Diese Regeln sollten Carsharer kennen
Ja, das Kleingedruckte lesen, macht keinen Spaß. Einige Regeln sollten Nutzerinnen und Nutzer aber nicht ignorieren. Denn in den Geschäftsbedingungen kann für Carsharing-Kunden die ein oder andere teure Überraschung lauern. Wir haben uns durch seitenweise Kleingedrucktes gearbeitet und fassen wichtige Regeln zusammen.
Alkohol: 0,0 Promille
Bei vielen Carsharing-Anbietern gilt für Nutzerinnen und Nutzer ein absolutes Alkoholverbot. Wer etwa mit Restalkohol vom Vorabend in einen Unfall verwickelt wird, riskiert neben einer Vertragsstrafe, den Schutz der Kaskoversicherung zu verlieren.
Fahrerwechsel
Nach einem Feierabendbierchen den Freund oder die Freundin ans Steuer lassen? Geht bei den Free-Floatern gar nicht. Miles, Share Now und Sixt Share legen fest, dass nur der Nutzer selbst fahren darf. Share Now bestraft den Fahrerwechsel mit 500 Euro, Miles sogar mit 1 000 Euro. Besser: den gewünschten Fahrer oder die Fahrerin neu anmelden. Das dauert bei allen drei meist nur wenige Minuten.
Falsch parken
Auch das Parken in einer Privatstraße oder Verbotszone kann teuer werden. So kostet Umparken durch einen Mitarbeiter bei Miles 80 Euro. Wird das Fahrzeug abgeschleppt, bezahlen Kunden in der Regel den Abschleppdienst plus eine Bearbeitungsgebühr. Vorsicht: Wer das Auto außerhalb des Geschäftsgebiets abstellt, von dem verlangen zum Beispiel Miles und Share Now 500 Euro.
Auslandsfahrt
Von Berlin mal schnell rüber nach Polen? Geht nicht. Trips ins Ausland untersagen viele Anbieter. Wer dagegen verstößt, zahlt bei Miles, Share Now und Sixt Share bis zu 250 Euro. Mit Cambio ist die Fahrt in die meisten europäischen Ländern problemlos möglich.
Fahranfänger
Sixt Share schließt Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren aus. Bei anderen gelten gesonderte Bedingungen. So zahlen Miles-Kunden, deren Führerschein noch kein Jahr gültig ist, 9 Euro Gebühr im Monat und haben eine hohe Selbstbeteiligung von 2000 Euro. Bei Cambio dürfen Anfänger nur Klein- und Mittelwagen buchen – immerhin ab 18 Jahren.
Kleine Kratzer
Fast die Hälfte aller Autos im Test wies Schäden auf. Die meisten waren bereits notiert. Das zu überprüfen, ist mühsam und kostet Zeit – sollte aber jeder tun. Bei kleinen Kratzern sind Carsharing-Firmen meist kulant, das ergab eine Umfrage von Finanztest. Schönheitsfehler in Visitenkartengröße verfolgen sie meist nicht. Das wäre zum einen zu aufwendig. Zum anderen haften Mieter nur für Schäden, die der Anbieter ihnen nachweisen kann. Wenn beispielsweise unklar ist, ob eine Delle in der Standzeit zwischen zwei Mieten von einem Dritten verursacht wurde, zahlen Nutzer nicht.
Unfälle
Nach einem Unfall muss der Fahrer die Carsharing-Firma verständigen. Die meisten verlangen, dass die Polizei den Unfall aufnimmt. Halten sich Carsharer nicht daran, droht Ärger wegen Unfallflucht. Zudem dürfen Fahrer kein Schuldeingeständnis abgeben – selbst dann nicht, wenn die Lage eindeutig ist. Das legen viele Anbieter fest. Ein Eingeständnis kann die Schadenregulierung mit den Versicherern erschweren.
Selbstbeteiligung
Carsharing-Kunden sind vollkaskoversichert, müssen aber einen Selbstbehalt tragen, wenn sie einen Schaden verursachen. Dieser lässt sich bei den meisten Anbietern durch eine Gebühr senken. So liegt die Selbstbeteiligung bei Flinkster bei 1 500 Euro, lässt sich aber für 90 Euro im Jahr auf 300 Euro reduzieren. Bei Stadtmobil fällt der Selbstkostenanteil für Mieter ganz weg, wenn sie die Versicherung mit 99 Euro im Jahr aufstocken.
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