Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgeschieden. Ob Reisen, Studium, Geldanlage oder Rente: test.de sagt, welche Folgen das für EU-Bürger hat.
Ich habe für den Sommer Urlaub in England gebucht. Muss ich etwas Besonderes beachten?
Grenzkontrollen gab es in Großbritannien auch schon vor dem Brexit, weil das Land nicht Mitglied des Schengener Abkommens war. Nach einem ungeordneten Austritt aus der EU können die Briten die Einreiseregeln selbst bestimmen. Ob Sie nach dem Brexit dann nur noch mit Reisepass oder Visum einreisen dürfen, wird sich zeigen. Allerdings lassen auch viele andere Nicht-EU-Länder Touristen bis zu einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ohne Visum einreisen.
Was ist, wenn ich während meines Urlaubs krank werde und zum Arzt muss?
Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann sich zunächst bis Ende 2020 weiterhin über die Europäische Krankenversicherungskarte behandeln lassen. Diese ist auf der Rückseite der Chipkarte abgedruckt, die Sie beim Arztbesuch vorlegen. Damit haben Sie Anspruch auf eine in Großbritannien typische, medizinisch notwendige Versorgung. Damit Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen Sie sich bei gesundheitlichen Beschwerden zunächst an einen Allgemeinarzt wenden (General Practitioner), der für den Nationalen Gesundheitsdienst (National Health Service, NHS) arbeitet. Zuzahlungen, die während der Behandlung anfallen oder Leistungen, die Ärzte privat abrechnen, übernehmen die Kassen in der Regel nicht.
Auch für privat Krankenversicherte ändert sich zunächst nichts. Möchten Sie konkret wissen, was gilt, können Sie dies in den Bedingungen Ihres Tarifs nachlesen.
Wir empfehlen jedem Reisenden, auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, denn damit sind auch Kosten abgesichert, die Krankenkassen nicht übernehmen, etwa die für einen Rücktransport. Sehr guten Schutz gibt es schon für knapp 10 Euro, für Familien unter 20 Euro. Angebote finden Sie im Vergleich Auslandskrankenversicherung.
Was passiert, wenn mein Urlaubsflieger Verspätung hat? Bekomme ich dann immer noch eine Entschädigung?
Das kommt darauf an. Die Fluggastrechte – Verpflegung, Übernachtung oder finanzielle Entschädigung bei Verspätung, Flugausfall oder Überbuchung – sind in einer EU-Verordnung geregelt. Startet Ihr Flug in Deutschland, einem anderen EU-Land oder in Island, Norwegen und der Schweiz, dann bleiben Ihre Ansprüche weiterhin erhalten. Startet Ihr Flieger in Großbritannien, dann gelten die Rechte womöglich nur noch, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in einem EU-Land hat. In diesem Fall kommt es darauf an, wie die Beziehung Großbritanniens und der EU geregelt sein wird. Nach derzeitigen Informationen des Europäischen Verbraucherzentrums sollen Fluggastrechte für Flüge, die in Großbritannien starten, auch nach dem Brexit gültig bleiben.
Tipp: Welche Entschädigungsansprüche Sie haben, wenn Ihr Flug verspätet war und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen, lesen Sie in unserem Special Fluggastrechte: Der Weg zur Entschädigung.
Darf ich in England noch mit dem EU-Führerschein fahren?
Bislang werden in Großbritannien nationale, internationale und EU-Führerscheine anerkannt. Laut britischer Regierung soll diese Regelung nach dem Brexit beibehalten werden, schreibt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
Was darf man denn nach dem Brexit noch nach Deutschland mitbringen?
Gute Frage. Vielleicht können Sie von einem weiter schwachen Pfund profitieren und günstig in England einkaufen. Kommt es zu einem harten Brexit, können Sie aber nicht beliebig viele Waren nach Deutschland mitbringen. Das Vereinigte Königreich wird in diesem Fall behandelt wie andere Drittstaaten, zum Beispiel die USA oder China. Von welchem Betrag an Verbraucher Zoll zahlen müssen und wie viel, das hängt davon ab, wie sie reisen und was sie eingekauft haben. Wer mit dem Schiff oder Flugzeug nach Deutschland kommt, darf Waren im Wert von 430 Euro abgabenfrei einführen. Mit dem Auto wären es 300 Euro.
