Billigflieger Ryanair 150 Euro für Änderung des Vornamens

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Billigflieger Ryanair - 150 Euro für Änderung des Vornamens

Ryanair nimmt einen Fluggast nur nach Zahlung von weiteren 150 Euro mit. Das Ticket hatte der Gast auf seinen Rufnamen Heinz gebucht, laut Pass heißt er „Heinrich“. Ein Gericht verurteilte die Airline zur Rückzahlung.

Ryanair verweigert Check-In

Billigflieger Ryanair - 150 Euro für Änderung des Vornamens

Seitdem Heinrich Peters denken kann, wird er Heinz genannt. Selbst seine Eltern nennen ihn Heinz. Heinz verwenden viele als Kurzform von Heinrich. Peters arbeitet als Bürovorsteher in einer Notarkanzlei in Nettetal/Niederrhein. Als er mit seinen Arbeitskollegen im Rahmen eines Betriebsausflugs mit Ryanair nach Venedig fliegen möchte, wird ihm der Zutritt zur Maschine jedoch verweigert. Das Problem: Sein Vorname im Pass stimmt nicht überein mit dem bei der Flugbuchung angegebenen Namen. Bei der Online-Buchung weist die Internetseite von Ryanair zwar ausdrücklich daraufhin, dass der Name des Fluggastes „mit dem Namen im Reisepass bzw. einem anerkannten Reisedokument übereinstimmen“ muss. Aber die Kanzlei-Sekretärin, die die Flüge gebucht hatte, kannte Heinz Peters nur unter diesem Namen.

Gebühr soll Weiterverkauf von Tickets verhindern

Erst als Heinz Peters am Flughafen 150 Euro für die Umschreibung des Tickets zahlt, darf er mitfliegen. Auf Anfrage von test.de rechtfertigt Ryanair die Gebühr: „Die Änderungsgebühr bei Namensänderung dient dazu, den unzulässigen Weiterkauf günstig gebuchter Tickets zu unterbinden“, sagt Daniel de Carvalho, Pressesprecher von Ryanair. Diese Unternehmenspolitik mag ihre Berechtigung haben. Im Fall von Heinz Peters lag aber offenkundig kein Missbrauch vor, sondern für jeden erkennbar ein Versehen. Dennoch beharrten die Ryanair-Mitarbeiter am Schalter auf die Zahlung von 150 Euro.

Ryanair muss Gebühr zurückzahlen

Heinz Peters fand sich damit nicht ab. Er zahlte zwar zunächst. Nach Rückkehr aus Venedig reichte er jedoch Klage beim Amtsgericht Geldern ein. „150 Euro Änderungsgebühr bei einem 10-Euro-Ticket halte ich für stark überhöht“, sagt Peters. Bevor es allerdings zu einer Gerichtsverhandlung kam, erkannte Ryanair den Anspruch von Peters an. Das Amtsgericht verurteilte Ryanair im Rahmen eines Anerkenntnisurteils zur Rückzahlung des Geldes (Az. 4 C 331/11). Wegen des Anerkenntnisses von Ryanair befasste sich das Amtsgericht nicht mit der Frage, ob die Änderungsgebühr tatsächlich rechtlich in Ordnung ist, sondern urteilte so wie von Heinz Peters beantragt.

Sprecher: „Erstattung Zeichen des Guten Willens“

Ryanair-Sprecher de Carvalho sieht den Fehler nach wie vor auf der Seite von Heinz Peters. Die Erstattung der Gebühr sei ein „Zeichen des guten Willens“ gewesen. Möglicherweise wollte Ryanair mit dem Anerkenntnis aber auch eine rechtliche Diskussion über die Angemessenheit der Änderungsgebühr vor Gericht vermeiden.

Apropos Angemessenheit: Laut aktuellen Geschäftsbedingungen von Ryanair kostet die Änderung des Namens am Flughafen inzwischen übrigens 160 Euro.

