Cars­haring

Acht typische Fehler: Über­raschung im Klein­gedruckten

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Schnell, einfach, unkompliziert: So werben Cars­haring-Firmen. Ins Klein­gedruckte schauen nur wenige Kunden. Oft sind die Geschäfts­bedingungen online trotz mühsamer Suche kaum zu finden. Ergebnis: Viele Nutzer sind sich über wichtige Regeln nicht im Klaren.

Fehler Nr. 1: Alkohol

Bei Alkohol am Steuer gilt für Cars­harer: null Toleranz. Viele Unternehmen legen ein absolutes Alkohol­verbot fest. Es darf auch kein Rest­alkohol vom Vorabend im Blut sein. Es reicht nicht, die gesetzliche Promille­grenze von 0,5 einzuhalten. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Vertrags­strafe und den Schutz der Kasko­versicherung.

Fehler Nr. 2: Anderer Fahrer

Im Klub ein Glas zu viel getrunken und dann den Freund ans Steuer lassen? Das geht gar nicht. In der Regel legen die Anbieter fest, dass nur der Nutzer selbst fahren darf, kein Fremder. Bei Verstoß wird eine Strafe fällig, zum Beispiel bei Car2go 1 000 Euro. Außerdem gefährdet das den Kasko­schutz.*

Fehler Nr. 3: Kratzer ignoriert

Vor Antritt der Fahrt müssen Nutzer das Auto kontrollieren. In der Regel liegt im Wagen eine Mappe, in der vorhandene Macken einge­tragen sind. Wer nicht kontrolliert, kann für Schäden haft­bar gemacht werden. In der Praxis passiert das aber kaum, berichten unsere Leser (Bei Beulen kaum Probleme). Außerdem kann man sich wehren. Schließ­lich kann es sein, dass ein Fremder in der Stand­zeit zwischen zwei Mieten den Kratzer verursacht und sich aus dem Staub gemacht hat. Auch wichtig: Gelb­westen, Warn­dreieck, Verbands­kasten müssen an Bord sein. Die Polizei wird bei Kontrollen den Fahrer verantwort­lich machen.

Fehler Nr. 4: Tiere an Bord

Hunde dürfen bei vielen Anbietern nur mitfahren, wenn sie in einer Trans­portbox unterge­bracht sind. Manchmal reicht eine geeignete Decke.

Fehler Nr. 5: Rauchen

Die meisten Anbieter verbieten das Rauchen ausdrück­lich. Bei Verstoß nimmt zum Beispiel Flinkster 25 Euro.

Fehler Nr. 6: Schuld­einge­ständnis

Wer einen Unfall baut, darf kein Schuld­einge­ständnis abgeben – auch nicht, wenn die Sachlage eindeutig ist. Das legen viele Anbieter ausdrück­lich fest. Ein Einge­ständnis ist zwar nicht auto­matisch das letzte Wort. Es kann aber die Schaden­regulierung mit den Versicherern erschweren.

Fehler Nr. 7: Unfall nicht gemeldet

Nach einem Unfall muss der Fahrer die Cars­haring-Firma verständigen. Die meisten verlangen zusätzlich, dass die Polizei den Unfall aufnimmt. Das gilt selbst dann, wenn nur das Auto etwas abbe­kommen hat. Halten sich Cars­harer nicht daran, droht Ärger wegen Unfall­flucht. Die liegt vor, wenn Schäden an fremden Sachen entstehen. Das Cars­haring-Auto ist für den Kunden eine fremde Sache, da es dem Unternehmen gehört. Deshalb entzog das Amts­gericht Berlin-Tiergarten einem Cars­harer den Führer­schein. Er hatte eine Leitplanke touchiert, die nicht beschädigt wurde, und war weitergefahren (Az. 297 Gs 47/18).

Fehler Nr. 8: Falscher Park­platz

Stations­gebundene Autos müssen zur Station zurück­gebracht werden. Doch was, wenn dort ein fremder Pkw parkt? Den Wagen einfach irgendwo ins Halte­verbot zu stellen, ist keine Lösung. Besser ist es, die Hotline um Hilfe zu bitten. Für Free-floating-Pkw ohne feste Station gilt: Sie dürfen nur im öffent­lichen Straßenraum stehen, nicht auf einem Supermarkt­park­platz oder in Zonen, in denen nur zeitlich befristetes Parken mit Park­scheibe erlaubt ist. Für Park­verstöße haftet der Nutzer. Er zahlt das Knöll­chen. Muss die Cars­haring-Firma umparken, kann das je nach Anbieter 50 Euro kosten. Was viele nicht wissen: Car2Go erlaubt es nicht, einen Smart quer zur Fahr­bahn zu parken.

*Korrigiert am 14. Mai 2019

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • carsharinggutschein.de am 07.07.2020 um 06:24 Uhr
    We Share

    In der Praxis hat sich bei mir gezeigt, dass We Share in Berlin vorerst meine erste Wahl sein wird. Zusätzlich erhält man auf Share Together 10 € Startguthaben für We Share, MILES und SIXT Share: https://share-together.de/

  • Snake2010 am 13.06.2019 um 12:23 Uhr
    Kratzer-Problematik wegen Auto-Mode

    Die (erfreulich unproblematische) Bearbeitung von Kratzern und Dellen könnte zum Großteil vermieden werden, wenn das Design von Autos nicht so sehr auf Aussehen ausgerichtet wäre. Lackierte Stoßfänger, keine Rammschutzleisten an den Seiten - da führt jede kleine Berührung zu einem Schaden. Noch in den 80er Jahren war es üblich, dass Stoßstangen (so hießen sie damals noch) aus Kunststoff waren und im Idealfall eine Gummileiste hatten, und um das gesamte Fahrzeug lief eine Gummileiste. Wenn man dann ein fremdes Fahrzeug, einen Schildermast oder eine Mauer touchierte, passierte - NIX! Vielleicht könnten die Car Sharer die Autos entsprechend ausrüsten, damit dieser Zustand wieder erreicht würde.

  • antimatter am 17.05.2019 um 15:11 Uhr
    Versicherung im Ausland

    Aufpassen muss man wohl, wenn man bei seinem Carsharing Anbieter im Ausland ein Auto leihen will. Soweit ich das gesehen habe, kann man sich z.B. in den USA bei einigen Anbietern problemlos sein Carsharing nutzen, hat dann aber plötzlich eine gefährlich niedrige Versicherungssummer.
    Vielleicht können Sie in ihr Special eine Übersicht einbauen, bei welchen Anbietern man im Ausland aufpassen muss, und wo man auch auf Reisen bedenkenlos sein Carsharing nutzen kann.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.05.2019 um 13:46 Uhr
    Autofahren oder Tauchen?

    @OrSz80: Vielen Dank für den Hinweis, wir werden den kleinen Fehler gleich beheben. (AK)

  • OrSz80 am 15.05.2019 um 12:03 Uhr
    Autofahren oder Tauchen?

    Im Artikel ist ein witziger Typo (DiveNow), insbesondere wenn man bedenkt, das der eine Modellfahrer mit seinem Auto "Abgesoffen ist" :-)