Chat Berufs­unfähigkeits­versicherung Junge Leute erhalten oft guten Schutz

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Berufs­unfähigkeits­schutz ist eine der wichtigsten Versicherungen für Arbeitnehmer. Aber nicht jeder Kunde erhält eine Police. Alle Fragen zum Thema beant­worten die Finanztest-Expertinnen Beate-Kathrin Bexterm­öller und Susanne Meunier im Chat auf test.de.

Berufs­unfähigkeits­schutz: Ein zweiter Versuch ist es Wert

Moderator: So, unsere Expertinnen sind auch bereits einge­troffen. Frau Bexterm­öller, Frau Meunier – wollen wir starten?

Beate-Kathrin Bexterm­öller: Ja, gerne!

Roland Paul: Sehr geehrte Damen, durch einen Tinnitus habe ich keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können und habe es bisher auch nicht wieder versucht. Was können Sie mir raten/empfehlen? Vielen Dank.

Beate-Kathrin Bexterm­öller: Man kann nur raten es weiter zu versuchen. In unserer Leser­aufruf­auswertung hatten wir einen Teilnehmer mit Tinitus, dem zumindest ein Vertrag angeboten wurde unter Ausschluss sämtlicher psychischer Erkrankungen. Dies ist nicht besonders attraktiv. Aber vielleicht ist es möglich, diesen Ausschluss nach einer gewissen Zeit wieder heraus­zunehmen, wenn in den ersten Vertrags­jahren keine Probleme mehr auftreten oder in einen Zuschlag umzu­wandeln.

Melu: Hallo Frau Bexterm­öller, Hallo Frau Meunier, ich habe eine Frage bezüglich eines Neuabschlusses einer Berufs­unfähigkeits­versicherung. Ich bin 33 Jahre alt, weiblich und neben den Allergien, die ich habe, rundum gesund. Nun möchte ich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen, kann mich aber im Dschungel des exorbitant hohen Angebotes gar nicht zurecht­finden. Auf was muss ich bei einem Vertrag diesbezüglich achten? Ist eine Kombination zwischen Berufs­unfähigkeits­versicherung und privater Alters­vorsorge ratsam? Können Sie mir einen Tipp geben, welche Vertrags­art, vielleicht auch welcher Anbieter für mich passen könnte? Ich danke für einen Rat!

Susanne Meunier: Wir empfehlen grund­sätzlich Risiko­schutz und Geldanlage zu trennen. Es besteht die Gefahr, dass der Risiko­schutz zu gering wird weil man zu viel Geld für die Alters­vorsorge ausgibt. Besser ist es, die Berufs­unfähigkeits­versicherungs­rente so hoch zu vereinbaren, dass damit auch noch zusätzliche Alters­vorsorge möglich ist. Orientieren Sie sich an unseren Test­ergeb­nissen. Wir bewerten vor allem die Versicherungs­bedingungen, die maßgeblich mit darüber entscheiden, ob im Ernst­fall ein Versicherer auch wirk­lich zahlen muss. Die Anträge fließen auch mit ein. Holen Sie Angebote für die „sehr gut“ bewerteten Angebote parallel ein. Fangen Sie mit den preis­wertesten an.

Schutz möglichst bis zum Renten­eintritt vereinbaren

Dietmar: Ist es sinn­voll, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bis zum Renten­eintritts­alter abzu­schliessen? Eine Verkürzung drückt den Beitrag ja spür­bar. Sollte man die letzten 3 bis 4 Jahre nicht mit ALG I/II und Erspar­nissen versuchen zu über­brücken?

Susanne Meunier: Das empfehlen wir nicht. Wenn man die finanzielle Lücke durch fehlende Jahre konkret ausrechnet, ist diese meistens sehr hoch. Arbeits­losengeld II bekommen nur bedürftige Menschen. Das bedeutet, sie dürfen nur ein sehr geringes Schon­vermögen behalten, bevor sie die Leistungen bekommen. Parallel ALG II und Erspar­nisse für den Lebens­unterhalt zu verwenden, ist also sozu­sagen nicht realistisch.

