Bio-Kenn­zeichnung Konventionelle Ware mit Öko-Anschein

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„BioAstin“, „100 probio“, „biojoy“ – mit diesen Namen gaben sich 2017 einige konventionelle Lebens­mittel einen Öko-Anschein. Die Wett­bewerbs­zentrale hat über das Jahr 17 Produkte registriert, die unbe­rechtigter­weise das Wort „bio“ im Namen führten und Verbraucher so in die Irre führten. „Bio“ und „öko“ dürfen nur Produkte heißen, die nach der EU-Öko-Verordnung hergestellt wurden. Die Verstöße wurden außerge­richt­lich geklärt.

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