
Betriebsrenten werden weiterhin mit dem vollen Krankenkassenbeitrag belastet. Diese Regelung bestätigte am Mittwoch das Bundessozialgericht. Das Urteil war von Experten erwartet worden, denn bereits 2005 hatte das Gericht eine Klage gegen die Beitragspflicht abgewiesen (Az. B 12 KR 29/04 R). Die Sozialverbände VdK und SoVD kündigten an, dass sie mit einer Verfassungsklage doch noch versuchen wollen, die volle Beitragspflicht zu kippen.
Voller Kassenbeitrag
Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner auf Betriebsrenten den vollen Kassenbeitrag zahlen, durchschnittlich 13,3 Prozent. Zuvor war es nur der halbe Beitrag, wie bei gesetzlichen Renten oder bei Löhnen und Gehältern. Bei einer Betriebsrente von monatlich 500 Euro bedeutet diese Erhöhung eine zusätzliche finanzielle Belastung von durchschnittlich 33,25 Euro. Wird die Betriebsrente als Einmalbetrag aus einer Direktversicherung ausgezahlt, werden die Beiträge auf zehn Jahre umgelegt. 60 000 Euro Einmalauszahlung bedeuten dann 6 000 Euro Jahresrente, also 500 Euro monatlich. Darauf sind durchschnittlich 13,3 Prozent Beitrag fällig, also 66,50 Euro monatlich – in zehn Jahren insgesamt 7 980 Euro. Diese Summe wird von der Einmalzahlung sofort abgezogen.
Sozialverbände weiter gegen Doppelbelastung
Ab 2008 sollen auch auf die Einzahlungen für eine spätere Betriebsrente Sozialbeiträge (für die Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) fällig werden, so dass dann sowohl auf die Einzahlungen als auch auf die Rente Krankenkassenbeiträge erhoben werden. Die Sozialverbände VdK und SoVD, die beim Bundessozialgericht geklagt hatten, wollen die Entscheidung nicht hinnehmen und kündigten eine Verfassungsklage an. Zur Begründung erklärten sie, dass Betriebsrentner im Vergleich zu den Beziehern einer gesetzlichen Rente doppelt belastet werden, denn bei ihnen zahlt der Rentenversicherungsträger die Hälfte des Beitrags.
Steuerliche Förderung weiter attraktiv
Allerdings ist die steuerliche Förderung einer Betriebsrente auch dann noch attraktiv. Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto größer ist der Zuschuss vom Finanzamt zum Beitrag für Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen, Direktzusagen oder Unterstützungskassen. So bekommt ein Single mit einem zu versteuernden Einkommen von 35 000 Euro, der 1 020 Euro jährlich in eine Betriebsrente investiert, durch Steuerersparnis einen Zuschuss von knapp 34 Prozent seines Beitrags. Bei einem Einkommen von 60 000 Euro sind es sogar 42 Prozent.
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