Moderator: Wir haben sehr viele Fragen zu Vorerkrankungen erhalten, dafür stell­vertretend diese:

Gesund­heits­fragen unbe­dingt voll­ständig und korrekt angeben

Ufdy: Muss ich – um wirk­lich sicher zu gehen, dass ich im Leistungs­fall nicht leer ausgehe – bei allen meinen Ärzten nach­fragen, welche Diagnosen in den Unterlagen vermerkt wurden? Gibt es da einen Unterschied, ob ich via Direkt­versicherung die Gesund­heits­fragen beant­worte oder ob ein Versicherungs­makler mit mir zusammen die Fragen beant­wortet?

Beate-Kathrin Bexterm­öller: Im Fragebogen wird gezielt über einen bestimmten Zeitraum nach Erkrankungen gefragt. Diese Fragen müssen voll­ständig und korrekt beant­wortet werden, unabhängig davon, über welche Vertriebs­art man einen Antrag stellt.

Pumpy: Auf welchen Zeitraum beziehen sich Gesund­heits­fragen?

Beate-Kathrin Bexterm­öller: Meistens fünf oder zehn Jahre.

Moni: Zum 01.12.2003 hat mein damaliger Lebens­gefährte, inzwischen mein Mann, der Versicherungs­vertreter ist, für mich eine Berufsunfähigeitsversicherung abge­schlossen. Damals hatte ich noch keine Ahnung davon, dass man Gesund­heits­fragen beant­worten muß. Ich habe blind unter­schrieben. Wenn ich heute der Gesell­schaft mitteile, dass ich damals diverse Zipperlein hatte (Heuschnupfen, Rücken­schmerzen, Knie­probleme, Blasen­entzündung,...), wird mein Vertrag sicherlich gekündigt. Anderer­seits habe ich Bedenken, dass mir im eventuellen Schadenfall sicherlich keine Rente gezahlt wird. Wie verhalte ich mich richtig? Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Susanne Meunier: Wenn Sie erhebliche Erkrankungen haben und Sie wissen, dass Sie in den Antrags­fragen keine oder sehr unrichtige oder nicht ausreichende Angaben gemacht haben, sollten Sie auf jeden Fall auf den Versicherer zugehen und ihn darüber informieren. Es ist ja bereits einige Zeit seit Vertrags­abschluss vergangen. Vielleicht hatten Sie ja in der Zwischen­zeit keine gesundheitlichen Probleme mehr, so dass der Versicherer daraus schließt, dass auch die Probleme der Vergangenheit nicht so gravierend waren. Unternehmen Sie nichts, riskieren Sie tatsäch­lich dass Sie im Ernst­fall keine Leistungen mehr erhalten und die Prämien umsonst gezahlt haben. Es könnte nämlich durch­aus sein, dass der Versicherer jetzt vom Vertrag zurück­tritt.

Schwatt­Win10: Gibt es eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, die man ohne Gesund­heits­fragen abschließen kann?

Beate-Kathrin Bexterm­öller: In der Regel nicht. Gelegentlich gibt es Angebote über den Arbeit­geber, wo aufgrund der dort angebotenen Gruppen­verträge für größere Mitarbeiterzahlen keine Gesund­heits­fragen notwendig sind, weil der Versicherer durch die hohen Abschluss­zahlen die er hier sicher hat, das Risiko auf viele Köpfe verteilt. Manchmal bieten auch bestimmte Makler für einen bestimmten Zeitraum Berufs­unfähigkeits­verträge an, die nur sehr wenige Fragen zum Gesund­heits­zustand beinhalten.

Susanne Meunier: Ob man von solchen Angeboten erfährt, ist allerdings eher ein Zufall.

Psycho­therapie ist Ausschluss­grund

Kazwei: Psycho­therapie: Gibt es Versicherungen, die trotz Psycho­therapie einen Vertrag abschließen? Ich wäre auch bereit, das Krank­heits­risiko in diesem Bereich auszuschließen, habe aber bisher keine Versicherung gefunden. Insgesamt finde ich es sowieso ungerecht, dass Menschen, die sich um ihre Gesundheit kümmern, indem sie Psycho­therapie machen, dafür als erhöhtes Risiko einge­stuft werden. Aber wer fragt danach.

