Brenn­wert­heizkessel Fast 1000 Kessel über­prüft

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Die Verbraucherzentralen haben Brenn­wert­kessel in privaten Häusern geprüft. Nur jeder dritte funk­tionierte effektiv.

Die Technik. Brenn­wert­kessel gewinnen zusätzlich Energie aus dem Wasser­dampf, der bei der Verbrennung entsteht und sonst über den Schorn­stein entweicht. Hier kondensiert der Dampf am Rück­lauf des Heiz­wassers. Nied­rige Temperaturen des von den Heizkörpern zurück­fließenden Heiz­wassers sind demnach eine zwingende Voraus­setzung, um die Brenn­wert­technik optimal zu nutzen und so etwa 10 Prozent Energie zu sparen.

Die Unter­suchung. Die Energieberater der Verbraucherzentralen haben im Februar und März bundes­weit 996 Brenn­wert­kessel in privaten Wohn­gebäuden untersucht. Zu über 90 Prozent waren es Heizkessel mit einer Leistung unter 30 Kilowatt.

Das Ergebnis. Nur knapp jeder dritte Besitzer eines Brenn­wert­kessels kann zufrieden sein. Bei zwei Dritteln der Heiz­anlagen jedoch besteht zum Teil ein dringender Hand­lungs­bedarf, um den angestrebten Brenn­wert­effekt künftig voll­ständig nutzen und Kosten somit sparen zu können.

Die Mängel. Der Brenn­wert­effekt wurde oft nicht optimal genutzt, weil zum Beispiel ein Außen­temperaturfühler fehlte oder die Anlage zu groß für das Haus ausgelegt war. Die Rege­lungen waren vielfach nicht dem Wärmebedarf angepasst, weil die Werks­einstellung nicht verändert wurde. Nacht­absenkungen funk­tionierten häufig nicht. Die Rohr­leitungen und die Armaturen der Heizung waren in vielen Fällen nicht vorschrifts­mäßig gedämmt. Moderne Heizungs­pumpen waren nur selten in Betrieb.

Die Lösung. Lassen Sie die Effizienz vom Installateur über­prüfen und optimieren – am besten noch in der Gewähr­leistungs­frist. Oder beauftragen Sie einen Energieberater, der das Heiz­system über­prüft und Ihnen Verbesserungs­vorschläge unterbreitet. Informationen zur Energieberatung finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Einen kostenlosen Energiecheck bietet auch die Bundes­stiftung Umwelt in Zusammen­arbeit mit dem Hand­werk an: www.sanieren-profitieren.de.

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5577993311 am 05.08.2011 um 16:37 Uhr
Dämmung der Rohrleitungen

Zum Satz: "Die Rohrleitungen und die Armaturen der Heizung waren in vielen Fällen nicht vorschriftsmäßig gedämmt."
Hier müssen auch endlich mal die Schornsteinfeger zur Verantwortung gezogen werden. Es kann nicht sein, dass noch immer ungedämmte Heizungsrohre in unbeheizten Räumen vorzufinden sind, denn die Schornsteinfeger haben laut ENEV 2009 die gesetzliche Pflicht, diese Einhaltung dieser Dämm-Maßnahme zu kontrollieren und ggf. zu beanstanden. Ich habe als Energieberater viele Schornsteinfegerprotokolle gesehen, die dies trotz nicht vorhandener Dämmung weder dem Kunden gesagt haben noch irgendwo im Protokoll angemerkt haben.
Dass der Endverbraucher die bestehenden Vorschriften nicht kennt ist schon schlimm - aber dass sog. Fachleute dies noch nicht einmal zu Sprache bringen, ist eine Unverschämtheit - und eine Verletzung ihrer Pflichen.