Bürger­wind­parks

Check­liste: Knack­punkte klären

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  • Dokumente. Die Anbieter müssen einen Verkaufs­prospekt und ein Vermögens­anlagen­informations­blatt erstellen. Darüber hinaus sollten wichtige Dokumente wie etwa Verträge zu Wartung und Reparatur sowie Ertrags­gut­achten einsehbar sein.
  • Gesamt­investition. Die Gesamt­investitions­kosten geteilt durch die Nenn­leistung der Wind­kraft­anlagen sollte nicht mehr als 1 700 Euro pro Kilowatt ergeben. Der Wert ist ein Indikator dafür, wie teuer das Angebot ist.
  • Erträge. Basiert die Rendite­prognose auf dem Wind­aufkommen, das nur mit 50 Prozent Wahr­scheinlich­keit eintritt (P50), sollten mindestens 10 Prozent Sicher­heits­abschlag einge­rechnet sein. Eine bessere Basis ist der P75-Wert mit 75 Prozent Wahr­scheinlich­keit. Zwei Ertrags­wert­gut­achten sind üblich. Der nied­rigere, maximal der Mittel­wert beider, sollte angesetzt werden.
  • Anlagedauer. Kalkulationen von Lauf­zeiten über 20 Jahre hinaus sind unrealistisch.
  • Fremd­kapital. Ein Kredit­anteil von 80 Prozent an der Gesamt­investition ist riskant, 90 Prozent sind extrem spekulativ.
  • Wartung und Reparatur. Am besten ist ein Voll­wartungs­vertrag für die Wind­kraft­anlagen mit dem Hersteller über 20 Jahre.
  • Pacht. Mehr als 8 Prozent der Strom­erlöse sollte die Pacht in wind­starken Gebieten nicht betragen, in wind­armen weit weniger.
  • Haftung. Nur ein Teil der Zeichnungs­summe sollte als Haftsumme im Handels­register stehen. Das schützt in Krisen vor Rück­forderungen der Ausschüttungen.
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