Haben Sie mehr eingekauft, müssen Sie Ihre Einkäufe anmelden. Für Waren im Wert von bis zu 700 Euro zahlen Sie pauschal 17,5 Prozent Gebühr. Ist es mehr, greift der Zolltarif. Auf Textilien werden zum Beispiel 12 Prozent Zoll fällig, auf Lederklamotten 4 Prozent. Notebooks und Bücher sind zollfrei. Hinzu kommt Einfuhrumsatzsteuer, die den deutschen Mehrwertsteuersätzen entspricht. Auf Kleidung fallen 19 Prozent an, auf Bücher 7 Prozent.
Auch beim Onlineshopping kann es künftig passieren, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig werden. Bis zu einem Wert von 22 Euro gibt es keine Abgaben, bis 150 Euro müssen Verbraucher Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Bei Waren, die mehr wert sind, kommt Zoll dazu. Wenn Sie Waren aus Drittländern bestellen, landet das Paket zunächst bei der Zollabfertigung. Das könnte künftig auch mit Lieferungen aus Großbritannien passieren – sofern das Austrittsabkommen nicht noch unterschrieben wird. Die Zollbeamten prüfen die Sendung anhand der beigefügten Rechnung und leiten sie weiter. Entweder müssen Sie die fälligen Abgaben dann an Ihren Postboten zahlen oder das Paket direkt beim Zollamt abholen und dort die Rechnung begleichen.
Wird es nach dem Brexit wieder teurer, das Handy zu nutzen?
Wenn sich die EU und Großbritannien auf das ausgehandelte Abkommen einigen, dann bleiben die Regelungen zum Roaming zumindest während der Übergangsfrist in Kraft. „Kommt es zu einem Austritt ohne Abkommen, fällt das Verbot von Auslandszuschlägen weg“, sagt Isabelle Buscke vom Brüsseler Büro des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Bildung, Arbeit und Rente
Ich habe eine Zeit lang in Großbritannien gearbeitet. Hat ein Brexit Auswirkungen auf meine Rentenansprüche von dort?
Die Auswirkungen werden wohl nicht allzu groß sein. Selbst wenn das Europarecht, das die Rentensysteme der EU, Islands, Norwegens, Liechtensteins und der Schweiz koordiniert, dort nicht mehr angewendet würde, gäbe es wohl ein Abkommen mit Deutschland. Rentenrechtliche Zeiten würden dann immer noch gegenseitig anerkannt.
Nachteile könnten aber Menschen haben, die nicht nur in Deutschland und Großbritannien, sondern auch in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums gearbeitet haben. Für sie werden nicht mehr alle Zeiten zusammengerechnet, wenn es um die Mindestversicherungszeit für einen Rentenanspruch geht. Das kann zum Beispiel wichtig sein, wenn Sie in Deutschland mit 63 Jahren in Rente gehen wollen. Dafür brauchen Sie mindestens 35 Versicherungsjahre.
Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Special Auslandsrente.
Recht und Steuern
Was ändert sich bei den Erbschaftsregeln und der Erbschaftsteuer?
Erbrechtlich selbst ändert sich nichts, da die Briten der 2015 in Kraft getretenen Europäischen Erbrechtsverordnung gar nicht beigetreten sind, sondern ihr eigenes Erbrecht behalten haben. In der EU gilt in der Regel das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt gelebt hatte.
Auswirkungen hat der Brexit aber auf die Steuer, wie Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht und Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, sagt. „Für viele Familien können sich erbschaftsteuerliche Nachteile ergeben.“ Wenn zum Todeszeitpunkt der Erbe oder der Verstorbene in Deutschland ansässig war, fällt in Deutschland Erbschaftsteuer an. Auch Vermögen im Ausland, etwa Immobilien, unterliegt der deutschen Steuer. „Für vermieteten Wohnraum gibt es einen Wertabschlag von 10 Prozent“, sagt Steiner. „Selbst genutzte Immobilien bleiben unter bestimmten Voraussetzungen sogar komplett steuerfrei.“ Bedingung ist allerdings, dass sich die Immobilie in einem Mitgliedsland der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums befindet. Beides trifft für das Vereinigte Königreich nach dem Brexit nicht mehr zu.
