
Die Finanztest-Experten Beate-Kathrin Bextermöller und Michael Sittig.
Für die meisten Versicherten gilt: Bis 30. November muss eine Kündigung beim alten Versicherer sein, damit der Wechsel zum neuen Anbieter flott klappt. Das Sparpotenzial eines Wechsels ist riesig: Oft können Autofahrer viele hundert Euro im Jahr sparen. Damit die Auswahl eines neuen Tarifs leicht fällt, standen die Finanztest-Experten Beate-Kathrin Bextermöller und Michael Sittig Rede und Antwort im Chat. Hier lesen Sie das Transkript des Chats.
Die Top 3-Fragen
Moderator: Vor dem Chat hatten die Leser und Leserinnen bereits die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu bewerten. Hier die TOP-1-Frage aus dem Pre-Chat:
Pms22: Betreffend Vollkaskoversicherung: Ab einem gewissen Alter eines PKWs wird eine Vollkaskoversicherung (Golf V, BJ2007, HUK24, Schadenfreiheitsklasse (SF) 19, Selbstbeteiligung (SB) 300 €, Beitragssatz 35%) uninteressant, weil sie sich nicht mehr lohnt. Ab wann ist dies der Fall?
Michael Sittig: Es gibt keine allgemein gültige Regel, ab wann Vollkaskoschutz (VK) sinnlos wird. Autofahrer, die den Vollkaskoschutz aufgeben wollen, sollten sich immer die Frage stellen: Verkrafte ich den Verlust finanziell, wenn ich mein Auto zu Schrott fahre? Wenn Ihr Auto zum Beispiel noch 10.000 Euro wert ist und Sie für den Vollkaskoschutz 600 Euro pro Jahr bezahlen, kann es durchaus sinnvoll sein, auch für ein fünf Jahre altes Auto noch Vollkaskoschutz zu behalten.
Moderator: ... und hier die Top-2-Frage:
Udo K.: Für wen ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?
Beate-Kathrin Bextermöller: Eine Vollkaskoversicherung ist sinnvoll für Neuwagen. Sofern man bereits auf einem sehr niedrigen Beitragssatz fährt, gibt es vom Preis her oft keinen großen Unterschied zur Teilkasko (TK), die vom Leistungsumfang weniger beinhaltet, bei der der Beitragssatz aber immer bei 100% bleibt. Bei einem Wechsel vom Bestandskunden in Vollkasko zum Neukundenstatus in Teilkasko kann es darüber hinaus durch die derzeitigen Tarifsteigerungen speziell auch für Neukunden nicht lohnenswert sein. Man sollte es sich ausrechnen lassen.
Moderator: ... und die Top-3-Frage:
Ronnie1: Bei der HUK24 bin ich jetzt schon seit 9 Jahren in der SF-Klasse 25 eingestuft, weil es dort keine höhere SF-Klasse gibt. Wohin werde ich bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung mit mehr SF-Klassen eingestuft?
Beate-Kathrin Bextermöller: Im Hintergrund werden immer die tatsächlich unfallfrei gefahrenen Jahre beim Versicherer gespeichert. Abhängig von diesen Jahren wird man beim neuen Versicherer mit längerer Schadenfreiheitsstaffel eingestuft. Dieses Vorgehen gilt auch für sämtliche Sondereinstufungen, die ein Versicherer gewährt. Bei einem Wechsel werden dem neuen Versicherer immer die Jahre mitgeteilt, die unfallfrei gefahren wurden – und entsprechend wird eingestuft.
Versicherer mit anderen Vertragslaufzeiten
Moderator: Hier zwei aktuelle Fragen:
Ratzer: Welches Wechseldatum gilt bei Verträgen von Mai bis Mai?
UZ: Meine Autoversicherung läuft immer von Mai bis Mai, kann ich trotzdem zum 31.12.2012 kündigen?
Michael Sittig: Verträge, die sich nicht am Kalenderjahr orientieren, sondern etwa von Mai bis Mai, sind eine Ausnahme auf dem Markt der Versicherer. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften läuft die Autoversicherung von Januar bis Ende Dezember. Generell gilt: Sie können immer einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei Verträgen, die zum Ende Dezember enden, müssen Sie also bis Ende November gekündigt haben. Wenn Sie nun in einem Vertrag stecken, der von Mai bis Mai läuft, müssen Sie bis Ende März gekündigt haben (zur Kfz-Versicherungsvergleich).
Schadenfreiheitsklassen
Montagsfahrer: Was passiert mit meinem Schadenfreiheitsrabatt, wenn ich eine Zeit lang kein Auto habe und z. B. einige Jahre später wieder eines anmelde?
