Bootshaftpflichtversicherung
Deckungssumme. Die Deckungssumme ist der Betrag, den der Haftpflichtversicherer maximal zahlt. Die Summe muss hoch gewählt werden, da jeder unbegrenzt für Schäden haftet, die er anderen zufügt. Wir haben im Test 5 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden vorgegeben („So haben wir getestet“). Verursacht ein Bootseigner mehrere Schäden im Versicherungsjahr, ist die Gesamtleistung oft auf das Doppelte der Summe begrenzt. Wichtig: Für einige Gewässer sind Summen vorgeschrieben, in Italien 6 Millionen Euro.
Skipperhaftpflicht. Viele Policen schützen den Kunden auch, wenn er mit einer gecharterten oder geliehenen Yacht Schäden verursacht. Die Versicherung zahlt aber meist nur, wenn keine andere Versicherung dafür aufkommt und manchmal nur für bestimmte Bootsarten, Motorleistungen oder Segelflächen sowie Schadenarten. Wer nur das eigene Boot nutzt, benötigt das Extra nicht.
Forderungsausfalldeckung. Der Versicherer leistet auch, wenn der Kunde von einem anderen geschädigt wird und dieser nicht zahlen kann. Vorher muss der Geschädigte aber versucht haben, das Geld einzuklagen.
Weitere Extras. Bootsbesitzer, die für den Transport einen Trailer nutzen, sollten darauf achten, dass Schäden durch den Trailer versichert sind. Ebenso ist es wichtig, dass auch Schäden, die Crewmitglieder einander zufügen, im Schutz eingeschlossen sind und Deckung für vorhandene Beiboote besteht.
Ausschlüsse. Nicht alle Schäden, die Bootsbesitzer verursachen, sind automatisch abgesichert. Genau geregelt sind die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen. Meist sind zum Beispiel Schäden nicht versichert, wenn das Boot verchartert wird, der Schiffsführer alkoholisiert ist oder nicht den nötigen Sportbootführerschein besitzt. Auch Motorbootrennen sind meist nicht versichert.
Bootskaskoversicherung
Fahrtgebiet. Anders als in den meisten Bootshaftpflichtversicherungen gilt der Kaskoschutz nicht weltweit, sondern nur für ein im Vertrag festgelegtes Fahrtgebiet – zum Beispiel die Nord- und Ostsee oder die europäischen Binnengewässer. Oft wird das gelegentliche Überschreiten des Gebiets geduldet, wenn der Kunde dies dem Versicherer sofort meldet. Dann verliert er seinen Schutz nicht.
Versicherungssumme. Die Versicherungssumme im Kaskoschutz sollte dem Wert des Bootes entsprechen (Versicherungswert). Sie wird häufig als „feste Taxe“ vereinbart. Bei Totalverlust des Bootes erhält der Eigentümer die im Vertrag festgeschriebene Summe. Achtung: Manche Anbieter sehen diese Taxe nur für einen bestimmten Zeitraum als verbindlich an. Danach prüfen sie spätestens im Schadensfall, ob Versicherungssumme und der aktuelle Wert des Bootes noch übereinstimmen. Stellen sie eine Abweichung von mehr als 10 oder 15 Prozent fest, machen sie eventuell Abzüge. Der Kunde erhält dann weniger als die Versicherungssumme, obwohl er die ganze Zeit für diese höhere Summe Beiträge bezahlt hat. Eigner sollten daher aus eigenem Interesse den Wert ihres Bootes regelmäßig vom Versicherer überprüfen lassen und bei Abweichungen die Versicherungssumme in ihrem Vertrag anpassen lassen.
Allgefahrendeckung. Ist die Allgefahrendeckung vereinbart, sind alle Schäden versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Verweigert der Versicherer die Leistung, muss er beweisen, dass der Schaden nicht versichert ist. Die Ausschlüsse finden Kunden in den Versicherungsbedingungen. Schäden, die dort aufgeführt sind, fallen nicht unter den Schutz. Häufig sind die Maschinenanlage, technische und nautische Ausrüstungen und persönliche Wertgegenstände nur gegen bestimmte Gefahren versichert. Dazu gehören Unfall, Brand, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl, mut- oder böswillige Handlungen Dritter und höhere Gewalt. Schmoren Kabel durch und die elektrische Anlage wird beschädigt, wird mancher Versicherer nicht zahlen. Denn Schmoren ist noch kein Brand.
Einzelgefahrendeckung. Bietet der Kaskoschutz dagegen die Einzelgefahrendeckung, sind alle versicherten Gefahren in den Versicherungsbedingungen einzeln aufgeführt. Im Schadensfall muss der Kunde beweisen, dass sein Fall zu den aufgeführten Risiken gehört, die gedeckt sind. Auch hier gibt es eine Reihe von Schäden, die generell ausgeschlossen sind. Wichtig: Im Vergleich zur Allgefahrendeckung müssen Kunden hier nicht nur auf die Ausschlüsse, sondern auch auf die Einschlüsse achten. Sind Schäden durch Blitzeinschläge nicht ausgeschlossen, heißt das nicht automatisch, dass sie versichert sind. Das sind sie nur, wenn sie unter den versicherten Risiken auftauchen.
Bergung und Wrackbeseitigung. Egal, ob große Yacht oder kleineres Motorboot – sinkt das Schiff nach einem Schaden und muss geborgen werden, kann das schnell teuer werden. Bootseigentümer sollten darauf achten, dass dieses Risiko mit einer ausreichend hohen Summe – im Idealfall unbegrenzt – versichert ist. Die Versicherer verlangen meist, dass ein versichertes Ereignis die Ursache für den Schaden sein muss und dass für die Bergung oder Wrackbeseitigung eine behördlich angeordnete Aufforderung zur Beseitigung vorliegt.
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@StefanAlbatros: Eine aktuellere Untersuchung liegt uns leider nicht vor. Fragen Sie konkret bei den Anbietern nach, ob es die im Test genannten Tarife noch in unveränderter Form noch gibt.(PK)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wurde der Test zwischenzeitlich aktualisiert, bzw. inwieweit kann ich die Ergebnisse noch nutzen?
Gruß Stefan Hans
wann bitte kommen neue Tests?
@Kaledo: Bitte fragen Sie vor dem Abschluss konkret beim Anbieter nach, ob es den im Test genannten Tarif in unveränderter Form noch gibt. Wir haben die Tarife bisher nicht wieder unter die Lupe genommen. Über zukünftige Testveröffentlichungen geben wir nur einen Monat im Voraus Informationen nach außen, und zwar unter: www.test.de/shop/finanztest-hefte/vorschau (maa)
Der Test ist von 2013. Sicher hat sich inzwischen einiges getan.
Ist der Test noch aktuell oder ist eine Neuauflage in absehbarer Zeit geplant?