Beate-Kathrin Bexterm­öller: Wenn diese Therapien in den abge­fragten Zeitraum fallen, zeigen unsere Erfahrungen, dass es eher schwierig ist, einen vernünftigen Vertrag oder über­haupt einen Vertrag zu bekommen. In seltenen Fällen kam es nur zu Ausschlüssen. Wir empfehlen fünf Jahre abzu­warten nach dem Abschluss einer Therapie und sich erst dann um einen Vertrag zu bemühen.

Valentino: Wie und wie ehrlich antworte ich auf die gestellten Gesund­heits­fragen? Ist es sinn­voll, einen Fachmann mit dabei zu haben?

Susanne Meunier: Es ist sinn­voll, sich mit Fachleuten zu beraten, damit man genau weiß, wie die Fragen zu beant­worten sind. Dadurch kann man verhindern, dass man vielleicht Fehler macht, die einem später große Probleme bereiten. Am besten – wer schon weiß, dass er wahr­scheinlich eine oder mehrere Vorerkrankungen darlegen muss – sollte sich mit seinen Ärzten beraten.

Dieter: Ich bin Informatiker, Ende 30 und habe keinerlei Allergien oder sons­tige Vorerkrankungen. Macht eine Berufs­unfähigkeits­versicherung über­haupt Sinn für mich?

Beate-Kathrin Bexterm­öller: Jedem, der von seinem Einkommen leben muss und keine weiteren finanziellen Sicherheiten hat, die für seinen Lebens­unterhalt ausreichen würden, empfehlen wir den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Es gibt keine wirk­liche Alternative dazu. Und niemand der heute gesund ist, kann sicher sein, dass er nicht irgend­wann doch berufs­unfähig wird – egal in welchem Beruf er tätig ist.

Wenn die Existenz­grund­lage weg ist

Chrissi: Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung wichtiger als ein Riester-Renten-Vertrag? Meine Tochter verdient sehr wenig, soll aber trotzdem abge­sichert werden.

Susanne Meunier: Gerade für junge Leute ist es oft weniger schwierig als für ältere, eine gute Berufs­unfähigkeits­versicherung abzu­schließen. Ihre Altersvorsorge ist auch sehr wichtig – aber wenn sie kein Einkommen mehr hat, aus dem sie die Alters­vorsorge weiterhin bestreiten kann, ist ihr schon in jüngeren Jahren die Existenz­grund­lage entzogen. Und natürlich kann man alles Geld nur einmal ausgeben und sie sollte sich auf jeden Fall einen sehr guten aber auch preisgüns­tigen Vertrag für ihren Berufs­unfähigkeits­schutz suchen. Sie kann anfangs eine geringere Rente vereinbaren, wenn sie sich einen umfassenderen Schutz noch nicht leisten kann und kann diese Rente später – wenn sie mehr verdient – ohne eine erneute Gesund­heits­prüfung erhöhen, sofern der Vertrag eine Nach­versicherungs­garantie enthält. Alle von uns als „sehr gut“ getesteten Angebote haben dies.

Furby84: Ist es üblich, dass man als Arbeits­loser oder in ständig wechselnden Arbeits­verhält­nissen mit Zeiten von Arbeits­losig­keit arbeitender Mensch keine Berufs­unfähigkeits­versicherung bekommt? Mein Sohn hatte nach Beginn einer Beschäftigung einen Berufs­unfähigkeits­versicherungs-Antrag gestellt und wurde mit Hinweis auf lange Arbeits­losig­keit abge­lehnt.

Beate-Kathrin Bexterm­öller: Für den Versicherer ist es schwierig das Risiko der Berufs­aus­übung einzuschätzen. Es ist nicht grund­sätzlich so dass jemand, der arbeitslos war, keinen Berufsunfähigkeitsschutz bekommt. Also: Es einfach woanders weiter versuchen.

