„Arbeitnehmerweiterbildung“, „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ – die bezahlte Freistellung zum Weiterbilden hat viele Namen.
Hamburg
Bezeichnung: Bildungsurlaub
Gesetzliche Grundlage: Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
Dafür gibt es Bildungsurlaub: Berufliche Weiterbildung und politische Bildung sowie Qualifizierung zur Wahrnehmung eines Ehrenamts.
Wer Anspruch darauf hat: Arbeitnehmer, Auszubildende, Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben und die seit mindestens sechs Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis sind.
So viele Tage sind drin: Zehn Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Lohnfortzahlung: Das durchschnittliche Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor Beginn der Freistellung erhalten hat, wird fortgezahlt.
Antragsfrist: Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme beim Arbeitgeber eingehen.
Ablehnungsgründe:
- Zwingende betriebliche Belange.
- Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen.
Entscheidungsfrist: keine Regelung.
Besondere Regelungen: Der Arbeitnehmer muss sich um Beihilfen und Zuschüsse für die Bildungsveranstaltung bemühen. Auf das Arbeitsentgelt wird dieser Betrag dann angerechnet.
Hessen
Bezeichnung: Bildungsurlaub.
Gesetzliche Grundlage: Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub
Dafür gibt es Bildungsurlaub: Berufliche Weiterbildung und politische Bildung sowie Qualifizierung zur Wahrnehmung eines Ehrenamts, bei Auszubildenden nur politische Bildung und Ehrenamtsschulungen.
Wer Anspruch darauf hat: Arbeitnehmer, Auszubildende, arbeitnehmerähnlich Beschäftigte sowie Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen mit Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen, die seit mindestens sechs Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis sind.
So viele Tage sind drin: Fünf Arbeitstage im Jahr. Möchte der Arbeitnehmer stattdessen 10 Arbeitstage im darauffolgenden Jahr nehmen, muss er das bis zum 31. Dezember schriftlich beim Arbeitgeber beantragen.
Lohnfortzahlung: Wie während eines Erholungsurlaubs. Bei Weiterbildung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes erstattet das Land den Arbeitgebern das fortzuzahlende Arbeitsentgelt. Bei privaten Kleinbetrieben, die nicht mehr als 20 Beschäftigte haben, erstattet das Land außerdem 50 Prozent des Arbeitsentgelts bei beruflichen oder politischen Weiterbildungen.
Antragsfrist: Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich beim Arbeitgeber eingehen.
Ablehnungsgründe:
- Dringende betriebliche Erfordernisse (jedoch nicht bei Auszubildenden).
- Wenn im laufenden Kalenderjahr mehr als ein Drittel der Beschäftigten des Betriebs an einem anerkannten Bildungsurlaub teilgenommen haben.
Entscheidungsfrist: Der Arbeitgeber muss innerhalb von drei Wochen nach Eingang schriftlich über den Antrag entscheiden.
Besondere Regelungen: Für die pädagogische Mitwirkung in anerkannten Bildungsveranstaltungen können Beschäftigte zusätzlich jährlich fünf Arbeitstage unbezahlten Bildungsurlaub beanspruchen. Bildungsurlaub kann auch in anerkannten Einrichtungen anderer Bundesländer genommen werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Bezeichnung: Bildungsfreistellung.
Gesetzliche Grundlage: Bildungsfreistellungsgesetz
Dafür gibt es Bildungsfreistellung: Berufliche und politische Weiterbildung sowie Qualifizierung zur Wahrnehmung eines Ehrenamts, für Auszubildende nur politische Weiterbildung und Weiterbildung zur Ausübung eines Ehrenamtes.
Wer Anspruch darauf hat: Beschäftigte und Auszubildende, die ihren Beschäftigungsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben und seit mindestens sechs Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis sind.
So viele Tage sind drin: Fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr, bei Auszubildenden fünf Arbeitstage während der gesamten Ausbildungszeit.
Lohnfortzahlung: Arbeitsentgelt ohne Minderung.
Antragsfrist: Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich beim Arbeitgeber eingehen.
Ablehnungsgründe:
- Wichtige betriebliche beziehungsweise dienstliche Belange.
- Urlaubsansprüche anderer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen.
- Wenn die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr für Zwecke der Bildungsfreistellung in Anspruch genommen worden sind, das Zweieinhalbfache – in Unternehmen mit nicht mehr als 20 Beschäftigten das Eineinhalbfache – der Zahl der Beschäftigten erreicht hat.
