Binäre Optionen Aufsichts­behörde verbietet Vertrieb

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Die Europäische Wert­papier- und Markt­aufsichts­behörde Esma verbietet den Vertrieb sogenannter binärer Optionen an Klein­anleger. Bei diesen hoch­riskanten Geschäften wetten Anleger über Internetplatt­formen auf Börsen­entwick­lungen. Das Verbot soll ab Mai 2018 gelten. Der Markt­wächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen verwies auf zahlreiche Verbraucher­beschwerden, vor allem etwa über die Platt­formen 24option, Anyoption und BDSwiss. In den Geschäfts­bedingungen fanden die Verbraucherschützer viele Klauseln, die Verbraucher benach­teiligen. Die Betreiberin von Anyoption, die Ouroboros Derivatives Trading Ltd. aus Nikosia, Zypern, teilte Finanztest mit, am 27. November 2017 alle Angebote zu binären Optionen beendet zu haben und das Unternehmen zu schließen. 24option äußerte sich nicht. BDSwiss will eine klare Anleitung der Aufsichts­behörden abwarten.

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