Odl: Raten sie zu einer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Beitrags­rück­gewähr?

Susanne Meunier: Nein. Beitrags­rück­gewähr bedeutet immer, dass ein Spar­vertrag dort angehängt ist. Davon raten wir jedoch grund­sätzlich ab (siehe oben).

Kunden in der Schwarzen Liste der Versicherer

Summer: Habe ich noch eine Chance auf Berufs­unfähigkeits­versicherung, wenn ich bereits in der sogenannten „schwarzen Liste“ stehe?

Beate-Kathrin Bexterm­öller: Es ist meist sehr schwierig, wenn man in dieser Liste erfasst ist, vernünftigen Versicherungs­schutz zu bekommen. Die Daten werden erst nach fünf Jahren wieder gelöscht. Sie sollten sich aber informieren was genau über Sie dort gespeichert wurde. Dann könnten Sie vielleicht auch schon vorher aktiv auf einen Versicherer zugehen und über das Problem verhandeln und eventuell doch einen Vertrag mit Zuschlag oder Ausschluss bekommen und auch über die Rück­nahme dieser Einschränkungen eine Vereinbarung treffen.

Diabolus: Stimmt es, dass die Daten des Berufs­unfähigkeits­versicherung-Antrags in einer zentralen Datei gespeichert werden, auf die alle Versicherungen zugreifen können? Kann man dies bei der Antrag­stellung verhindern? Und wie ist es zu beur­teilen, wenn ein Berufs­unfähigkeits­versicherungs­vertreter genau aus diesem Grund anbietet, die Antrags­daten über „gute Kontakte“ bei der Versicherung zunächst unver­bindlich zu behandeln und damit an dieser Datei vorbeizuschleusen? Realistisch oder Unfug?

Susanne Meunier: Vorbeischleusen ist ein fast legerer Ausdruck – es ist aber in jedem Fall möglich, eine anonyme Voran­frage zu stellen, um eine Speicherung persönlicher Daten zu verhindern. Das hilft einzuschätzen, ob es über­haupt möglich ist einen Vertrag mit seinen gesundheitlichen Problemen zu bekommen.

Je höher das Eintritts­alter desto mehr Beitrag wird fällig

Biax: Ich bin 57 Jahre alt, habe keine Berufs­unfähigkeits­versicherung. Hat es noch Sinn, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzu­schließen und gibt es über­haupt Anbieter dafür, bzw. was wäre eine alternative Versicherung?

Beate-Kathrin Bexterm­öller: Anbieter gibt es bestimmt, aber der Versicherungs­schutz ist dermaßen teuer, da das Risiko für Menschen höheren Alters rapide ansteigt.

ToniTester: Berufs­unfähigkeits­versicherungen sind sehr teuer und man bekommt sein Geld nicht mehr zurück, wenn kein Leistungs­fall eintritt. Gibt es Alternativen, die günstig und sinn­voll sind?

Beate-Kathrin Bexterm­öller: Wirk­liche Alternativen gibt es nicht. Lediglich Ausschnitts­deckungen, die nur unter bestimmten Voraus­setzungen wie Unfälle, oder bestimmte Erkrankungen leisten. Ist dies nicht der Grund für die Berufs­unfähigkeit, gibt es keine Leistung. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung leistet bei beiden Ursachen, sofern die Berufs­fähig­keit zu einem bestimmten Prozent­satz nicht mehr erfüll­bar ist.

Berufs­wechsel muss Versicherer nicht erfahren

Moderator: Zum Thema Berufs­wechsel haben uns ebenfalls viele Fragen erreicht. Dazu stell­vertretend diese:

Ginger: Ich habe seit ca. 8– 10 Jahren eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, war bisher angestellt und mache mich nun als Berater und Coach selbst­ständig. Ich vermute, dass ich das der Versicherung mitteilen muss. Welche Fragen sollte ich dazu erwarten? Was sollte ich beachten?

