Leserfrage: „Ich fand in meinem Briefkasten eine Nachricht vom Postboten: ‚Schloss anbringen. Sonst gibt es ab Dienstag keine Post mehr.‘ Darf er das überhaupt so bestimmen?“
Leserfrage: „Ich fand in meinem Briefkasten eine Nachricht vom Postboten: ‚Schloss anbringen. Sonst gibt es ab Dienstag keine Post mehr.‘ Darf er das überhaupt so bestimmen?“
Ja. Alle Postdienstleistungen unterstehen der Post-Universaldienstleistungsverordnung. Darin steht: Der Empfänger kann von einer Zustellung ausgeschlossen werden, wenn „eine geeignete und zugängliche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen“ fehlt. Wie ein solcher Briefkasten beschaffen sein sollte, empfiehlt die EU-weit verbindliche Norm Din EN 13724. Sie sieht unter anderem vor, dass Postkästen verschließbar sind. Auch zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie nur einen verschließbaren Briefkasten verwenden. Sonst können Dritte auf Ihre Post zugreifen und sensible Informationen erhalten.
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