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Teufelskreis Burnout: Finanzämter erkennen Krankheitskosten oft nicht an.
Krankheitskosten können als Werbungskosten gelten, wenn die Erkrankung berufsbedingt ist. Anders als bei außergewöhnlichen Belastungen gibt es dann keinen zumutbaren Eigenanteil (Steuertipps zum Jahresende). Immer wieder haben Steuerzahler mit psychischen Erkrankungen aber Probleme, die berufliche Ursache dem Finanzamt nachzuweisen.
Ein Arbeitnehmer hatte angegeben, durch systematische Benachteiligung im Beruf psychisch krank zu sein. Der Bundesfinanzhof erkannte trotz ärztlichem Attest keinen Zusammenhang zwischen Krankheit und Beruf (Az. VI R 36/13).