Crischi: Ich habe einen PKW in der SF-Klasse 25 versichert. Wie lange bleibt der Rabatt bestehen, wenn ich mein Auto abmelde?
Frank: Kann man seine alte Schadenfreiheitsklasse weiternutzen, wenn man länger als sieben Jahre kein Fahrzeug versichert hatte, aber kontinuierlich gefahren ist (Geschäftsfahrzeug)?
Beate-Kathrin Bextermöller: Bei den meisten Versicherern ist eine Vertragsunterbrechung bis zu sieben Jahren unschädlich. Dann steigt man wieder in die Schadenfreiheitsklasse ein, die man zuletzt hatte. Die Versicherer verlangen meistens eine Bestätigung des Vorversicherers als Nachweis. Es gibt aber auch Tarife, die lassen längere Fristen zu als sieben Jahre, z.B. zehn Jahre oder sogar ganz ohne Limit. Eine Übersicht findet man in unserer Untersuchung zur Autoversicherung.
Wie sich der Versicherungsbeitrag zusammensetzt
Vroni: Ich bin 64 Jahre alt, meine Versicherung will ab dem 65. Lebensjahr einen Alterszuschlag. Ist das üblich?
Badensermann: Wurden bei Ihren Erhebungen eventuelle Zuschläge für ältere Autofahrer (Altersdiskriminierung?) berücksichtigt, die diese Altersgruppe beim Wechsel der Versicherung erwarten kann (vgl. Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger, Wirtschaft, vom 29. Oktober 2012)?
Michael Sittig: Das Alter beeinflusst den Versicherungsbeitrag, ist aber nur ein eher untergeordneter Faktor unter vielen. Die Prämienhöhe wird hauptsächlich bestimmt von der Unfallhistorie des Versicherten und der Typklasse des Autos (Schadenhäufigkeit des Autotyps). Nach den Untersuchungen der Unfallforscher stellen sehr junge und sehr alte Fahrer ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Das ist der Grund, weswegen das Alter unter Umständen zu einer Prämienerhöhung führen kann.
Moderator: ... eine weitere Livefrage aus unserem Chat:
Ronnie1: Wie stark verändert sich der Beitrag der Kfz-Haftpflicht durch die jährliche Kilometerleistung, etwa zwischen 8.000 und 15.000 Km pro Jahr?
Michael Sittig: Vom Grundsatz her kann man sagen, je höher die Kilometerleistung pro Jahr, desto teurer die Versicherung. Wie viel das im Einzelfall ausmacht, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Der Unterschied zwischen 8.000 und 15.000 km / Jahr kann also durchaus 10% ausmachen. Aber auch die Kilometerlaufleistung ist eher ein untergeordnetes Kriterium bei der Berechnung der Versicherungsprämie. Wechseln Sie zum Beispiel das Auto und fahren ab 2013 einen Wagen, der laut Statistik wenig in Unfälle verwickelt ist, kann Ihre Versicherungsprämie sogar sinken, obwohl Sie mehr Kilometer fahren.
Fho-itd: Die HUK24 will meine Haftpflicht 2013 um 15,3 % und die Kasko (VK/TK) um 20,6 % erhöhen, ohne dass sich Regionalklasse, Typ-Klasse (von 21 auf 22) und SF (jetzt auf 24 sogar verbessert) nur marginal unwesentlich geändert haben. Ich habe das Gefühl, dass ich ich aufgrund meines Alters (jetzt 60 Jahre) der Prämienkalkulation Tribut zollen soll. Wer hat bei anderen Gesellschaften ähnliche Erfahrung gemacht??
Beate-Kathrin Bextermöller: Einige Versicherer haben zum 1.1.2013 Ihre Tarife angezogen. Es kann natürlich sein, dass außerdem das neue Alter zu einem Beitragssprung geführt hat. Denn ansonsten haben sich ja, wie Sie schreiben, die anderen Faktoren wie Typ- und Regionalklasse nicht zu Ihrem Nachteil verändert.
Fragen zum Kündigungsrecht
Sandro: Hat man ein (Sonder-) Kündigungsrecht, wenn innerhalb eines Versicherungsjahres die Ehepartnerin als Zusatzfahrerin eingetragen werden soll und deshalb die Prämie steigt?
