Ist der Vermieter nach der Bauordnung eines Bundeslandes verpflichtet, Rauchwarnmelder in seinen Wohnungen einzubauen, muss der Mieter den Einbau hinnehmen. Das gilt sogar dann, wenn der Mieter schon selbst Warnmelder in den Wohnräumen angebracht hatte, hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 290/14). Einbau und Wartung der Geräte aus einer Hand gewährleiste ein hohes Maß an Sicherheit, so das Gericht. Ein Mieter muss auch die mit dem Einbau der neuen Geräte verbundene Mieterhöhung akzeptieren. Die Mehrbelastung hält sich allerdings in Grenzen. In der Regel liegt die Mieterhöhung bei wenigen Euro pro Monat.
Tipp: In welchen Bundesländern der Einbau Pflicht ist, steht im FAQ Rauchmelder.
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