Jedes Bundesland regelt den Bildungsurlaub selbst. In unserer alphabetisch sortierten Übersicht fassen wir die wichtigsten Punkte für jedes Land zusammen.
Baden-Württemberg
Bezeichnung: Bildungszeit.
Gesetzliche Grundlage: Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg
Dafür gibt es Bildungszeit: Berufliche Weiterbildung und politische Bildung sowie Qualifizierung zur Wahrnehmung eines Ehrenamts.
Wer Anspruch darauf hat: Arbeitnehmer, Auszubildende, Heimarbeiter, Mitarbeitende einer Werkstatt für behinderte Menschen, Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Landesbeamte und Landesrichter, soweit deren Tätigkeitsschwerpunkt im Land Baden-Württemberg liegt und die seit mindestens zwölf Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis sind.
So viele Tage sind drin: Bis zu fünf Arbeitstage im Kalenderjahre. Für Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- oder Studienzeit, beschränkt auf den Bereich der politischen Weiterbildung und der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Lohnfortzahlung: Wie während eines Erholungsurlaubs.
Antragsfrist: Der Antrag muss spätestens neun Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich beim Arbeitgeber eingehen.
Ablehnungsgründe:
- Dringende betriebliche Belange.
- Dazu zählen genehmigte Urlaubsanträge oder Krankentage anderer Beschäftigter.
- Wenn im Betrieb am 1. Januar eines Jahres weniger als zehn Personen ausschließlich der Auszubildenden arbeiten. Teilzeitbeschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden sind mit der Hälfte, bei nicht mehr als 30 Stunden mit Dreiviertel zu berücksichtigen.
- Wenn 10 Prozent der Beschäftigten im laufenden Jahr ihre Bildungszeit bereits genommen haben oder sie ihnen bewilligt wurde.
Entscheidungsfrist: Der Arbeitgeber muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich über den Antrag entscheiden. Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten müssen die Ablehnung der Bildungszeit nur auf Wunsch schriftlich begründen.
Berlin
Bezeichnung: Bildungszeit.
Gesetzliche Grundlage: Berliner Bildungszeitgesetz
Dafür gibt es Bildungsurlaub: Berufliche Weiterbildung, politische Bildung und die Qualifizierung für ein Ehrenamt, bei Auszubildenden nur politische Bildung. Auch anerkannte Kurse im Ausland sind möglich.
Wer Anspruch darauf hat: Arbeitnehmer, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Freie und Heimarbeiter, Mitarbeiter einer Werkstatt für behinderte Menschen sowie Beamte. Die Antragsteller müssen seit mindestens sechs Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
So viele Tage sind drin: Zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Lohnfortzahlung: Wie während eines Erholungsurlaubs.
Antragsfrist: Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme beim Arbeitgeber eingehen.
Ablehnungsgründe:
- Zwingende betriebliche Belange.
- Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.
- In Betrieben mit nicht mehr als 20 Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen, sobald zehn Prozent der Belegschaft im laufenden Jahr bereits Bildungszeit genommen haben oder sie ihnen bewilligt wurde.
Entscheidungsfrist: Der Arbeitgeber muss innerhalb von vierzehn Tagen nach der Mitteilung schriftlich über den Antrag entscheiden.
Brandenburg
Bezeichnung: Bildungsfreistellung.
Gesetzliche Grundlage: Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz
Dafür gibt es Bildungsfreistellung: Berufliche, politische und kulturelle Weiterbildung.
Wer Anspruch darauf hat: Arbeiter und Angestellte, Auszubildende und Heimarbeiter, deren Arbeitsstätte in Brandenburg liegt und die seit mindestens sechs Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis sind.
So viele Tage sind drin: Zehn Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Lohnfortzahlung: Wie während eines Erholungsurlaubs.
Antragsfrist: Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich beim Arbeitgeber eingehen.
Ablehnungsgründe:
- Zwingende betriebliche Belange.
- Urlaubsansprüche anderer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.
- Sobald die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr für Bildungsurlaub in Anspruch genommen worden sind, das Zweieinhalbfache, in Betrieben mit in der Regel nicht mehr als zwanzig Beschäftigten das Eineinhalbfache der Zahl der Beschäftigten erreicht hat .
