Brief­kasten Post nur mit Schloss?

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Leserfrage: „Ich fand in meinem Brief­kasten eine Nach­richt vom Post­boten: ‚Schloss anbringen. Sonst gibt es ab Dienstag keine Post mehr.‘ Darf er das über­haupt so bestimmen?“

Leserfrage: „Ich fand in meinem Brief­kasten eine Nach­richt vom Post­boten: ‚Schloss anbringen. Sonst gibt es ab Dienstag keine Post mehr.‘ Darf er das über­haupt so bestimmen?“

Ja. Alle Post­dienst­leistungen unterstehen der Post-Universaldienst­leistungs­ver­ordnung. Darin steht: Der Empfänger kann von einer Zustellung ausgeschlossen werden, wenn „eine geeignete und zugäng­liche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen“ fehlt. Wie ein solcher Brief­kasten beschaffen sein sollte, empfiehlt die EU-weit verbindliche Norm Din EN 13724. Sie sieht unter anderem vor, dass Post­kästen verschließ­bar sind. Auch zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie nur einen verschließ­baren Brief­kasten verwenden. Sonst können Dritte auf Ihre Post zugreifen und sensible Informationen erhalten.

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