Susanne Meunier: Berufs­wechsel müssen nicht mitgeteilt werden. Bei Selbst­ständigen wird der Begriff „berufs­unfähig“ dahin­gehend ausgeweitet, dass auch die Möglich­keit der Umorganisation seines Betriebes geprüft wird, bevor ein Versicherer bereit ist, die Leistung auszuzahlen.

Hausfrau: Ich habe 2006 eine Lebens­versicherung mit Berufs­unfähigkeits­versicherung als Kranken­schwester (Berufs­gruppe 3) abge­schlossen, bin aber seit Ende 2007 nur noch Hausfrau. Kann ich meine Versicherungs­prämie reduzieren? Gerne würde ich noch ein Medizin-Studium absol­vieren. Würde ich als Ärztin einer anderen Berufs­gruppe zuge­ordnet?

Beate-Kathrin Bexterm­öller: Im Regelfall kann man die Prämie nicht reduzieren, da der Beitrag so kalkuliert wurde, dass etwa auch ein risikoträchtigerer Berufs­wechsel davon umfasst wird. Sollten Sie tatsäch­lich noch Ärztin werden, zahlen Sie allerdings auch weiterhin normaler­weise den höheren Beitrag, der für die Berufs­gruppe Kranken­schwester kalkuliert wird. Sie sollten dann vielleicht versuchen, den Versicherer um eine Umgruppierung in eine güns­tigere Berufs­klasse zu bitten. Ärzte werden meist in die Berufs­gruppe 1, seltener in die 2, einge­stuft. In der Gruppe 1 werden die güns­tigsten Beiträge gezahlt.

Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht mit Spar­vertrag vermischen

Mfe: Jeder Makler rät zu einer kombinierten Lösung, also Berufs­unfähigkeits­versicherung und Spar­baustein mit Weiter-Spar-Garantie, um im Berufs­unfähigkeits­versicherung-Fall auch im Alter abge­sichert zu sein. Darüber hinaus bekomme ich so Steuer­förderung. Wie passt das zur Empfehlung der Finanztest? Ich habe nachgerechnet, mit Ihren Empfehlungen kann ich nicht im Alter sorgenfrei Leben. Wie passt das zusammen?

Susanne Meunier: Im Alter sorgenfrei leben ist das Ziel von allen. Allerdings bezweifeln wir, dass das über einen kombinierten Vertrag erreicht wird, der den Kunden während der Lauf­zeit rasch finanziell über­fordern kann. Hinzu kommt, dass Lebens­versicherer, die guten Berufsunfähigkeitsschutz anbieten, noch lange keine erfolg­reichen Geld­anleger sind. Die Altersvorsorge ist ein extra Thema – hier empfiehlt sich ein Mix aus verschiedenen Geld­anlagepro­dukten. Oftmals wird zugunsten der Alters­vorsorge nur eine kleine Berufs­unfähigkeits­rente gewählt, die im Fall der Berufs­unfähigkeit nicht ausreicht, die Prämien für die Alters­vorsorge weiterzubezahlen. Steuern sparen beim Berufs­unfähigkeits­schutz – damit meinen Sie wahr­scheinlich Rürup-Verträge. Nach unserer Ansicht ist es für junge Leute vor allem wichtig, guten Berufsunfähigkeitsschutz zu finden. Steuern sparen ist erst in zweiter Linie für sie von Bedeutung und auch sowieso erst für Leute, die mehr Geld verdienen. Wir beob­achten, dass diese kombinierten Produkte mit Rürup-Förderung oft den falschen Leuten angeboten werden. Generell gilt bei der Kombination von Berufs­unfähigkeits­schutz mit Spar­verträgen: Ist der teurere Vertrag nicht mehr bezahl­bar, wird er beendet. Entweder beitrags­frei gestellt oder gekündigt. Und im ersten und letzteren Fall verliert man dadurch auch seinen Berufs­unfähigkeits­schutz.

Moderator: Eine Nach­frage:

Furby84: Wie oder wo erfährt man denn, was in dieser „schwarzen Liste“ gespeichert ist?

