Unser Rat
- Einreisen. Egal, ob das Bußgeld für Ihr Verkehrsdelikt im Ausland in Deutschland vollstreckbar ist oder nicht: Besteht eine Forderung, kann das beim nächsten Urlaub auffallen. Zahlen Sie in diesem Fall besser. Die Verjährung hängt vom Land ab.
- Abwarten. Wenn Sie nichts mehr von Ihrem Delikt hören und in nächster Zeit nicht in das Land reisen, können Sie die Sache oft aussitzen.
- Verstehen. Sobald Post kommt, lesen Sie diese genau, vor allem wenn sie von einem deutschen Gericht oder dem Bundesamt für Justiz (BfJ) stammt. Wenn Sie nicht alles verstehen, gehen Sie zum Anwalt.
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