Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Esma verbietet den Vertrieb sogenannter binärer Optionen an Kleinanleger. Bei diesen hochriskanten Geschäften wetten Anleger über Internetplattformen auf Börsenentwicklungen. Das Verbot soll ab Mai 2018 gelten. Der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen verwies auf zahlreiche Verbraucherbeschwerden, vor allem etwa über die Plattformen 24option, Anyoption und BDSwiss. In den Geschäftsbedingungen fanden die Verbraucherschützer viele Klauseln, die Verbraucher benachteiligen. Die Betreiberin von Anyoption, die Ouroboros Derivatives Trading Ltd. aus Nikosia, Zypern, teilte Finanztest mit, am 27. November 2017 alle Angebote zu binären Optionen beendet zu haben und das Unternehmen zu schließen. 24option äußerte sich nicht. BDSwiss will eine klare Anleitung der Aufsichtsbehörden abwarten.
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