Tipp: Auf unserer Themenseite Erbrecht finden Sie alle wichtigen Infos zum Thema Erben und Schenken.
Wirkt sich ein Brexit auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Großbritannien und Deutschland aus?
Wohl nicht. Das Doppelbesteuerungsabkommen besteht seit 1967, wurde also vor Großbritanniens Beitritt zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geschlossen. Es gibt sogar Vereinbarungen aus den Fünfzigerjahren. Das Abkommen wurde immer wieder erneuert. Es handelt sich um bilaterale Verträge, weshalb ein Brexit keine direkten rechtlichen Auswirkungen haben dürfte.
Aber Achtung: Wer ein Ferienhaus in Großbritannien hat, kann nach vollzogenem Brexit keine Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen mehr absetzen. Denn das geht nur für Haushalte in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum.
Geldanlage und Versicherung
Ich habe Tagesgeld bei einer britischen Bank. Ist das denn nun gefährlich?
Nein. Nur weil die Briten aus der EU austreten, werden ihre Banken nicht schlechter. Und auch in Großbritannien gibt es eine Einlagensicherung. Sie sollten allerdings – wie auch bisher schon – beachten, dass die britische Einlagensicherung in Pfund rechnet. Je schwächer das Pfund, desto niedriger ist die Absicherung in Euro. Legen Sie daher nicht mehr als 80 000 Euro dort an.
Tipp: Weitere Informationen zur Einlagensicherung und die besten Tagesgeldkonditionen finden Sie in unserem Tagesgeld-Vergleich.
Ich habe Aktienfonds Europa in meinem Depot. Besser verkaufen?
Nein. Aktienfonds Europa sind breit genug gestreut, so dass sie sich als Basisinvestment eignen. Über fünf Jahre betrachtet, liegen Europafonds mit 7,3 Prozent pro Jahr im Plus. 2018 ging es um rund 10 Prozent runter – wie fast überall an den Börsen. Der britische Anteil in den Fonds ist recht hoch. Im Aktienindex MSCI Europa beträgt er rund 27 Prozent. Alternativ bieten sich weltweit anlegende ETF an, hier ist der Anteil Großbritanniens kleiner.
Tipp: Alles Wissenswerte rund ums Thema Fonds finden Sie in unserem Fonds und ETF-Vergleich.
Soll ich meine britische Lebensversicherung jetzt kündigen?
Nein, Sie sollten wegen des Brexits keine überstürzten Entscheidungen bei diesen lang laufenden Verträgen treffen. Britische Lebensversicherer wie Standard Life haben die Verträge deutscher Kunden auf Tochtergesellschaften innerhalb der EU (Irland und Luxemburg) übertragen. Alle Ihre Ansprüche und garantierten Leistungen bleiben erhalten. Geändert hat sich nur der Schutz im Falle einer Insolvenz des Versicherers. Prüfen Sie in Ruhe, ob Sie Ihren Vertrag weiterführen möchten. Durch den Brexit ändert sich nichts an Ihren Optionen.
Mein Fonds ist in Großbritannien aufgelegt, die Kennnummer beginnt mit GB. Ist das ein Problem?
