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Bisher galt, dass eine einmalige Fahrt unter Einfluss von Cannabis automatisch zum Entzug der Fahrerlaubnis führt. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (Az. 3 C 13.17) soll künftig ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Fahrtüchtigkeit entscheiden.
Der Cannabiskonsum lässt sich durch Rückstände des Stoffs Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut beweisen. Anders als bei Alkohol lässt der THC-Gehalt im Blut aber keine Rückschlüsse zu, wann Cannabis konsumiert wurde. Auch wenn der Konsum und damit der Rausch bereits Tage oder Wochen zurücklagen, kann der Test auf Cannabiskonsum positiv ausfallen. Am bisher geltenden Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum für Cannabiseinfluss am Steuer hielt das Gericht fest.
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