
Jetzt steht endgültig fest: Jüngere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die rechtzeitig Nachzahlungsansprüche angemeldet haben oder noch nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) bezahlt werden, haben Anspruch auf eine satte Gehaltserhöhung – meist auch für mindestens sechs Monate rückwirkend. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Verbotene Altersdiskriminierung
Zuvor hatte schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Brüssel vorab geurteilt: Vom Alter abhängige Bezahlung, wie sie der alte Bundesangestelltentarifvertrag BAT vorsieht, ist eine rechtswidrige Diskriminierung. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht die Konsequenzen gezogen: Jüngere Mitarbeiter haben Anspruch auf Gehalt nach der höchsten Altersstufe. Vertreter der Länder Berlin und Hessen hatten dafür plädiert, den Tarifparteien eine nachträgliche Vereinbarung zu ermöglichen oder den Nachzahlungsanspruch zu reduzieren. Beides wiesen die Bundesarbeitsrichter zurück.
Kläger erhält 450 Euro mehr Gehalt
Rechtsanwalt Hans-Werner Behm aus der Berliner Kanzlei Behm, Pudack und Kollegen hat das Urteil erstritten. Sein Mandant, ein seinerzeit 39-jähriger Berliner Landes-Angestellter, hat jetzt rückwirkend ab September 2006 das Gehalt zu erhalten, das für 47-jährige als Höchstgehalt in der Gehaltsgruppe vorgesehen war. Für den Kläger heißt das: Er bekommt rückwirkend eine Gehaltserhöhung um 450 Euro brutto monatlich. In anderen Fällen macht die altersbedingte Gehaltsdifferenz innerhalb ein und derselben Gehaltsgruppe bis zu 1 000 Euro brutto aus
Infos bei test.de
Wer von dem Urteil profitiert und wie Nachzahlungsansprüche geltend zu machen sind, erklärt test.de in der Meldung: Urteil zum Tarifvertrag BAT: Mehr Geld für junge Mitarbeiter.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.11.2011
Aktenzeichen: 6 AZR 148/09
[Update 18.11.2011] Inzwischen wurde durch einen Bericht der „Oberhessischen Presse“ bekannt: Das Bundesarbeitsgericht hat in einem weiteren Fall das Land Hessen zur Nachzahlung von 392,12 Euro brutto monatlich an einen seinerzeit 31-jährigen wissenschaftlichen Mitarbeiter der Universität Marburg verurteilt. Nach wie vor unklar ist, warum das Bundesarbeitsgericht zu den Entscheidungen keine Pressemitteilung veröffentlicht hat und warum es dazu auch sonst kaum Berichte gibt. Die Gerichtsentscheidungen könnten Tausenden von Familien vor allem in Berlin und in Hessen ein ordentliches Weihnachtsgeld bescheren.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. November 2011
Aktenzeichen: 6 AZR 481/09
[Update 21.11.2011] Nach Recherchen der Berliner Morgenpost geht es allein in Berlin um Nachzahlungsansprüche in Höhe von insgesamt bis zu 40 Millionen Euro.
[Update 22.11.2011] Wichtig für Betroffene: Am Jahresende 2011 verjähren Forderungen für 2008. Detaillierte Tipps dazu liefert www.test.de/bat-nachzahlung.
-
- Seit 15 Jahren soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, auch als Antidiskriminierungsgesetz bekannt, vor Ungleichbehandlung schützen. test.de erklärt, wo es...
-
- Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber nicht ihre Pflicht zur Entgeltfortzahlung an Feiertagen umgehen dürfen. Gegenteilige Klauseln im...
-
- Mithilfe unseres Rechners finden Sie heraus, wie viel Kurzarbeitergeld Ihnen zusteht. Außerdem beantworten wir häufige Fragen zum Thema.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.