Nicht am Finanzamt vorbei kommt eine Frau, die dem früheren Lebenspartner die Zinsen für ein Darlehen verweigerte. Sie muss die vorenthaltenen Zinsen als Schenkung versteuern, entschied der Bundesfinanzhof (Az. II R 25/12).
Nicht am Finanzamt vorbei kommt eine Frau, die dem früheren Lebenspartner die Zinsen für ein Darlehen verweigerte. Sie muss die vorenthaltenen Zinsen als Schenkung versteuern, entschied der Bundesfinanzhof (Az. II R 25/12).