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Einige Brillenträger können jetzt wieder Sehhilfen auf Rezept bekommen. Anspruch auf einen Zuschuss haben gesetzlich Versicherte, die Gläser mit mehr als* 6 Dioptrien brauchen oder wegen einer Hornhautverkrümmung mehr als* 4 Dioptrien. Die Fassungen müssen sie nach wie vor komplett selbst bezahlen. Wie viel Geld die Krankenkassen zuzahlen, richtet sich nach Festbeträgen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen hat sie bestimmt. Sie reichen von 10 Euro bis maximal 112 Euro und sind unter anderem abhängig vom Material der Gläser. 2016 gab es in Deutschland 24,53 Millionen ständige Brillenträger.
Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, wie viel sie in Ihrem Fall zuzahlt. Sie brauchen eine Verordnung vom Augenarzt. Es genügt nicht, wenn ein Optiker die Sehstärke bestimmt.
*Korrigiert am 8.6.2017.
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