Cars­haring im Test

So haben wir getestet

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Cars­haring im Test Testergebnisse für 8 Cars­haring 05/2020

Im Test: Sechs Anbieter von Cars­haring-Fahr­zeugen, die an Stationen oder frei im Geschäfts­gebiet zur Verfügung stehen, sowie zwei Vermitt­lungs­platt­formen für Privatfahr­zeuge. Wir prüften in Berlin, Frank­furt am Main, Hamburg, Köln, München, Nürn­berg und Stutt­gart.

Unter­suchungen: Unsere 12 angeleiteten Tester meldeten sich bei allen Anbietern an und liehen sich jeweils in drei Städten pro Anbieter ein Fahr­zeug aus (10 Testfälle pro Anbieter). Die Tester mieteten Fahr­zeuge für eines von fünf Nutzungs­anliegen, etwa eine kurze Einkaufs­fahrt oder einen Familien­ausflug. Ihre Erfahrungen hielten die Tester in einem stan­dardisierten Protokoll­bogen fest, und sie fotografierten vorhandene Schäden am Auto. Zwei Service-Experten prüften die Qualität der Website und der Apps, ein auf Daten­sicherheit spezialisiertes Prüf­institut untersuchte das Daten­sende­verhalten der Apps für Android und iOS. Ein Jurist bewertete die allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) und die Daten­schutz­erklärungen. Wir prüften von Dezember 2019 bis Februar 2020. Die Angebots­merkmale erfragten wir bei den Anbietern im Februar und März 2020.

Anmelden: 10 %

Wir erwarteten wichtige Infos zum Angebot auf der Website, etwa zum Anmelde- und Ausleih­prozess und Angaben zu Leih- und Neben­kosten. Die Anmeldung selbst sollte ohne hohen Aufwand möglich und die notwendigen Informationen zum Daten­schutz verfügbar sein.

Suchen und Buchen: 20 %

Das Suchen der Pkw soll einfach und zuver­lässig sein, ihr Stand­ort zum Beispiel genau angegeben. Beim Buchen legten wir Wert etwa auf eine Buchungs- oder Reser­vierungs­bestätigung und die sofortige Anzeige der entstandenen Kosten.

Fahren: 70 %

Beim Urteil Verfügbarkeit, Abholung und Rück­gabe bewerteten wir zum Beispiel, ob sich das Auto am angegebenen Stand­ort befand oder vom Besitzer wie vereinbart übergeben wurde, ob das Abstellen klappt und die Rück­gabe in der App erkenn­bar ist. Die Tester beur­teilten den Fahr­zeug­zustand innen und außen, etwa den Zustand von Licht, Blinkern, Wisch­blättern und ob die Notfall­ausrüstung (u. a. Warn­dreieck) voll­ständig war.

Daten­sende­verhalten der Apps: 0  %

Zur Ermitt­lung des Daten­sende­verhaltens der Apps wird ein Rechner zwischen App und Server des Anbieters geschaltet und die Kommunikation zwischen Server und App mitgeschnitten. Sendete die App Daten, die für den Betrieb der App nicht notwendig sind, wie etwa die Geräte-ID oder den Mobil­funk­netz­betreiber des Nutzers, so beur­teilten wir das als kritisch. Als unkritisch bewerteten wir Apps, die nur für ihre Funk­tion erforderliche Daten sendeten.

Cars­haring im Test Testergebnisse für 8 Cars­haring 05/2020

AGB und Daten­schutz­erklärung: 0 %

Ein Jurist prüfte, ob die allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) unzu­lässige Klauseln oder Rege­lungen enthalten, die den Kunden benach­teiligen. Zudem prüfte er die Daten­schutz­erklärungen auf Mängel, etwa unzu­reichende Infos über die Weitergabe von Daten an Dritte.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Leistungs­mängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit Stern­chen *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertungen haben wir einge­setzt: Bewerteten wir die Verfügbarkeit, Abholung und Rück­gabe der Fahr­zeuge mit Mangelhaft, lautete auch das Urteil für Fahren Mangelhaft. Waren die Mängel in der Daten­schutz­erklärung sehr deutlich, wurde das test-Qualitäts­urteil um eine Note abge­wertet.

Cars­haring im Test Testergebnisse für 8 Cars­haring 05/2020

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

TriathlonX am 10.08.2022 um 11:47 Uhr
Da fehlt noch so manches

Leider zeigt die Entwicklung, dass die Nutzer:innen von Car- und Scootersharing sich gern und gefühlt sogar überwiegend über die StVO hinwegsetzen. Leidtragende sind alle anderen Verkehrsteilnehmer:innen.
So hatte ich bereits zweimal die Erfahrung mit Fahrerflucht. Einmal konnte es aufgeklärt werden, die Fahrerin war allerdings nicht in Deutschland gemeldet und somit zog sich das Verfahren über mehr als 5 Monate hin. Das andere Mal wurde zwar der Unfall von Nachbarn beobachtet, aber das Fahrzeug genauso schnell verschwunden, wie der Unfall passierte und das Kennzeichen dadurch nicht notiert werden konnte. Beide Male übrigens an meinem korrekt (!) geparkten Pkw.

danielhabig am 08.02.2021 um 06:21 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung

Drofi am 01.11.2020 um 12:53 Uhr
Stadtmobil

Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Vergleich.
Zu ergänzen wäre vielleicht noch, dass Stadtmobil (als *einziger* der
getesteten Anbieter - jedenfalls in Südbaden) bei der Anmeldung eine
SCHUFA-Auskunft(!) einholt.
Das erscheint angesichts eher geringer Kosten sehr überzogen. Ist
Ihnen bekannt, weswegen das bei Stadtmobil Südbaden der Fall sein
könnte?
Danke und freundliche Grüße
B.

FahrAn am 27.10.2020 um 11:19 Uhr
miles: nicht kulant, unseriös und kostenträchtig

Hallo, meine Erfahrung mit dem freefloating-Anbieter "miles-mobility" möchte ich hier gern einmal kurz schildern:
1. Für ein Telefonat mit der Service-Hotline, in dem ich über Wartungsbedarf des Kfz informierte, wurden mir knapp € 4,- Gebühren berechnet.
2. Es wurden DOPPELT so viele Kilometer angesetzt, als ich real, auch nach Tacho, gefahren war.
3. Auch sonstige Rückfragen bei der Hotline schlagen durch Parkgebühren sehr teuer zu Buche.
4. Das Werbeversprechen, nur für gefahrene Kilometer Gebühren zu erheben, wird damit unterlaufen und ist damit irreführend (wenn nicht betrügerisch).

thoco am 18.08.2020 um 19:27 Uhr
Versicherung für Carsharing

Als Vielnutzer kann ich Fabony nur zustimmen. Besser eine zusätzliche Versicherung gegen Selbstbeteiligung abschließen. Dann interessieren auch nicht die unterschiedlichen Regelungen zur Selbstbeteiligung. Schrieb ja auch schon Stiftung Warentest im Artkel https://www.test.de/Carsharing-So-gut-klappt-es-in-der-Praxis-5444917-0/