Susanne Meunier: Man kann eine Anfrage stellen beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (Hinweis­informations­system in 10117 Berlin, Wilhelm­straße 43G). Diese Anfrage muss schriftlich gestellt werden. Dazu muss eine Kopie des Personal­ausweises beigelegt werden.

So geht die anonyme Anfrage

G.K.: Frau Meunier hatte vorhin eine anonyme Voran­frage empfohlen. Muß ich hierzu Unter­suchungs-/Abschluß­berichte zu meinen Erkrankungen selbst organisieren und mit einreichen? Der Versicherer sollte bei einer anonymen Voran­frage ja keinen Arzt­bericht anfordern können!

Susanne Meunier: Anonym heißt wirk­lich anonym. Macht man es selbst, dann mit einer E-Mail. Und dann auch wirk­lich von einer nicht persönlich zuord­baren E-Mail-Adresse. Von dieser schickt man Anfragen an verschiedene Versicherer. Arzt­berichte beizulegen wäre falsch, denn dann wäre die Anony­mität nicht gewahrt. Es muss ausreichen, die eigenen Erkrankungen zu schildern.

Karim: Sehr geehrte Damen, meine Frage: Ist Berufs­unfähigkeits­versicherung sinn­voll für einen Einzel­unternehmer (selb­ständig)

Beate-Kathrin Bexterm­öller: Wie schon erwähnt, ist dieser Schutz für jeden sinn­voll, der von seinem Arbeits­einkommen lebt und kein Vermögen hat, auf das er zugreifen kann. Die Einschränkung, dass bei Selbst­ständigen im Ernst­fall die Möglich­keit einer Umorganisation geprüft wird, bedeutet nicht, dass Selbst­ständige oder Freiberufliche von einem Vertrag generell Abstand nehmen sollten. Es ist nur ein weiteres Prüfkriterium, dass man kennen sollte.

Später mehr Geld in den Schutz investieren

Oliver: Ich stehe kurz vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, stehe nun aber vor der Frage, ob ich eine Beitrags­dynamisierung (also jähr­licher Anstieg des Beitrags um 2–3 Prozent) zum Inflations­ausgleich eingehen soll oder nicht? Auf der einen Seite sehe ich, dass eine Leistungs­zusage speziell bei einem Berufs­unfähigkeits­versicherung-Fall in mehr als 10 Jahren deutlich an Kauf­kraft verliert. Gleich­zeitig möchte ich nicht zu viel ausgeben und die Versicherungen raten einem ja beständig zum teureren Produkt. Was halten Sie von einer Dynamisierung des Beitrags? Wenn dies als sinn­voll erachten, welche Höhe sollte die Dynamisierung betragen?

Susanne Meunier: Wir bevor­zugen die Verwendung der Nach­versicherungs­garantie. Durch die auch im Vertrags­verlauf bei bestimmten Anlässen und wichtig – ohne erneute Gesund­heits­prüfung – die Rente in einem gewissen Rahmen ange­hoben werden kann. Die exakten Rege­lungen sollte man sich genau anschauen. Oft ist es so, dass zusätzlicher Finanzbedarf plötzlich entsteht. Das bedient die Nach­versicherungs­garantie – die Dynamisierung ist auch eine Möglich­keit. Kann aber auf die Dauer zu einer finanziellen Über­forderung führen. Man hat auch die Möglich­keit Dynamisierungs­stufen auszulassen.

Wann Berufs­unfähigkeit vom Versicherer anerkannt wird

Ryan: Wie sehr sollte man die Anerkennungs­quote des Versicherers berück­sichtigen und was sagt diese genau aus?

Beate-Kathrin Bexterm­öller: Es ist sehr schwierig, aus irgend­welchen Quoten auf den Einzel­fall zu schließen. Man kann den Wahr­heits­gehalt solcher Quoten nicht wirk­lich über­prüfen. Aus Erfahrungen „lesen wir“ zum Beispiel, dass es keinen auffälligen Unterschied zwischen Direkt­versicherern und sogenannten Service-Versicherern gibt.

