- Dokumente. Die Anbieter müssen einen Verkaufsprospekt und ein Vermögensanlageninformationsblatt erstellen. Darüber hinaus sollten wichtige Dokumente wie etwa Verträge zu Wartung und Reparatur sowie Ertragsgutachten einsehbar sein.
- Gesamtinvestition. Die Gesamtinvestitionskosten geteilt durch die Nennleistung der Windkraftanlagen sollte nicht mehr als 1 700 Euro pro Kilowatt ergeben. Der Wert ist ein Indikator dafür, wie teuer das Angebot ist.
- Erträge. Basiert die Renditeprognose auf dem Windaufkommen, das nur mit 50 Prozent Wahrscheinlichkeit eintritt (P50), sollten mindestens 10 Prozent Sicherheitsabschlag eingerechnet sein. Eine bessere Basis ist der P75-Wert mit 75 Prozent Wahrscheinlichkeit. Zwei Ertragswertgutachten sind üblich. Der niedrigere, maximal der Mittelwert beider, sollte angesetzt werden.
- Anlagedauer. Kalkulationen von Laufzeiten über 20 Jahre hinaus sind unrealistisch.
- Fremdkapital. Ein Kreditanteil von 80 Prozent an der Gesamtinvestition ist riskant, 90 Prozent sind extrem spekulativ.
- Wartung und Reparatur. Am besten ist ein Vollwartungsvertrag für die Windkraftanlagen mit dem Hersteller über 20 Jahre.
- Pacht. Mehr als 8 Prozent der Stromerlöse sollte die Pacht in windstarken Gebieten nicht betragen, in windarmen weit weniger.
- Haftung. Nur ein Teil der Zeichnungssumme sollte als Haftsumme im Handelsregister stehen. Das schützt in Krisen vor Rückforderungen der Ausschüttungen.
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