Boots­versicherung

Auf einen Blick: Wichtige Leistungen und Ausschlüsse der Versicherer

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Boots­haft­pflicht­versicherung

Deckungs­summe. Die Deckungs­summe ist der Betrag, den der Haft­pflicht­versicherer maximal zahlt. Die Summe muss hoch gewählt werden, da jeder unbe­grenzt für Schäden haftet, die er anderen zufügt. Wir haben im Test 5 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden vorgegeben („So haben wir getestet“). Verursacht ein Boots­eigner mehrere Schäden im Versicherungs­jahr, ist die Gesamt­leistung oft auf das Doppelte der Summe begrenzt. Wichtig: Für einige Gewässer sind Summen vorgeschrieben, in Italien 6 Millionen Euro.

Skip­perhaft­pflicht. Viele Policen schützen den Kunden auch, wenn er mit einer gecharterten oder geliehenen Yacht Schäden verursacht. Die Versicherung zahlt aber meist nur, wenn keine andere Versicherung dafür aufkommt und manchmal nur für bestimmte Boots­arten, Motor­leistungen oder Segelflächen sowie Schaden­arten. Wer nur das eigene Boot nutzt, benötigt das Extra nicht.

Forderungs­ausfall­deckung. Der Versicherer leistet auch, wenn der Kunde von einem anderen geschädigt wird und dieser nicht zahlen kann. Vorher muss der Geschädigte aber versucht haben, das Geld einzuklagen.

Weitere Extras. Boots­besitzer, die für den Trans­port einen Trailer nutzen, sollten darauf achten, dass Schäden durch den Trailer versichert sind. Ebenso ist es wichtig, dass auch Schäden, die Crewmitglieder einander zufügen, im Schutz einge­schlossen sind und Deckung für vorhandene Beiboote besteht.

Ausschlüsse. Nicht alle Schäden, die Boots­besitzer verursachen, sind auto­matisch abge­sichert. Genau geregelt sind die Ausschlüsse in den Versicherungs­bedingungen. Meist sind zum Beispiel Schäden nicht versichert, wenn das Boot verchartert wird, der Schiffs­führer alkoholisiert ist oder nicht den nötigen Sport­boot­führer­schein besitzt. Auch Motorboot­rennen sind meist nicht versichert.

Boots­kasko­versicherung

Fahrt­gebiet. Anders als in den meisten Boots­haft­pflicht­versicherungen gilt der Kaskoschutz nicht welt­weit, sondern nur für ein im Vertrag fest­gelegtes Fahrt­gebiet – zum Beispiel die Nord- und Ostsee oder die europäischen Binnengewässer. Oft wird das gelegentliche Über­schreiten des Gebiets geduldet, wenn der Kunde dies dem Versicherer sofort meldet. Dann verliert er seinen Schutz nicht.

Versicherungs­summe. Die Versicherungs­summe im Kaskoschutz sollte dem Wert des Bootes entsprechen (Versicherungs­wert). Sie wird häufig als „feste Taxe“ vereinbart. Bei Total­verlust des Bootes erhält der Eigentümer die im Vertrag fest­geschriebene Summe. Achtung: Manche Anbieter sehen diese Taxe nur für einen bestimmten Zeitraum als verbindlich an. Danach prüfen sie spätestens im Schadens­fall, ob Versicherungs­summe und der aktuelle Wert des Bootes noch über­einstimmen. Stellen sie eine Abweichung von mehr als 10 oder 15 Prozent fest, machen sie eventuell Abzüge. Der Kunde erhält dann weniger als die Versicherungs­summe, obwohl er die ganze Zeit für diese höhere Summe Beiträge bezahlt hat. Eigner sollten daher aus eigenem Interesse den Wert ihres Bootes regel­mäßig vom Versicherer über­prüfen lassen und bei Abweichungen die Versicherungs­summe in ihrem Vertrag anpassen lassen.

Allgefahren­deckung. Ist die Allgefahren­deckung vereinbart, sind alle Schäden versichert, die nicht ausdrück­lich ausgeschlossen sind. Verweigert der Versicherer die Leistung, muss er beweisen, dass der Schaden nicht versichert ist. Die Ausschlüsse finden Kunden in den Versicherungs­bedingungen. Schäden, die dort aufgeführt sind, fallen nicht unter den Schutz. Häufig sind die Maschinen­anlage, tech­nische und nautische Ausrüstungen und persönliche Wert­gegen­stände nur gegen bestimmte Gefahren versichert. Dazu gehören Unfall, Brand, Diebstahl oder Einbruch­diebstahl, mut- oder böswil­lige Hand­lungen Dritter und höhere Gewalt. Schmoren Kabel durch und die elektrische Anlage wird beschädigt, wird mancher Versicherer nicht zahlen. Denn Schmoren ist noch kein Brand.

Einzel­gefahren­deckung. Bietet der Kaskoschutz dagegen die Einzel­gefahren­deckung, sind alle versicherten Gefahren in den Versicherungs­bedingungen einzeln aufgeführt. Im Schadens­fall muss der Kunde beweisen, dass sein Fall zu den aufgeführten Risiken gehört, die gedeckt sind. Auch hier gibt es eine Reihe von Schäden, die generell ausgeschlossen sind. Wichtig: Im Vergleich zur Allgefahren­deckung müssen Kunden hier nicht nur auf die Ausschlüsse, sondern auch auf die Einschlüsse achten. Sind Schäden durch Blitz­einschläge nicht ausgeschlossen, heißt das nicht auto­matisch, dass sie versichert sind. Das sind sie nur, wenn sie unter den versicherten Risiken auftauchen.

Bergung und Wrack­beseitigung. Egal, ob große Yacht oder kleineres Motorboot – sinkt das Schiff nach einem Schaden und muss geborgen werden, kann das schnell teuer werden. Boots­eigentümer sollten darauf achten, dass dieses Risiko mit einer ausreichend hohen Summe – im Ideal­fall unbe­grenzt – versichert ist. Die Versicherer verlangen meist, dass ein versichertes Ereignis die Ursache für den Schaden sein muss und dass für die Bergung oder Wrack­beseitigung eine behördlich ange­ordnete Aufforderung zur Beseitigung vorliegt.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 14.08.2018 um 14:48 Uhr
Aktuell?

@StefanAlbatros: Eine aktuellere Untersuchung liegt uns leider nicht vor. Fragen Sie konkret bei den Anbietern nach, ob es die im Test genannten Tarife noch in unveränderter Form noch gibt.(PK)

StefanAlbatros am 14.08.2018 um 11:06 Uhr
Aktuell?

Sehr geehrte Damen und Herren,
wurde der Test zwischenzeitlich aktualisiert, bzw. inwieweit kann ich die Ergebnisse noch nutzen?
Gruß Stefan Hans

Flight am 27.01.2018 um 14:45 Uhr
Test 5 Jahre alt

wann bitte kommen neue Tests?

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.01.2016 um 14:48 Uhr
Neuer Test

@Kaledo: Bitte fragen Sie vor dem Abschluss konkret beim Anbieter nach, ob es den im Test genannten Tarif in unveränderter Form noch gibt. Wir haben die Tarife bisher nicht wieder unter die Lupe genommen. Über zukünftige Testveröffentlichungen geben wir nur einen Monat im Voraus Informationen nach außen, und zwar unter: www.test.de/shop/finanztest-hefte/vorschau (maa)

Kaledo am 21.01.2016 um 13:59 Uhr
Neuauflage?

Der Test ist von 2013. Sicher hat sich inzwischen einiges getan.
Ist der Test noch aktuell oder ist eine Neuauflage in absehbarer Zeit geplant?