Brände in Griechen­land Reise kostenlos stornieren?

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Brände in Griechen­land - Reise kostenlos stornieren?

Urlaub. Viele Touristen haben wegen Wald­bränden gerade Sorge wegen ihrer geplanten oder schon begonnenen Ferien in Griechen­land. © Getty Images / Westend61 / Werner Dieterich

Wer eine Reise nach Griechen­land gebucht hat, sorgt sich um seinen Urlaub. Grund: Dort wüten gefähr­liche Wald­brände. Kostenlos stornieren geht aktuell aber noch nicht.

Die starken Wald­brände in Griechen­land und auf den grie­chischen Inseln verunsichern sowohl Urlauber vor Ort als auch Touristen, deren Reisen in das beliebte Urlaubs­ziel noch bevor­stehen. In der aktuellen Lage sollten Urlauber, die noch nicht losgefahren sind, vor allem Ruhe bewahren und sich gut über die Lage vor Ort informieren, etwa auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Dort sind bereits aktuelle Reisehinweise veröffent­licht.

Reisewarnung gibt Urlaubern mehr Rechte

Reisehin­weise sind noch keine Reisewarnung. Nur bei einer offiziellen Reisewarnung lassen Reise­ver­anstalter Kunden einer Pauschalreise meist kostenlos stornieren oder umbuchen. Reisewarnungen werden nur ausgesprochen, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben – auch für Urlauber – droht, etwa bei einem starken Erdbeben im Reise­land. Das bedeutet: Wer jetzt seine Reise nach Griechen­land kostenlos abblasen möchte, ist auf die Kulanz des Reiseanbieters angewiesen. Die derzeitige Situation recht­fertigt noch kein kostenloses Umbuchen oder Stornieren von gebuchten Urlaubs­reisen in das Land. Es gelten die üblichen Stornobedingungen und Storno­gebühren. Nur wenn ein Urlauber beweisen kann, dass er persönlich erheblich gefährdet ist, kommt eine kostenlose Stornierung infrage.

Eigene Regeln für Indivi­dualreisen

Wer seine Reise individuell zusammen­gestellt hat, fällt nicht unter das Pauschalreiserecht. Ein Rück­tritt beispiels­weise von einer gebuchten Unterkunft muss in diesem Fall direkt mit dem Vermieter oder, bei Buchung über ein Portal, mit diesem ausgehandelt werden. Oder es gelten die dort vereinbarten Regeln.

Reise­rücktritts­versicherung nicht zuständig

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn eine Reise wegen eines Ereig­nisses wie einem Wald­brand am Urlaubs­ort nicht angetreten wird. Diese Police deckt vor allem Reise­absagen wegen unvor­hergesehener Erkrankung von Reisenden oder nahen Angehörigen ab. Je nach Tarif sind weitere Ursachen versichert wie Arbeits­platz­verlust oder Schäden am Haus. Das gleiche gilt für eine dort sinn­voller­weise integrierte Reise­abbruch­versicherung, die Kosten einer vorzeitigen Rück­reise oder notwendigen Reise­verlängerung über­nimmt.

Tipp: Alle Fragen rund um Reiseversicherungen beant­worten wir in unserem Special.

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