Karsten: Ist eine Kündigung meines Versicherungsvertrages zum 31.12.2012 möglich, wenn der Vertrag am 1.1.2012 begann, jedoch Mitte des Jahres meine beiden Kinder (Führerscheinneulinge) als Fahrer in den Vertrag aufgenommen worden sind? Es wurde also eine Vertragsänderung durchgeführt mit Beitragsanpassung. Hat damit zum Anpassungszeitpunkt die jährliche Vertragslaufzeit neu begonnen?
Beate-Kathrin Bextermöller: Es handelt sich hier jeweils um eine Vertragsanpassung, nicht um einen Neuvertrag. Insofern kann man daraus auch kein Sonderkündigungsrecht ableiten. Man kann seinen Versicherer fragen, ob er die Vertragslaufzeit im Nachhinein dem Kalenderjahr anpasst, wenn man diese Laufzeit wünscht.
MrBien: Uns wurde von der Versicherung gekündigt, da wir im letzten Jahr drei (kleine) Schadensfälle hatten. Der Versicherer begründete die Kündigung damit, dass dieser Vertrag für sie unwirtschaftlich sei. Ist das rechtens oder kann man Einspruch erheben?
Michael Sittig: Die Versicherung darf nach einem Schadensfall kündigen. Insofern ist ihr Verhalten rechtens, wenn auch nicht kundenfreundlich. Mithilfe des Kfz-Versicherungsvergleich finden Sie sicher günstige Versicherer, die Sie aufnehmen.
Cateringtours: Thema „wie viel erhöht sich meine Versicherung“; Kann ich diese anschreiben, wie hoch meine 2013-er Versicherungsprämie voraussichtlich sein wird? Denn ich habe ja nur den 2012-er Betrag vorliegen, den ich ja bereits im Dezember 2011 bezahlt habe. Die Erhöhung kommt ja meist erst NACH der Kündigungsfrist am 30. November!
Michael Sittig: Wenn die Versicherung Ihnen eine Beitragserhöhung für 2013 angekündigt hat, dann gilt nicht der 30.11., sondern als Kündigungsfrist ein Monat ab Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung. Angenommen Sie bekommen die Erhöhung am 30.11. zugeschickt, dann haben Sie den Dezember über ein Sonderkündigungsrecht.
Wer bietet noch Rabattretter an?
Rabattretter: Ich würde mich sehr gerne an Ihrer kostenpflichtigen Auswertung zum Wechsel der Auto-Versicherung beteiligen, aber es fehlt mir auf dem Fragebogen ein für mich entscheidendes Detail, nämlich die Frage „Rabattretter gewünscht“. Mein Versicherungs-Vertrag bei der HUK beinhaltet – noch – diesen Rabattretter, bei einem Unfall werde ich also nur aus der SF 25 nach SF 22 zurückgestuft. Bei einem Versicherungswechsel möchte ich nur ein Angebot in Erwägung ziehen, dass diesen Rabattretter in gleicher Weise beinhaltet.
Michael Sittig: Anbieter, die Autoversicherungen noch mit Rabattretter anbieten, finden Sie in unserem aktuellen Test Autoversicherungen in der Tabellenspalte „Rabattretter“. Es gibt nicht mehr viele Versicherungstarife, die den Rabattretter enthalten, aber es gibt noch welche. Da einige Versicherer bereits angekündigt haben, demnächst den Rabattretter abzuschaffen, sollten Sie sicherheitshalber vor einem Versichererwechsel beim neuen Anbieter konkret nachfragen, ob der Rabattretter immer noch enthalten ist.
Moderator: Bleiben wir beim Thema Rabattretter.
Antwerpen: Ich bin bei HDI versichert, SF 25 (über 35 Jahre unfallfrei) und hatte im August 2012 Reifen- und Felgenschaden, etwa in der Höhe von 2.500 Euro. Da ich SF 25 und damit Rabattretter habe, dachte ich, ich werde nicht zurückgestuft. Doch die Versicherung hat mich in der Vollkasko nach SF 22 zurückgestuft, in der Teilkasko verblieb es bei SF 25. Wie kann ich mich gegen die Rückstufung wehren?
Beate-Kathrin Bextermöller: Bei einem Rabattretter wird nach einem Schaden häufig in eine etwas niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, der Beitragssatz von meist 30 Prozent bleibt aber erhalten. Das ist hoffentlich auch bei Ihnen so gewesen. In der Teilkasko gibt es in der Regel keinen Schadenfreiheitsrabatt, da die dort versicherten Gefahren durch das persönliche Fahrverhalten kaum beeinflussbar sind. Einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es über die Vollkasko hinaus nur in der KFZ-Haftpflichtversicherung.
