Camping­versicherung Nässeschäden nicht versichert

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Auf Nässeschäden von 15 850 Euro an Wohn­wagen und Inventar blieb ein Camper sitzen. Der Camping­versicherer regulierte nach einem Sturm mit mehr als Wind­stärke 8 nur 2 000 Euro Schaden am Vorzelt. Bei den Feuchtig­keits­schäden handelt es sich um Folgeschäden, deren Ursache nicht unmittel­bar der Sturm ist. Solche Schäden sind nicht versichert (Ober­landes­gericht Hamm, Az. I-20 U 26/13).

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