Nein. Sie können Ihren GB-Fonds behalten, selbst wenn das Vereinigte Königreich (UK) ohne Abkommen aus der EU ausscheidet. Auch im Fall eines harten Brexits gebe es keine unmittelbaren Folgen für Verbraucher, die UK-Fondsanteile halten, sagt die Finanzaufsicht Bafin. Auch der Fondsverband BVI schreibt, für bestehende Anlagen zeichneten sich „keine Änderungen ab“. Lediglich bei Neuanlagen seien im Vertrieb britischer Fonds künftig Änderungen möglich. Das könnte dann auch Sparpläne betreffen. Viele Fonds mit GB-Isin gibt es übrigens nicht mehr. Einer von ihnen ist der Barings German Growth Fund, den manche unserer Leser halten. Einige Fonds werden zurzeit noch umgestellt beziehungsweise wurden es im Monat Februar – wie zum Beispiel die Fonds Stewart Global Emerging Markets Leaders und Stewart Global Emerging Markets Sustainability. Zurzeit sind diese beiden Fonds in unserer Datenbank noch mit ihrer bisherigen GB-Isin aufgeführt, das ändert sich aber mit der nächsten Aktualisierung. Wer die Fonds jetzt kauft, bekommt bereits Anteile mit IE-Isin.
Ich habe im Jahresdepotauszug gesehen, dass mein Fonds iShares Core MSCI World ETF in Wertpapierrechnung in Großbritannien verwahrt wird. Kann ich das ändern?
Nein. Anleger können es sich nicht aussuchen, wo ihr Fonds verwahrt wird. Das legt die Fondsgesellschaft fest. Üblich ist hierzulande die Girosammelverwahrung, aber einige Fonds werden auch in Wertpapierrechnung verwahrt. Allerdings müssen Sie sich keine Sorgen machen. Der Bankenverband (BdB) sieht für Anleger „grundsätzlich keine Nachteile, wenn sie Fondsanteile besitzen, die in Wertpapierrechnung in Großbritannien verwahrt werden“. Das gilt auch für den iShares Core MSCI World ETF.
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden
Mit den Newslettern der Stiftung Warentest haben Sie die neuesten Nachrichten für Verbraucher immer im Blick. Sie haben die Möglichkeit, Newsletter aus verschiedenen Themengebieten auszuwählen. test.de-Newsletter bestellen
Dieses Special wurde erstmals am 28. Juni 2016 auf test.de veröffentlicht und seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt am 31. Januar 2020.
- Minuszinsen ärgern Anleger. Doch genügend Banken bieten für Guthaben ein kleines Zinsplus. Zudem zeichnet sich eine Wende zugunsten der Verbraucher ab.
- Nach dem Börsenabsturz im März wurden viele Riester-Fondssparpläne umgeschichtet. Viele unserer Leser ärgern sich – und fragen sich, ob und wann es eine Rückkehr an...
- Sichere Zinsprodukte bringen kaum Rendite – jedenfalls zu wenig für einen langfristigen Vermögensaufbau. Wer sich damit nicht abfinden will, muss seine Zinsanlagen um...
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Stiftung_Warentest am 15.04.2019 um 10:11 Uhr
Urlaub mit Hund
@Iuwora: Zurzeit kann noch niemand sagen, wann und unter welchen Bedingungen der Brexit erfolgt. Das gilt auch für die Frage der Einreise- und Quarantänebedingungen, die nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU gelten werden. Wir gehen aber einmal davon aus, dass sich an den derzeitigen Ein- und Ausreisebedingungen für Haustiere erst einmal nichts ändern wird. Die Bedingungen finden Sie hier: https://www.gov.uk/bring-your-pet-to-uk (PH)
Für August haben wir ein kleines Ferienhaus in Wales gebucht - mit Hund. Die aktuellen Einreisevorschriften können wir problemlos erfüllen. Was bis August passiert - und wann - scheint nicht vorhersehbar: vielleicht ist GB dann ein "Nicht-EU-Land", mit oder ohne Vertrag. Für einige dieser "Nicht EU-Länder" gelten besonders strenge Einreisevorschriften, die wir nicht mehr erfüllen können. Außerdem möchten wir wieder zurück in die EU einreisen - mit Hund. Soweit, so kompliziert. Bis Anfang Mai dürfen wir kostenfrei stornieren, für den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung ist es zu spät. Was sollen wir tun bzw. wer kann uns eine verbindliche Rechtsauskunft geben?
