Landet eine Betriebskostenabrechnung Silvester bis 18 Uhr im Briefkasten, ist das noch fristgemäß. Dies ist keine Tageszeit, zu der üblicherweise nicht erwartet werden kann, dass Adressaten nicht mehr in den Briefkasten sehen, urteilte das Landgericht Hamburg (Az. 316 S 77/16). Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte dagegen in einem früheren Fall den Einwurf um 17:05 Uhr für zu spät erklärt (Az. 1 S 19/09). Doch das war im Jahr 2009. Inzwischen, so das Landgericht Hamburg, gebe es am Post-Zustellungsmarkt längere Einwurfzeiten.