Testergebnisse für 8 Carsharing 05/2020
Im Test: Sechs Anbieter von Carsharing-Fahrzeugen, die an Stationen oder frei im Geschäftsgebiet zur Verfügung stehen, sowie zwei Vermittlungsplattformen für Privatfahrzeuge. Wir prüften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart.
Untersuchungen: Unsere 12 angeleiteten Tester meldeten sich bei allen Anbietern an und liehen sich jeweils in drei Städten pro Anbieter ein Fahrzeug aus (10 Testfälle pro Anbieter). Die Tester mieteten Fahrzeuge für eines von fünf Nutzungsanliegen, etwa eine kurze Einkaufsfahrt oder einen Familienausflug. Ihre Erfahrungen hielten die Tester in einem standardisierten Protokollbogen fest, und sie fotografierten vorhandene Schäden am Auto. Zwei Service-Experten prüften die Qualität der Website und der Apps, ein auf Datensicherheit spezialisiertes Prüfinstitut untersuchte das Datensendeverhalten der Apps für Android und iOS. Ein Jurist bewertete die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzerklärungen. Wir prüften von Dezember 2019 bis Februar 2020. Die Angebotsmerkmale erfragten wir bei den Anbietern im Februar und März 2020.
Anmelden: 10 %
Wir erwarteten wichtige Infos zum Angebot auf der Website, etwa zum Anmelde- und Ausleihprozess und Angaben zu Leih- und Nebenkosten. Die Anmeldung selbst sollte ohne hohen Aufwand möglich und die notwendigen Informationen zum Datenschutz verfügbar sein.
Suchen und Buchen: 20 %
Das Suchen der Pkw soll einfach und zuverlässig sein, ihr Standort zum Beispiel genau angegeben. Beim Buchen legten wir Wert etwa auf eine Buchungs- oder Reservierungsbestätigung und die sofortige Anzeige der entstandenen Kosten.
Fahren: 70 %
Beim Urteil Verfügbarkeit, Abholung und Rückgabe bewerteten wir zum Beispiel, ob sich das Auto am angegebenen Standort befand oder vom Besitzer wie vereinbart übergeben wurde, ob das Abstellen klappt und die Rückgabe in der App erkennbar ist. Die Tester beurteilten den Fahrzeugzustand innen und außen, etwa den Zustand von Licht, Blinkern, Wischblättern und ob die Notfallausrüstung (u. a. Warndreieck) vollständig war.
Datensendeverhalten der Apps: 0 %
Zur Ermittlung des Datensendeverhaltens der Apps wird ein Rechner zwischen App und Server des Anbieters geschaltet und die Kommunikation zwischen Server und App mitgeschnitten. Sendete die App Daten, die für den Betrieb der App nicht notwendig sind, wie etwa die Geräte-ID oder den Mobilfunknetzbetreiber des Nutzers, so beurteilten wir das als kritisch. Als unkritisch bewerteten wir Apps, die nur für ihre Funktion erforderliche Daten sendeten.
Testergebnisse für 8 Carsharing 05/2020
AGB und Datenschutzerklärung: 0 %
Ein Jurist prüfte, ob die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unzulässige Klauseln oder Regelungen enthalten, die den Kunden benachteiligen. Zudem prüfte er die Datenschutzerklärungen auf Mängel, etwa unzureichende Infos über die Weitergabe von Daten an Dritte.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Leistungsmängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertungen haben wir eingesetzt: Bewerteten wir die Verfügbarkeit, Abholung und Rückgabe der Fahrzeuge mit Mangelhaft, lautete auch das Urteil für Fahren Mangelhaft. Waren die Mängel in der Datenschutzerklärung sehr deutlich, wurde das test-Qualitätsurteil um eine Note abgewertet.
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Leider zeigt die Entwicklung, dass die Nutzer:innen von Car- und Scootersharing sich gern und gefühlt sogar überwiegend über die StVO hinwegsetzen. Leidtragende sind alle anderen Verkehrsteilnehmer:innen.
So hatte ich bereits zweimal die Erfahrung mit Fahrerflucht. Einmal konnte es aufgeklärt werden, die Fahrerin war allerdings nicht in Deutschland gemeldet und somit zog sich das Verfahren über mehr als 5 Monate hin. Das andere Mal wurde zwar der Unfall von Nachbarn beobachtet, aber das Fahrzeug genauso schnell verschwunden, wie der Unfall passierte und das Kennzeichen dadurch nicht notiert werden konnte. Beide Male übrigens an meinem korrekt (!) geparkten Pkw.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Vergleich.
Zu ergänzen wäre vielleicht noch, dass Stadtmobil (als *einziger* der
getesteten Anbieter - jedenfalls in Südbaden) bei der Anmeldung eine
SCHUFA-Auskunft(!) einholt.
Das erscheint angesichts eher geringer Kosten sehr überzogen. Ist
Ihnen bekannt, weswegen das bei Stadtmobil Südbaden der Fall sein
könnte?
Danke und freundliche Grüße
B.
Hallo, meine Erfahrung mit dem freefloating-Anbieter "miles-mobility" möchte ich hier gern einmal kurz schildern:
1. Für ein Telefonat mit der Service-Hotline, in dem ich über Wartungsbedarf des Kfz informierte, wurden mir knapp € 4,- Gebühren berechnet.
2. Es wurden DOPPELT so viele Kilometer angesetzt, als ich real, auch nach Tacho, gefahren war.
3. Auch sonstige Rückfragen bei der Hotline schlagen durch Parkgebühren sehr teuer zu Buche.
4. Das Werbeversprechen, nur für gefahrene Kilometer Gebühren zu erheben, wird damit unterlaufen und ist damit irreführend (wenn nicht betrügerisch).
Als Vielnutzer kann ich Fabony nur zustimmen. Besser eine zusätzliche Versicherung gegen Selbstbeteiligung abschließen. Dann interessieren auch nicht die unterschiedlichen Regelungen zur Selbstbeteiligung. Schrieb ja auch schon Stiftung Warentest im Artkel https://www.test.de/Carsharing-So-gut-klappt-es-in-der-Praxis-5444917-0/