Cannabis Führer­schein nicht mehr zwingend weg

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Cannabis - Führer­schein nicht mehr zwingend weg

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Bisher galt, dass eine einmalige Fahrt unter Einfluss von Cannabis auto­matisch zum Entzug der Fahr­erlaubnis führt. Nach einem Urteil des Bundes­verwaltungs­gerichts in Leipzig (Az. 3 C 13.17) soll künftig ein medizi­nisch-psycho­logisches Gutachten über die Fahr­tüchtig­keit entscheiden.

Der Cannabis­konsum lässt sich durch Rück­stände des Stoffs Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut beweisen. Anders als bei Alkohol lässt der THC-Gehalt im Blut aber keine Rück­schlüsse zu, wann Cannabis konsumiert wurde. Auch wenn der Konsum und damit der Rausch bereits Tage oder Wochen zurück­lagen, kann der Test auf Cannabis­konsum positiv ausfallen. Am bisher geltenden Grenz­wert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum für Cannabis­einfluss am Steuer hielt das Gericht fest.

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