Schnell, einfach, unkompliziert: So werben Carsharing-Firmen. Ins Kleingedruckte schauen nur wenige Kunden. Oft sind die Geschäftsbedingungen online trotz mühsamer Suche kaum zu finden. Ergebnis: Viele Nutzer sind sich über wichtige Regeln nicht im Klaren.
Fehler Nr. 1: Alkohol
Bei Alkohol am Steuer gilt für Carsharer: null Toleranz. Viele Unternehmen legen ein absolutes Alkoholverbot fest. Es darf auch kein Restalkohol vom Vorabend im Blut sein. Es reicht nicht, die gesetzliche Promillegrenze von 0,5 einzuhalten. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Vertragsstrafe und den Schutz der Kaskoversicherung.
Fehler Nr. 2: Anderer Fahrer
Im Klub ein Glas zu viel getrunken und dann den Freund ans Steuer lassen? Das geht gar nicht. In der Regel legen die Anbieter fest, dass nur der Nutzer selbst fahren darf, kein Fremder. Bei Verstoß wird eine Strafe fällig, zum Beispiel bei Car2go 1 000 Euro. Außerdem gefährdet das den Kaskoschutz.*
Fehler Nr. 3: Kratzer ignoriert
Vor Antritt der Fahrt müssen Nutzer das Auto kontrollieren. In der Regel liegt im Wagen eine Mappe, in der vorhandene Macken eingetragen sind. Wer nicht kontrolliert, kann für Schäden haftbar gemacht werden. In der Praxis passiert das aber kaum, berichten unsere Leser (Bei Beulen kaum Probleme). Außerdem kann man sich wehren. Schließlich kann es sein, dass ein Fremder in der Standzeit zwischen zwei Mieten den Kratzer verursacht und sich aus dem Staub gemacht hat. Auch wichtig: Gelbwesten, Warndreieck, Verbandskasten müssen an Bord sein. Die Polizei wird bei Kontrollen den Fahrer verantwortlich machen.
Fehler Nr. 4: Tiere an Bord
Hunde dürfen bei vielen Anbietern nur mitfahren, wenn sie in einer Transportbox untergebracht sind. Manchmal reicht eine geeignete Decke.
Fehler Nr. 5: Rauchen
Die meisten Anbieter verbieten das Rauchen ausdrücklich. Bei Verstoß nimmt zum Beispiel Flinkster 25 Euro.
Fehler Nr. 6: Schuldeingeständnis
Wer einen Unfall baut, darf kein Schuldeingeständnis abgeben – auch nicht, wenn die Sachlage eindeutig ist. Das legen viele Anbieter ausdrücklich fest. Ein Eingeständnis ist zwar nicht automatisch das letzte Wort. Es kann aber die Schadenregulierung mit den Versicherern erschweren.
Fehler Nr. 7: Unfall nicht gemeldet
Nach einem Unfall muss der Fahrer die Carsharing-Firma verständigen. Die meisten verlangen zusätzlich, dass die Polizei den Unfall aufnimmt. Das gilt selbst dann, wenn nur das Auto etwas abbekommen hat. Halten sich Carsharer nicht daran, droht Ärger wegen Unfallflucht. Die liegt vor, wenn Schäden an fremden Sachen entstehen. Das Carsharing-Auto ist für den Kunden eine fremde Sache, da es dem Unternehmen gehört. Deshalb entzog das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einem Carsharer den Führerschein. Er hatte eine Leitplanke touchiert, die nicht beschädigt wurde, und war weitergefahren (Az. 297 Gs 47/18).
Fehler Nr. 8: Falscher Parkplatz
Stationsgebundene Autos müssen zur Station zurückgebracht werden. Doch was, wenn dort ein fremder Pkw parkt? Den Wagen einfach irgendwo ins Halteverbot zu stellen, ist keine Lösung. Besser ist es, die Hotline um Hilfe zu bitten. Für Free-floating-Pkw ohne feste Station gilt: Sie dürfen nur im öffentlichen Straßenraum stehen, nicht auf einem Supermarktparkplatz oder in Zonen, in denen nur zeitlich befristetes Parken mit Parkscheibe erlaubt ist. Für Parkverstöße haftet der Nutzer. Er zahlt das Knöllchen. Muss die Carsharing-Firma umparken, kann das je nach Anbieter 50 Euro kosten. Was viele nicht wissen: Car2Go erlaubt es nicht, einen Smart quer zur Fahrbahn zu parken.
*Korrigiert am 14. Mai 2019
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In der Praxis hat sich bei mir gezeigt, dass We Share in Berlin vorerst meine erste Wahl sein wird. Zusätzlich erhält man auf Share Together 10 € Startguthaben für We Share, MILES und SIXT Share: https://share-together.de/
Die (erfreulich unproblematische) Bearbeitung von Kratzern und Dellen könnte zum Großteil vermieden werden, wenn das Design von Autos nicht so sehr auf Aussehen ausgerichtet wäre. Lackierte Stoßfänger, keine Rammschutzleisten an den Seiten - da führt jede kleine Berührung zu einem Schaden. Noch in den 80er Jahren war es üblich, dass Stoßstangen (so hießen sie damals noch) aus Kunststoff waren und im Idealfall eine Gummileiste hatten, und um das gesamte Fahrzeug lief eine Gummileiste. Wenn man dann ein fremdes Fahrzeug, einen Schildermast oder eine Mauer touchierte, passierte - NIX! Vielleicht könnten die Car Sharer die Autos entsprechend ausrüsten, damit dieser Zustand wieder erreicht würde.
Aufpassen muss man wohl, wenn man bei seinem Carsharing Anbieter im Ausland ein Auto leihen will. Soweit ich das gesehen habe, kann man sich z.B. in den USA bei einigen Anbietern problemlos sein Carsharing nutzen, hat dann aber plötzlich eine gefährlich niedrige Versicherungssummer.
Vielleicht können Sie in ihr Special eine Übersicht einbauen, bei welchen Anbietern man im Ausland aufpassen muss, und wo man auch auf Reisen bedenkenlos sein Carsharing nutzen kann.
@OrSz80: Vielen Dank für den Hinweis, wir werden den kleinen Fehler gleich beheben. (AK)
Im Artikel ist ein witziger Typo (DiveNow), insbesondere wenn man bedenkt, das der eine Modellfahrer mit seinem Auto "Abgesoffen ist" :-)