Angebot: Als „Nulltarif-Versicherung“ bewirbt die Optikerkette Fielmann ihr neues Angebot für Brillenträger, das sie in Kooperation mit der Versicherungsgruppe Hansemerkur entwickelt hat. Für einen Beitrag von 10 Euro im Jahr haben Kunden mit Einstärken-Gläsern Anspruch auf Ersatz bei Bruch oder Beschädigung ihrer Brille und bei Veränderung ihrer Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. Wer, zum Beispiel wegen Alterssichtigkeit, für Nahsicht und Fernsicht Gläser mit unterschiedlichen Korrektionswirkungen braucht (Mehrstärkengläser), zahlt 50 Euro Beitrag im Jahr. Spätestens alle zwei Jahre gibt es eine neue Brille aus dem Nulltarif-Sortiment von Fielmann.
Vorteile: Seitdem Sehhilfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezuschusst werden, müssen Brillenträger die Kosten für Gläser und Gestell komplett selbst tragen. Diese Versicherung leistet etwa so viel wie bisher die Krankenkasse. Sie ist günstiger als andere private Zusatzversicherungen für Brillen und Kontaktlinsen.
Nachteile: Nicht jede beliebige Brille steht zur Wahl. Fielmann bietet nur bestimmte Modelle an. Wer eine andere Fassung oder höherwertige Gläser möchte, bekommt nur einen Zuschuss von 5 Euro pro Gestell plus bis zu 10 Euro für Einstärken- oder bis zu 65 Euro für Mehrstärkengläser.
Fazit: Lohnenswert für Brillenträger, die keinen Wert auf eine größere Auswahl bei ihrer Sehhilfe legen, und für Schussel, denen ihre Brille häufig kaputt geht. Für Privatpatienten ist das Angebot völlig überflüssig. Bei ihnen zahlt weiterhin die Krankenversicherung für alle ärztlich verordneten Sehhilfen.
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Wenn es zu einem Versicherungsfall kommt, stockt Fielmann die Gutschrift der Versicherung auf 70% der Brille auf. Bei höherwertigen Brillen kann sich das in den ersten zwei Jahren sehr wohl lohnen. Danach macht es wohl keinen großen Sinn mehr. Dann sollte man m.E. rechtzeitig kündigen.
Man zahlt 10 EUR Beitrag pro Jahr und bekommt dafür eine Einstärken-Brille, die ohne Versicherung auch nur 15 EUR kostet!
"Bei ihnen zahlt weiterhin die Krankenversicherung für alle ärztlich verordneten Sehhilfen" - aber nur sofern sie keinen Eigenanteil vereinbart habe.