Annabella 2: Die Versicherungen zahlen alle erst bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung von 50 Prozent, ist das nicht sowieso ein viel zu hoher Prozent­satz, den niemand letzt­lich erreichen kann?

Beate-Kathrin Bexterm­öller: In der Praxis hat sich dieser meist 50 prozentige Satz bewährt. Da bei anderen Formen, wie 25/75 oder 33/66, der jeweilige Grad geprüft werden muss. So gibt es beispiels­weise unter 25 Prozent nichts und erst ab 75 Prozent die volle Rente. Alle dazwischenliegenden Grade müssen nachgewiesen werden und haben in der Praxis zu erheblichen Problemen geführt. Bei 50 Prozent heißt dies unter 50 Prozent keine, ab 50 Prozent die vereinbarte Rente.

Wann zwei Verträge empfehlens­wert sind

User1234: Ich (30) über­lege gerade , ob ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen soll. Macht es Sinn, als „Risiko­streuung“ 2 Berufs­unfähigkeits­versicherungen bei verschiedenen Gesell­schaften abzu­schließen? So hätte man die Chance, dass im Fall der Fälle zumindest eine von beiden zahlt. Oder tauschen sich die Versicherungen dann über HIS aus und die zweite beruft sich auf die erste Versicherung, wenn diese nicht zahlen will? Bin da sehr skeptisch, da die Versicherungen später oft nicht zahlen wollen und dann wäre eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sinn­los.

Susanne Meunier: Es gibt durch­aus manchmal Menschen, die mehrere Versicherungen abschließen. Manchmal empfiehlt sich dies sogar – wenn zum Beispiel der Schutz der einen noch nicht ausreichend ist. Sinn­voll kann es auch sein, eine Versicherung bis zum tatsäch­lichen Renten­eintritt von 67 Jahren zu haben und eine beispiels­weise nur bis 60. So dass die finanzielle Lücke durch früheren Berufs­ausstieg nicht ganz so groß wäre – aber die Verträge zusammen sind etwas preis­werter als eine Komplett­lösung bis 67. Insgesamt achten die Versicherer schon darauf, dass sich die Rentenhöhe insgesamt am Einkommen orientiert. Es soll also keinen finanziellen Anreiz geben, berufs­unfähig zu werden.

Piccobello: Meiner Meinung nach ist es nicht zulässig, für bestimmte Körperteile den Versicherungs­schutz auszuschließen, was soll das ganze dann noch?

Susanne Meunier: Die Versicherer sind nicht gezwungen, einen Kunden zu akzeptieren. Sie machen ein Angebot, auf das man sich einlassen kann oder nicht. Ein Vertrag mit einem oder mehreren Ausschlüssen ist allerdings so löch­rig, dass man sich die Frage stellen kann, ob es über­haupt Sinn macht, dafür Geld auszugeben.

Moderator: Stell­vertretend für viele ähnliche Fragen:

Krako: Lohnt sich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Sozialpädagogen/-arbeiter? Man bedenke, dass Sozialpädagogen auch im Roll­stuhl und quer­schnitts­gelähmt arbeiten könnten. schöne Grüße Krako.

Beate-Kathrin Bexterm­öller: In den besseren aktuellen Bedingungen heißt es, dass man aufgrund von Krankheit oder Unfall zu einem bestimmten Prozent­satz nicht mehr in der Lage sein darf, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, um Leistungen aus der Versicherung zu erhalten. Es gibt unterschiedlichste Gründe, berufs­unfähig zu werden. Dies sind vor allem in den letzten Jahren psychische Erkrankungen. Aber auch Erkrankungen des Bewegungs­apparates oder Krebs. Risiken, die durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell aufgefangen werden können.

„Berufs­unfähig werden“ nicht attraktiv machen

Amuc: Welche Höhe ist für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sinn­voll? Und kann man diese ggfs. eine gewisse Zeit auch nach unten anpassen (Beispiel: 2000 Euro jetzt versichern, in 20 Jahren nur noch 1000 Euro?