Veränderungen für Neuverträge
Crischi: Wie verhält es sich mit den neuen Unisex-Tarifen? Wenn ich z.B. als Frau im nächsten Jahr ein neues Auto kaufe, bei meiner Versicherung bleibe, was gilt dann? Der alte, günstige Tarif oder der neue Unisextarif?
Beate-Kathrin Bextermöller: Die Unisex-Tarife gelten für neue Autoversicherungen. Das Geschlecht hatte in den letzten Jahren nur Vorteile für junge Fahrerinnen unter 23 Jahren. Dies fällt jetzt weg. Insofern hatte ohnehin nur dieser kleine Personenkreis Vorteile. Wenn Sie jung sind und Sie wechseln jetzt das Auto, dann haben Sie einen Neuvertrag und es kann sein, dass es für Sie teurer wird.
Siebra: Mein Sohn wird bald 17 Jahre alt und möchte nach der Fahrprüfung „begleitetes“ Fahren machen. Was muss ich bei meiner Versicherung machen? Wirkt sich dies auf die Versicherungsprämie aus?
Beate-Kathrin Bextermöller: Sie müssen sich zunächst erkundigen, ob Ihr Versicherer die Teilnahme am begleiteten Fahren belohnt. Dies ist nicht bei jedem Versicherer der Fall. In unseren Modellfällen, die wir regelmäßig in unseren Veröffentlichungen abbilden, kann die Teilnahme zu einer Beitragsersparnis von 50 bis 150 Euro im Jahr führen.
Zweitwagen versichern
Wechselwilliger Frager ;-): Es gibt auch Versicherer, die den Zweitwagen in derselben guten (=hohen) SF-Klasse so günstig versichern wie das Erstfahrzeug. Gibt es dabei Fallstricke? Welche Unternehmen können Sie empfehlen?
Beate-Kathrin Bextermöller: Wer diese Einstufung zulässt, kann man im aktuellen Test Autoversicherung nachlesen. Sie finden die Untersuchung auch im Finanztest-Heft 11/2012. Für eine Aufzählung sind es zu viele Anbieter und Sie müssten sich natürlich auch ansehen, welche Leistungen die einzelnen Tarife sonst noch beinhalten. Sie müssen wissen, dass diese Sondereinstufung an den Tarif bzw. den Versicherer gebunden ist. Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter wird nicht diese günstige Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt, sondern immer die unfallfrei gefahrene Zeit als Grundlage verwendet.
Moderator: Kommen wir zu unserer letzten Frage im heutigen Chat.
Maik Kolodziej: In den Vergleichsportalen werden verschiedene Leistungen in den Tarifen angeboten, wo man denkt: Brauch‘ ich das? Gibt es von euch eine Empfehlung, welche Leistungen man definitiv benötigt?
Beate-Kathrin Bextermöller: Das, was man braucht, ist in der Regel abhängig vom Alter Ihres Fahrzeuges und Ihrem Schutzbedürfnis. Von Vorteil ist es auf jeden Fall, wenn der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet – das heißt: Man bekommt zum Beispiel keinen Abzug bei der Entschädigungsleistung, wenn man bei Rot über die Ampel gefahren ist. Ausnahme: Der Schadensfall geschah unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Manche Versicherer werten es als grob fahrlässig, wenn beim Telefonieren während des Autofahrens ein Unfall geschieht. Bei einem Neufahrzeug ist es sinnvoll, eine gewisse Zeit den Neuwert ersetzt zu bekommen. Es ist von Vorteil, wenn nicht nur Haarwildunfälle (z.B. Rehe), sondern auch Unfälle durch weitere Tiere oder sogar alle Tiere versichert sind.
Moderator: Die Chat-Zeit ist auch schon um: Wollen sie noch ein kurzes Schlusswort an die User richten?
Michael Sittig: Viel Spaß beim Wechseln! Von unseren Lesern wissen wir, dass es regelmäßig keine Probleme beim Wechseln gibt.
Beate-Kathrin Bextermöller: Wer genau wissen möchte, welche Leistungen die unterschiedlichen, am Markt angebotenen Tarife beinhalten, dem empfehlen wir das aktuelle Finanztest-Heft 11/2012.
Moderator: Das waren 60 Minuten test-Expertenchat. Vielen Dank an die User für die vielen Fragen, die wir aus Zeitgründen leider nicht alle beantworten konnten. Vielen Dank auch an Beate-Kathrin Bextermöller und Michael Sittig, dass Sie sich die Zeit für die User genommen haben. Das Transkript dieses Chats können Sie in Kürze auf test.de nachlesen. Das Chat-Team wünscht allen noch einen schönen Tag.