
Urlaub. Viele Touristen haben wegen Waldbränden gerade Sorge wegen ihrer geplanten oder schon begonnenen Ferien in Griechenland. © Getty Images / Westend61 / Werner Dieterich
Wer eine Reise nach Griechenland gebucht hat, sorgt sich um seinen Urlaub. Grund: Dort wüten gefährliche Waldbrände. Kostenlos stornieren geht aktuell aber noch nicht.
Die starken Waldbrände in Griechenland und auf den griechischen Inseln verunsichern sowohl Urlauber vor Ort als auch Touristen, deren Reisen in das beliebte Urlaubsziel noch bevorstehen. In der aktuellen Lage sollten Urlauber, die noch nicht losgefahren sind, vor allem Ruhe bewahren und sich gut über die Lage vor Ort informieren, etwa auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Dort sind bereits aktuelle Reisehinweise veröffentlicht.
Reisewarnung gibt Urlaubern mehr Rechte
Reisehinweise sind noch keine Reisewarnung. Nur bei einer offiziellen Reisewarnung lassen Reiseveranstalter Kunden einer Pauschalreise meist kostenlos stornieren oder umbuchen. Reisewarnungen werden nur ausgesprochen, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben – auch für Urlauber – droht, etwa bei einem starken Erdbeben im Reiseland. Das bedeutet: Wer jetzt seine Reise nach Griechenland kostenlos abblasen möchte, ist auf die Kulanz des Reiseanbieters angewiesen. Die derzeitige Situation rechtfertigt noch kein kostenloses Umbuchen oder Stornieren von gebuchten Urlaubsreisen in das Land. Es gelten die üblichen Stornobedingungen und Stornogebühren. Nur wenn ein Urlauber beweisen kann, dass er persönlich erheblich gefährdet ist, kommt eine kostenlose Stornierung infrage.
Eigene Regeln für Individualreisen
Wer seine Reise individuell zusammengestellt hat, fällt nicht unter das Pauschalreiserecht. Ein Rücktritt beispielsweise von einer gebuchten Unterkunft muss in diesem Fall direkt mit dem Vermieter oder, bei Buchung über ein Portal, mit diesem ausgehandelt werden. Oder es gelten die dort vereinbarten Regeln.
Reiserücktrittsversicherung nicht zuständig
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn eine Reise wegen eines Ereignisses wie einem Waldbrand am Urlaubsort nicht angetreten wird. Diese Police deckt vor allem Reiseabsagen wegen unvorhergesehener Erkrankung von Reisenden oder nahen Angehörigen ab. Je nach Tarif sind weitere Ursachen versichert wie Arbeitsplatzverlust oder Schäden am Haus. Das gleiche gilt für eine dort sinnvollerweise integrierte Reiseabbruchversicherung, die Kosten einer vorzeitigen Rückreise oder notwendigen Reiseverlängerung übernimmt.
Tipp: Alle Fragen rund um Reiseversicherungen beantworten wir in unserem Special.
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