
Blitzerfotos bleiben in Niedersachsen auch verwertbar, wenn die Daten zur Geschwindigkeitsmessung nicht gespeichert werden. Das hat der Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden. Damit widerspricht das Gericht einem Urteil aus dem Saarland. Dort hatte der Verfassungsgerichtshof im Juli 2019 beschlossen, dass Blitzerfotos ohne gespeicherte Messdaten nicht für eine Verurteilung ausreichen. Begründung: Ohne diese Daten könnten Autofahrer nicht die Grundlage der Verurteilung prüfen. Das verletze ihr Recht auf eine effektive Verteidigung und ein faires Verfahren. Vielerorts wurden Blitzer deswegen sogar schon außer Betrieb genommen. In Niedersachsen sieht man das anders. Dadurch, dass die Blitzgeräte von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt zugelassen und geeicht sind, sei die Richtigkeit der Messwerte bestätigt. Die Blitzermessungen bleiben daher auch ohne Datenspeicherung für eine Verurteilung ausreichend (Az. 2 Ss (Owi) 233/19).
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