Finanztest Spezialheft Steuern 2013 am Markt. Beide Publikationen können Sie auch direkt auf test.de bestellen. Mit ihrer Hilfe können Sie auch Ihre Steuerpflicht prüfen.
Private Rentenversicherung
mayermarl: Sehr geehrte Frau Zipp, ich bekomme in diesem Jahr meine private Rentenversicherung ausbezahlt (17 000 Euro). Mein Mann ist Rentner (ich bin arbeitslos ohne Bezüge). Muss mein Mann diesen Betrag in der Steuererklärung angeben und versteuern? Bisher musste er noch keine Steuern zahlen. Vielen Dank für eine Antwort. Mit freundlichem Gruß
Stephanie Zipp: Ob Leistungen, die einmalig ausgezahlt werden, steuerpflichtig sind, hängt von der Laufzeit der Versicherung, dem Jahr des Vertragsabschlusses und dem Alter bei der Auszahlung ab. Sie sollten sich an Ihren Anbieter wenden und fragen, ob die Auszahlung bei Ihnen steuerfrei ist.
Individuelle Hilfe
T. Bruns: Wo kann ich mich individuell über meine Steuer-Verhältnisse informieren? Wie teuer ist der Steuerberater, helfen auch Verbraucherzentralen oder andere Dienste. Danke für die Antwort.
Stephanie Zipp: Antwort auf Steuerfragen gibt Ihnen kostenlos Ihr Finanzamt, so lange es sich nicht um eine komplette Steuerberatung handelt. Die Steuerberatung erlaubt es nur Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen. Zum Steuerberater kann jeder gehen, Lohnsteuerhilfevereine dürfen vor allem Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre beraten. Anderen Institutionen ist die Steuerberatung nicht erlaubt, zur Steuererklärung gibt aber auch die Stiftung Warentest Bücher und Spezialhefte heraus. Das Honorar des Steuerberaters variiert je nach Steuerfall. Der Lohnsteuerhilfeverein verlangt einen Jahresbeitrag, der sich nach dem Einkommen richtet. Er kann z. B. 180 oder auch 250 Euro betragen.
Moderator: Die Chat-Zeit ist schon um: Wollen Sie noch ein kurzes Schlusswort an die User richten?
Stephanie Zipp: Weitere Informationen finden Sie auch unter www.test.de/thema/steuern-im-alter. Ich hoffe, dass Sie keinen Ärger mit dem Finanzamt haben – so schwierig ist die Abrechnung eigentlich nicht.