- Einreisen. Egal, ob das Bußgeld für Ihr Verkehrsdelikt im Ausland in Deutschland vollstreckbar ist oder nicht: Besteht eine Forderung, kann das beim nächsten Urlaub auffallen. Zahlen Sie in diesem Fall besser. Die Verjährung hängt vom Land ab.
- Abwarten. Wenn Sie nichts mehr von Ihrem Delikt hören und in nächster Zeit nicht in das Land reisen, können Sie die Sache oft aussitzen.
- Verstehen. Sobald Post kommt, lesen Sie diese genau, vor allem wenn sie von einem deutschen Gericht oder dem Bundesamt für Justiz (BfJ) stammt. Wenn Sie nicht alles verstehen, gehen Sie zum Anwalt.
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- Reden ist Silber, Schweigen Gold. Das gilt vor allem, wenn Polizisten oder Staatsanwälte fragen. test.de sagt, wie Sie sich bei Verkehrskontrollen verhalten sollten.
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- Wer sich nicht an die Regeln im Straßenverkehr hält, sammelt Einträge im Flensburger Fahreignungsregister. So funktioniert die Abfrage der Punkte online und per Post.
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- Handy am Steuer – das kann teuer werden und Punkte geben. Hier finden Sie die Informationen der Stiftung Warentest zur Handynutzung im Auto und auf dem Fahrrad.
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@susi1402: Zahlen Sie erst einmal nicht, gehen Sie aber bitte schnellstmöglich mit den Unterlagen zur Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes. Dort kann man die Sache erst einmal prüfen und Ihnen eine individuellen Rat geben. www.verbraucherzentrale.de (PH)
Also ich habe letzte Woche Brief von Inkasso bekommen,ich soll über 350€ bezahlen weil ich in Jahr 2015 in Italien war und falsch geparkt hatte.
Damals hatte ich eine Strafzettel aus Italien bekommen das ich 81€ bezahlen soll.
Ich hatte eine Freundin gebeten zu bezahlen weil es nur mit creditkarte ging und ich keine hatte.Erfahre jetzt das es nicht geklappt hat.
Nach sovielen Jahren kommt dann ein Brief von Inkasso und dann auch noch so einen hohen Betrag.
Was muss ich machen soll ich zahlen?
Ich sehe auch nicht ein das sie mir ohne mich nochmal anzuschreiben den Inkasso eingeschaltet haben und soviel Geld verlangen.
@mikkogram: Wir bitten um Verständnis, hier ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Welche Hilfe Gläubiger in Schweden oder anderen Ländern beim Eintreiben offener Forderungen von staatlichen Stellen bekommen, wissen wir leider nicht. Auch die Frage, ob Ihnen bei einer Einreise nach Schweden Ungemach drohen könnte, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Fall an eine spezialisierte Anwaltskanzlei. (PH)
Hallo,
ich war vor einem jahr in Amsterdam, wurde dort beim falsch Parken erwischt. Die ParkTrade Europe aus Schweden hat die Forderung übernommen und an die Jurcapital GmbH in Düsseldorf zur Inkasso gegeben. 58 Euro nach Verwaltungsaufwand
Die Jucapital hat nach mehrfachen Nachfragen nach einem Bußgeldbescheid in deutscher Sprache die Akte geschlossen und die Einforderung eingestellt. Sie meinten aber in Schweden bleibt die Forderung bestehen.
Wie ist es wenn ich jetzt nach Schweden einreisen möchte? Dort ist die Forderung bei der ParkTrade Europe ja noch offen. Wird von der Reise eher abgeraten? Werde ich direkt zur Kasse gebeten bei der Einreise, oder können sie mir dort nichts anhaben?
Würde es etwas bringen wenn ich mit einem fremden Auto fahre? Oder reicht es für die Polizei schon aus dass ein Hotel weiß, dass ich übernachten möchte?
Vielen Dank und viele Grüße
@Molly2011: Alle unsere Tipps finden Sie unter "Unser Rat". Nicht in jedem Fall empfiehlt sich das Aussitzen. Aussitzen ist ein anderes Wort für Abwarten. Wer in nächster Zeit nicht in das Land reisen möchte, kann abwarten, bis Post von einem deutschen Gericht oder dem Bundesamt für Justiz (BfJ) kommt. Spätestens dann müssen Sie Ihre Einwendungen machen (wenn Sie zum Beispiel nicht gefahren sind) oder bezahlen. (maa)