Schäden durch Kurzschluss oder Überspannung sind in der Hausrat- und Gebäudeversicherung nicht immer mitversichert. Standard ist nur der Versicherungsschutz für den Fall, dass der Blitz direkt einschlägt.
„Überspannungsschäden kommen häufiger vor als ein Blitzeinschlag“, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft. 330 000 solcher Schäden regulierten Hausrat- und 120 000 die Wohngebäudeversicherer im Jahr 2009.
Schlägt ein Blitz im Radius von zwei Kilometer in der Nachbarschaft oder in eine Strom- oder Telefonleitung ein, kann die hohe Spannung über alles, was leitet, transportiert werden und elektronische Geräte beschädigen. Dann streikt zum Beispiel die Kühltruhe und die Heizungssteuerung fällt aus.
Ein Blitzableiter schützt davor nicht. Er kann nur einen Brand- und Gebäudeschaden verhindern, nicht jedoch Spannungen im Stromnetz.
Tipp: Prüfen Sie, ob in Ihren Versicherungsbedingungen Überspannung als versicherte Gefahr ausgewiesen ist. Falls nicht, können Sie diesen Schutz zusätzlich abschließen. Mehr Informationen über Versicherungen bei Unwetter finden Sie unter www.test.de/unwetter.
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