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1988 am 12.10.2016 um 15:01 Uhr
Namensänderung

Hallo auch uns ist dies passiert ,anstatt Christine stand Christel .Die freundliche Mitarbeiterin knallte uns den Betrag von 160 Euro hin ,wir sind bald umgefallen ,natürlich zahlt man ,weil man möchte ja in Urlaub ,der erste Tag war versaut .Die Reise war ein Geschenk für meine Mutter ,also sehr ärgerlich.Ich habe jetzt zu Ryanair geschrieben ,bin mal gespannt

Penguin88 am 16.11.2013 um 13:06 Uhr
Ryanair ? na ja

Wer unbedingt mit Ryan Air fliegen will solls halt tun. Ich habe es ein paar mal versucht, mit chaotischen Resultaten: Bremen-Barcelona ? Dieses "Barcelona" lag aber ca 180 Km nördlich von Barcelona. Der Werbepreis von 19,99 summierte sich dann nach allen Zuschlägen auf knapp 220,- Dem Europäischen Gesetzesentscheid, dass Airlines den Endpreis sofort bei Anfrage angeben müssen, ignoriert Ryan Air hartnäckig. Bekommt allerdings Schützenhilfe von Lufthansa, die mit immer neuen Anträgen und Verfügungen das Europäische Gesetz ausbremst, sodass es in Deutschland keine Gültigkeit bekommt. Und eine Freundin, die einen lateinamerikanischen Doppelnamen und zwei Vornamen hat, buchte einen Flug nach Marokko. Da der in der Ryan Air Buchungsseite vorgegebene Platz zu kurz für den gesamten Namen war, liess sie - gezwungenermassen den zweiten Vornamen weg. Zusätzlich kürzte das EDV System den Nachnamen nochmals um 3 Buchstaben am Ende. Mitnahme verweigert. keine Rückerstattung

peikifex am 08.10.2011 um 20:29 Uhr
Selber schuld

Die "Billigflüge" sind keine: Der Stuerzahler kommt für die Subventionen der Flughäfen auf (wir bezahlen z.B. die Flughäfen Paderborn, Erfurt und Kassel, wo auf absehbare Zeit nicht genug los sein wird für die gebauten Kapazitäten, die dann an Billigflieger verscherbelt werden).
Jedes bisschen Service kostet Geld, die Kulanz ist geringer als beim Strafgericht nach einem Geständnis für vorsätzlichen Mord, die Möglichkeiten für Verbraucher vor Gericht zu ziehen sind unter aller Kanone. Die Lage der Flughäfen ist Provinz und der Fluglärm überall ist eine Zumutung und macht krank.
Und die Lufthansa fliegt mich für 99 Euro quer durch Europa hin und zurück. Nicht immer, nicht überall hin, aber immer mal wieder und fast überall hin. Wenn es denn schon Fliegen sein muss.

Concert6 am 05.10.2011 um 03:28 Uhr
Wer fliegt eigentlich noch RyanAir?

Ich bin in meinem Leben sicher schon 500x geflogen und achte auch sehr auf den Flugpreis. Mit RyanAir bin ich jedoch ganz bewusst noch nie geflogen und werde es wohl auch niemals tun. Nicht mal umsonst würde ich RyanAir buchen, denn so viel Stress und Unsicherheit mit unerwarteten Zusatzkosten und Problemen ist es mir niemals wert!

Claudia1969 am 04.10.2011 um 23:40 Uhr
Wir haben noch mehr gezahlt

Wir hatten das gleiche Problem Anfang September. Da der Name auf der Bordkarte nicht mit dem Namen im Ausweis übereinstimmte, musste meine Mutter 331 € bezahlen, damit sie mitfliegen durfte. Am Flughafen hat man uns noch darauf aufmerksam gemacht, dass wir den gleichen Betrag nochmals beim Rückflug zahlen müssen. Da keine EC-Karte zur Zahlung akzeptiert wurde, hat dies zusätzlichen Ärger bei uns ausgelöst. Wir haben dann für den Rückflug einen neuen Flug für 140 € gebucht, um wenigstens knapp 200 € einzusparen. Eine Namesänderung war nicht mehr möglich, da der Online-Check-In bereits abgeschlossen war. Meine Mutter versucht derzeit einen Teil des Geldes zurückzubekommen. Die Zahlung von 331 € ist auch völlig überhöht. Mal sehen, wie wir in dieser Angelegenheit weiterkommen.