„BioAstin“, „100 probio“, „biojoy“ – mit diesen Namen gaben sich 2017 einige konventionelle Lebensmittel einen Öko-Anschein. Die Wettbewerbszentrale hat über das Jahr 17 Produkte registriert, die unberechtigterweise das Wort „bio“ im Namen führten und Verbraucher so in die Irre führten. „Bio“ und „öko“ dürfen nur Produkte heißen, die nach der EU-Öko-Verordnung hergestellt wurden. Die Verstöße wurden außergerichtlich geklärt.
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