Finanztest hat acht Cashback-Anbieter untersucht. Wir haben bei der Auswahl Bekanntheit, Marktbedeutung und die Breite des Angebots berücksichtigt.In die Auswahl kamen nur Cashback-Anbieter, die mit mindestens 50 der 100 umsatzstärksten Onlineshops aus dem Jahr 2016 zusammenarbeiten. Der Cashback-Anbieter muss seit mindestens zwei Jahren (seit März 2016) im Markt aktiv sein.
Rabatte bei ausgewählten Onlineshops
Für die Auswahl der Onlineshops waren Umsatzhöhe und Bekanntheit maßgeblich. Ein Shop kam in die Auswahl, wenn er mit mindestens sechs der Cashback-Portale kooperiert. Die Rabatte sind jeweils in Prozent des gesamten Kaufpreises (Bruttopreis) oder als fester Euro-Betrag angegeben. Neukunden-Rabatte blieben außen vor.
Finanztest-Kommentar
Wir haben Rabatte bei 35 umsatzstarken und bekannten Onlineshops berechnet und kategorisiert. Die Einstufung der Rabatthöhe von sehr hoch bis gering ergibt sich aus dem Vergleich der Anbieter. Wir haben den Datenschutz und die allgemeinen Geschäftsbedingungen untersucht und geprüft, wann Guthaben nach Gutschrift verfällt und wie die Anbieter nach einer Kündigung damit umgehen.
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@sophie_nielsen: Über das in Österreich ansässige Unternehmen liegen uns keine, also weder positive noch negative Informationen oder Erfahrungsberichte von Leserinnen und Lesern vor. Monkee wurde im März 2018 gegründet und war damit in unserer letzten Untersuchung (Finanztest 6/2018) noch nicht vertreten. Insofern herzlichen Dank für die Themenanregung. (PH)
Ich nutze schon seit längerem die App von Monkee (www.monkee.rocks) zum Geld sparen. Vor kurzem haben die jetzt auch eine Cashback Funktion herausgebracht. das heißt man spart mit der App auf ein Ziel und bekommt beim Kauf bei deren Partnern Geld auf das Sparkonto für diese Ziele. Ich finde die Idee dahinter wirklich sehr gut und interessant. Hat von euch schon jemand Erfahrung damit? Funktioniert das auch richtig?
Ich möchte meinen Urlaub buchen und gerne die Funktion testen, möchte aber schon wissen, ob es grundsätzlich funktioniert. Geht ja doch um einen nicht ganz unwesentlichen Casbback Betrag.
wünsch euch einen super Wochenstart. LG, Sophie
Ein Punkt, der leider zu Kurz kommt, bezieht sich auf weitere Kriterien, die für die Auswahl des passenden Cashbackportals für einzelne Nutzer erheblich von Bedeutung sind. Undzwar der Fakt der Mindestauszahlungsgrenze. Denn die Höhe des ausgezahlten Cashbacks ist bei Nutzern, die sich nur einen einzelnen oder wenige Sales über ein Portal auszahlen lassen wollen, fast schon egal. Denn es nützt nicht nichts, wenn man "viel" Cashback bekommt, dieses dann aber nicht auszahlen kann. Ebenso kann es Sinn machen, inzwischen auch weitere Anbieter mit in so einen Test mit aufzunehmen wie swgbucks oder shopbuddies. Shopbuddies hat mit der höchsten cashbackgarantie auch noch ein Feature, dass in der Form kein weiteres Portal hat. Hier gibt es auch noch weitere Infos zu Cashback Anbietern: *
*Link vom Moderator gelöscht
Ich kann ihnen nur absolut zustimmen. Im Mai kommentierte ich und nannte unter anderem auch das Onlinebanking der DKB als Möglichkeit, ohne weitere Anmeldung bei externen Services Cashback zu nutzen.
Auch hier hinkt die Praxis leider der Theorie gewaltig hinterher. In meinen Tests über die letzten Jahre habe ich bei ca. 2/3 aller ordnungsgemäß aus dem DKB-Onlinebanking gestarteter Einkäufe keine Gutschrift bekommen. Beim Rest musste ich zudem zum Teil mehrfach nachhaken.
Die DKB antwortete mir, es gäbe "einige wenige" Voraussetzungen zu beachten, damit es klappt - und hängte eine DIN A4 Seite mit Vorgaben zur korrekten Vorgehensweise an. Teilweise waren diese technisch haarsträubend falsch. Kein normal begabter Internetnutzer wird in der Lage sein, diese Vorgaben alle in der richtigen Reihenfolge auszuführen. Das war wirklich schon krotesk, was die DKB da schrieb und verlangte.
Weitere Fälle: 1. Beim im Test nicht geprüften Bonusprogramm "bsw" war in ungefähr der Hälfte der Fälle eine Nachfrage mit Nachweisen nötig, um den versprochenen Bonus zu erhalten. 2. Das Kreditportal Smava behauptete über ein Jahr lang der Wahrheit zuwider, es liege kein Nachweis vor, ich sei auf deren Seite über das Portal "Sparwelt" gelangt und hätte somit Anspruch auf den versprochenen Gutschein. 3. Trotz schriftlicher Bestätigung von Sparwelt: "Deine E-Mail-Adresse wurde registriert und der ..€-..-Gutschein für dich vorgemerkt" wollte mir Sparwelt den versprochenen Gutschein für einen Energieversorgervertrag mit der Begründung verweigern, ich sei über "einen anderen Partner" des Energieversorgers zu diesem gelangt. Erst die Androhung gerichtlicher Schritte half.
4. Öfters übersehen Deutschlandcard und payback bei einem Einkauf, daß hierfür ein ECoupon aktiviert worden ist mit Zusatzpunkten u. schreiben diese erst nach Reklamation gut. Fazit: Theorie gut, Praxis zweifelhaft