Brustvergrößerung

Rechtslage : Behandlungserfolg nicht garantiert

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Brustvergrößerung Alle Testergebnisse für Beratungen vor kosmetischer Brustvergrößerung

Krankenkassen. Sie zahlen nicht für Schönheitsoperationen. In der Regel übernehmen sie auch nicht alle Folgekosten für Behandlungen oder Eingriffe, die sich aus einer ästhetischen OP ergeben können.

Arztvertrag. Der Arztvertrag beschränkt sich auf die sachgerechte Durchführung der Operation. Ein Behandlungserfolg wird nicht garantiert, aus dem Vertrag erwächst keine ästhetische Garantie oder Gesundheitsgarantie.

Schadenersatz. Unzufriedenheit mit dem Ergebnis begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld, wenn die Operation nach dem fachärztlichen Standard durchgeführt wurde.

Behandlungsfehler. Betroffene tragen die Beweislast für einen Behandlungsfehler als Ursache für entstandene Schäden – außer bei gravierenden Fällen.

Implantate. Für Probleme, die schadhafte Implantate verursachen, haften die Implantathersteller. Fordern Sie von der Klinik einen Implantatpass mit Angaben zu Hersteller und Produktnummer. Bevorzugtes Material ist formstabiles Silikongel, ummantelt von einer Silikonhülle. Innerhalb von 20 Jahren muss es wahrscheinlich erneuert werden.

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Cherillin am 24.04.2019 um 14:47 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung

hanne2006 am 09.02.2011 um 11:01 Uhr
Acredis

Ich habe super Erfahrungen mit dem Beratungszentrum für plastische Chirurgie gemacht. Ist unter acredis.com abrufbar und bietet super seriöse Beratungen an. Auch die Website bietet einiges an Info. Grüsse Hanne