@AnoNym: Sie brauchen sich wegen der Verwahrart keine Sorgen zu machen. Wir haben hierzu eine neue FAQ in unsere Fragensammlung aufgenommen. Der Bankenverband (BdB) sieht für Anleger "grundsätzlich keine Nachteile, wenn sie Fondsanteile besitzen, die in Wertpapierrechnung in Großbritannien verwahrt werden". Die Verwahrart legt die Fondsgesellschaft fest. Anleger können sich das nicht selbst aussuchen. Bei iShares kam es in den vergangenen Jahren dabei zu einigen Umstellungen, wie Sie selbst ja auch schon festgestellt haben. (maa)
Sie haben indirekt eine Anweisung zur Verwahrung ihrer Wertpapiere gegeben. Denn in den Bedingungen der ING wird mit Sicherheit etwas über die Verwahrung geregelt sein. Sofern sich die ING nicht auf eine individuelle Lösung einlässt, bliebe ihnen im Zweifel nur der Wechsel der Bank. Aber was stört sie an der Verwahrung in UK? Ihre Wertpapiere gehören ihnen und nicht der Bank oder Verwahrstelle. Es gibt also kein Insolvenzrisiko.
ING-Diba verwahrt meine Fonds IE00BEL5Y983 IE00BKM4H197 als "Wertpapierrechnung" in Grossbritannien. Die Fonds wurde hier gekauft uns ich habe keine Anweisung gegeben die Fonds im Ausland zu lagern.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Iuwora: Zurzeit kann noch niemand sagen, wann und unter welchen Bedingungen der Brexit erfolgt. Das gilt auch für die Frage der Einreise- und Quarantänebedingungen, die nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU gelten werden. Wir gehen aber einmal davon aus, dass sich an den derzeitigen Ein- und Ausreisebedingungen für Haustiere erst einmal nichts ändern wird. Die Bedingungen finden Sie hier: https://www.gov.uk/bring-your-pet-to-uk (PH)
Für August haben wir ein kleines Ferienhaus in Wales gebucht - mit Hund.
Die aktuellen Einreisevorschriften können wir problemlos erfüllen. Was bis August passiert - und wann - scheint nicht vorhersehbar: vielleicht ist GB dann ein "Nicht-EU-Land", mit oder ohne Vertrag.
Für einige dieser "Nicht EU-Länder" gelten besonders strenge Einreisevorschriften, die wir nicht mehr erfüllen können. Außerdem möchten wir wieder zurück in die EU einreisen - mit Hund.
Soweit, so kompliziert.
Bis Anfang Mai dürfen wir kostenfrei stornieren, für den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung ist es zu spät.
Was sollen wir tun bzw. wer kann uns eine verbindliche Rechtsauskunft geben?
@AnoNym: Sie brauchen sich wegen der Verwahrart keine Sorgen zu machen. Wir haben hierzu eine neue FAQ in unsere Fragensammlung aufgenommen. Der Bankenverband (BdB) sieht für Anleger "grundsätzlich keine Nachteile, wenn sie Fondsanteile besitzen, die in Wertpapierrechnung in Großbritannien verwahrt werden". Die Verwahrart legt die Fondsgesellschaft fest. Anleger können sich das nicht selbst aussuchen. Bei iShares kam es in den vergangenen Jahren dabei zu einigen Umstellungen, wie Sie selbst ja auch schon festgestellt haben. (maa)
Sie haben indirekt eine Anweisung zur Verwahrung ihrer Wertpapiere gegeben. Denn in den Bedingungen der ING wird mit Sicherheit etwas über die Verwahrung geregelt sein. Sofern sich die ING nicht auf eine individuelle Lösung einlässt, bliebe ihnen im Zweifel nur der Wechsel der Bank.
Aber was stört sie an der Verwahrung in UK? Ihre Wertpapiere gehören ihnen und nicht der Bank oder Verwahrstelle. Es gibt also kein Insolvenzrisiko.
ING-Diba verwahrt meine Fonds IE00BEL5Y983 IE00BKM4H197 als "Wertpapierrechnung" in Grossbritannien. Die Fonds wurde hier gekauft uns ich habe keine Anweisung gegeben die Fonds im Ausland zu lagern.