
Werbeanrufe nach Kündigung? Das erlebten Kunden bei Mobilcom-debitel. Die Mobilfunkfirma schrieb, sie bestätige den „Kündigungswunsch“. Gleichzeitig bat sie um „Rückruf zur Bestätigung der Kündigung“. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZ). Das Landgericht Kiel gab ihr recht (Az. 15 O 99/14). „Firmen dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass eine Kündigung erst durch Telefonanruf wirksam wird“, erklärt VZ-Justiziarin Anke Kirchner. Sie sieht darin unerlaubte Telefonwerbung: „Eine schriftliche Kündigung reicht, am besten per Einschreiben.“
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Trotz des Urteils arbeitet mobilcom debitel mit der gleichen Masche weiter.