Entscheidungsfrist: Der Arbeitgeber muss so frühzeitig wie möglich, grundsätzlich innerhalb von vierzehn Tagen nach der Mitteilung schriftlich über den Antrag entscheiden.
Besondere Regelungen: Können Teilnehmer des Unterrichts in einer anerkannten Heimbildungsstätte ihre Kinder unter sechs Jahren derweil nicht in einer öffentlichen Kita betreuen lassen, stellt die Heimbildungsstätte die Betreuung durch geeignete Personen sicher.
Bremen
Bezeichnung: Bildungszeit.
Gesetzliche Grundlage: Bremisches Bildungszeitgesetz
Dafür gibt es Bildungsurlaub: Berufliche, politische und allgemeine Weiterbildung.
Wer Anspruch darauf hat: Arbeitnehmer, Auszubildende, Mini-Jobber, arbeitnehmerähnliche Beschäftigte wie Heimarbeiter und Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen, die ihren Beschäftigungsschwerpunkt in Bremen haben und seit mindestens sechs Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis sind. Außerdem Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, aber seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz in der Freien Hansestadt Bremen haben.
So viele Tage sind drin: Zehn Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Lohnfortzahlung: Wie während eines Erholungsurlaubs.
Antragsfrist: Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme beim Arbeitgeber eingehen.
Ablehnungsgründe:
- Zwingende betriebliche Belange.
- Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.
Entscheidungsfrist: Der Arbeitgeber muss so frühzeitig wie möglich, in der Regel innerhalb einer Woche, über den Antrag entscheiden.
Besondere Regelungen: Der Arbeitnehmer muss den Betrag, den er wegen seiner Teilnahme an der Bildungsveranstaltung als Beihilfe oder Zuschuss erhalten hat, an den Arbeitgeber abführen, soweit dieser Betrag als Ersatz für Einkommensverluste gezahlt wird.
Die Beschäftigungsverhältnisse von Seeleuten haben ihren Schwerpunkt in der Freien Hansestadt Bremen, wenn sich
- der Sitz des Reeders, der Partenreederei, des Korrespondentreeders oder des Vertragsreeders in der Freien Hansestadt Bremen befindet oder
- der Heimathafen des Schiffes in der Freien Hansestadt Bremen befindet und das Schiff die Bundesflagge führt.
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@AmKürzerenHebel: Ablehnen darf der Arbeitgeber z. B. wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, allerdings sin ddie Hürden dafür hoch.. Die Rechtslage ist nicht in allen Bundesländern einheitlich, bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/FAQ-Recht-auf-Weiterbildung-Was-der-Chef-darf-was-er-muss-4936583-0/. (AK)
Arbeitgeber lehnt beantragten Bildungsurlaub ab, trotz rechtzeitigem Antrag und Hinweisen auf Gesetzgebung. Begründung: "zuviel zu tun". Welche rechtlichen Konsequenzen kann der Arbeitgeber überhaupt erwarten?
@DPMA: Eine bundeseinheitliche Regelung für Bildungsurlaub existiert nicht, da es der Kulturhoheit der einzelnen Bundesländer überlassen ist, für die gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Mit Ausnahme von Sachsen und Bayern hat auch jedes Bundesland entsprechende Bestimmungen. Da es bisher noch keine gesetzliche Regelung auf eine bezahlte Freistellung für Bildungsurlaub in Bayern gibt, müssen Angestellte sich direkt an ihren Arbeitgeber wenden, der nach Überprüfung des beruflichen Nutzens über die Bewilligung entscheidet. (dda)
Hallo,
gibt es Bildungsurlaub auch für Angestellte des Bundes (hier: Deutsches Patent- und Markenamt in München)?
Gruß Sebastian
@derkamener. Einige Länder schließen Beamte kategorisch aus. Einzelne Bundesländer bieten Bildungsurlaub für Landes- und Kommunalbeamte, sowie Richter und Richterinnen an. Erkundigen Sie sich hierüber bei Ihrem Personalrat. Für Beamte des Bundes gibt es die SonderurlaubsVO § 7:
https://www.gesetze-im-internet.de/surlv/__7.html
Ähnliche Regelungen gibt es in den Bundesländern auch für Landesbeamte, die nicht unter die Bildungsurlaubsregeln fallen. (TK)