Auf Nässeschäden von 15 850 Euro an Wohnwagen und Inventar blieb ein Camper sitzen. Der Campingversicherer regulierte nach einem Sturm mit mehr als Windstärke 8 nur 2 000 Euro Schaden am Vorzelt. Bei den Feuchtigkeitsschäden handelt es sich um Folgeschäden, deren Ursache nicht unmittelbar der Sturm ist. Solche Schäden sind nicht versichert (Oberlandesgericht Hamm, Az. I-20 U 26/13).