Brief­zustellung Silvester bis 18 Uhr ist noch frist­gemäß

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Landet eine Betriebs­kosten­abrechnung Silvester bis 18 Uhr im Brief­kasten, ist das noch frist­gemäß. Dies ist keine Tages­zeit, zu der üblicher­weise nicht erwartet werden kann, dass Adressaten nicht mehr in den Brief­kasten sehen, urteilte das Land­gericht Hamburg (Az. 316 S 77/16). Das Land­gericht Wald­shut-Tiengen hatte dagegen in einem früheren Fall den Einwurf um 17:05 Uhr für zu spät erklärt (Az. 1 S 19/09). Doch das war im Jahr 2009. Inzwischen, so das Land­gericht Hamburg, gebe es am Post-Zustellungs­markt längere Einwurf­zeiten.

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