Susanne Meunier: Es ist nicht unwahr­scheinlich, dass ein Anbieter sich darauf einlässt, die Rente zu reduzieren. Meistens wollen die Menschen mehr, wenn sie älter werden, weil sie denken, dass das Berufs­unfähigkeits­risiko steigt. Die vereinbarte Rente entspricht im Ideal­fall dem aktuellen Netto­einkommen – mögliche Zusatz­renten und Spar­vermögen können natürlich den Bedarf reduzieren. Einige Versicherer gestatten allerdings nur eine Absicherung bis zu maximal 75 Prozent des aktuellen Netto-Einkommens, weil sie das „berufs­unfähig werden“ nicht attraktiv machen wollen.

Gerhard: Wenn man einen alten Berufs­unfähigkeits­versicherung Vertrag hat (ca 12 Jahre alt), mit diversen Vertrags­klauseln, wie abstrakte Verweisbar­keit usw., macht es Sinn sich nach einem neueren Vertrag umzu­sehen?

Beate-Kathrin Bexterm­öller: In der Regel hat sich der Gesund­heits­zustand nicht unbe­dingt verbessert. So dass man vielleicht einen zwar von den Bedingungen her besseren Vertrag theoretisch fände, aber möglicher­weise mit Ausschlüssen. Auf keinen Fall sollte der bestehende Vertrag gekündigt werden, bevor nicht eine wirk­lich gute Alternative gefunden ist. Sie können auch an ihren Versicherer heran­treten und sich erkundigen ob eine Umstellung des alten Vertrages auf die neuen Bedingungen möglich wäre. Unter Umständen gegen einen entsprechenden Aufschlag.

Tarife genau checken

Beppo: Viele Versicherungs­unternehmen bei denen ich kürzlich ein Angebot nach den Tarifen von Finanztest 2009 ange­fordert habe, haben mir Angebote über­sandt nach den Tarifen 2010. Kann ich davon ausgehen, dass der Tarif 2010 die gleichen kundenfreundlichen Qualitäts­merkmale aufweist wie der hervorragend getestete Tarif 2009?

Beate-Kathrin Bexterm­öller: Wir haben in den letzten Jahren nicht die Erfahrung gemacht, dass sich Tarife verschlechtert haben. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie ein Angebot mit Hilfe unserer Checkliste abklopfen.

Gotti: Muss bei Eintritt einer Berufs­unfähigkeits­versicherung weiterhin Beitrag in die gesetzliche Kranken- und Renten­versicherung gezahlt werden?

Susanne Meunier: In die gesetzliche Renten­versicherung zahlt man nur ein, wenn man beispiels­weise pflicht­versichert ist als Arbeitnehmer. Wer nicht mehr berufs­tätig ist, zahlt auch nicht mehr in die gesetzliche Renten­versicherung ein. Kranken­versicherungs­schutz ist natürlich weiterhin notwendig.

Moderator: Die leider schon letzte Frage für heute:

Cambodia: Online-Versicherer sind ja meist güns­tiger als andere Anbieter. Stellt es im Schadens­fall evtl. einen Nachteil dar, einen Versicherer mit reiner Onlinepräsenz zu haben, etwa weil diese nicht in Person ansprech­bar sind oder weniger bereitwil­lig zahlen?

Susanne Meunier: Uns liegen keine weiteren Erkennt­nisse dazu vor. Auch bei Online-Anbietern gibt es Menschen, die Anträge und die Schadens­fälle bearbeiten.

Moderator: Das waren 60 Minuten Chat hier aus den Räumen der Stiftung Warentest in Berlin. Wir bedanken uns bei allen Fragen­stel­lern für die vielen Beiträge und entschuldigen uns bei den Chatte­rinnen und Chattern, deren Beiträge wir aus Zeitgründen leider nicht berück­sichtigen konnten. Ein ganz besonderer Dank geht an die Finanztest-Expertinnen für die Antworten. Das Chat­team wünscht allen Beteiligten noch einen schönen sonnigen Tag!

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