- Zustimmung kann in dringenden Fällen zurückgezogen werden, wenn nicht vorhersehbare dienstliche oder betriebliche Gründe eingetreten sind, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zu einer Ablehnung geführt hätten. Dir Firma trägt etwaige Stornierungskosten und andere Ausgaben.
Entscheidungsfrist: Der Arbeitgeber muss so früh wie möglich, spätestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich über den Antrag entscheiden.
Besondere Regelungen: Bei politischer Weiterbildung und Weiterbildung zur Ausübung eines Ehrenamts bekommen Arbeitgeber auf Antrag vom Land 110 Euro pro Tag der Freistellung erstattet, 55 Euro pro Tag der Freistellung bei beruflicher Weiterbildung.
Niedersachsen
Bezeichnung: Bildungsurlaub.
Gesetzliche Grundlage: Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz
Dafür gibt es Bildungsurlaub: Allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Bildung.
Wer Anspruch darauf hat: Arbeitnehmer, Auszubildende, arbeitnehmerähnlich Beschäftigte wie Heimarbeiter und Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, die seit mindestens sechs Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis sind.
So viele Tage sind drin: Fünf Arbeitstage im laufenden Kalenderjahr oder 10 Tage im darauffolgenden Jahr.
Lohnfortzahlung: Wie an Feiertagen.
Antragsfrist: Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich beim Arbeitgeber eingehen.
Ablehnungsgründe:
- Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange.
- Die Wünsche anderer Arbeitnehmer, denen unter sozialen Gesichtspunkten eine Verlegung des Erholungsurlaubs nicht zuzumuten ist, sind vorrangig zu berücksichtigen.
- Wenn die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr von den Arbeitnehmern für Bildungsurlaub in Anspruch genommen worden sind, das Zweieinhalbfache der Zahl der Arbeitnehmer, die am 30. April des Jahres bildungsurlaubsberechtigt waren, erreicht hat.
Entscheidungsfrist: Der Arbeitgeber muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung über den Antrag entscheiden.
Nordrhein-Westfalen
Bezeichnung: Arbeitnehmerweiterbildung.
Gesetzliche Grundlage: Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz
Dafür gibt es Arbeitnehmerweiterbildung: Berufliche und politische Weiterbildung. Für Auszubildende nur politische Weiterbildung.
Wer Anspruch darauf hat: Arbeitnehmer, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Beschäftigte wie Heimarbeiter in Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, die ihren Beschäftigungsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und seit mindestens sechs Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis sind.
So viele Tage sind drin: Fünf Arbeitstage. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Für Auszubildende fünf Arbeitstage in den ersten beiden Dritteln ihrer Ausbildung.
Lohnfortzahlung: Wie an Feiertagen.
Antragsfrist: Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich beim Arbeitgeber eingehen.
Ablehnungsgründe:
- Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange.
- Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer.
- Bei Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten entfällt der Freistellungsanspruch, wenn bereits zehn Prozent der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr freigestellt wurden.
Entscheidungsfrist: Der Arbeitgeber muss innerhalb von drei Wochen nach der Mitteilung schriftlich über den Antrag entscheiden.
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@AmKürzerenHebel: Ablehnen darf der Arbeitgeber z. B. wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, allerdings sin ddie Hürden dafür hoch.. Die Rechtslage ist nicht in allen Bundesländern einheitlich, bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/FAQ-Recht-auf-Weiterbildung-Was-der-Chef-darf-was-er-muss-4936583-0/. (AK)
Arbeitgeber lehnt beantragten Bildungsurlaub ab, trotz rechtzeitigem Antrag und Hinweisen auf Gesetzgebung. Begründung: "zuviel zu tun". Welche rechtlichen Konsequenzen kann der Arbeitgeber überhaupt erwarten?
@DPMA: Eine bundeseinheitliche Regelung für Bildungsurlaub existiert nicht, da es der Kulturhoheit der einzelnen Bundesländer überlassen ist, für die gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Mit Ausnahme von Sachsen und Bayern hat auch jedes Bundesland entsprechende Bestimmungen. Da es bisher noch keine gesetzliche Regelung auf eine bezahlte Freistellung für Bildungsurlaub in Bayern gibt, müssen Angestellte sich direkt an ihren Arbeitgeber wenden, der nach Überprüfung des beruflichen Nutzens über die Bewilligung entscheidet. (dda)
Hallo,
gibt es Bildungsurlaub auch für Angestellte des Bundes (hier: Deutsches Patent- und Markenamt in München)?
Gruß Sebastian
@derkamener. Einige Länder schließen Beamte kategorisch aus. Einzelne Bundesländer bieten Bildungsurlaub für Landes- und Kommunalbeamte, sowie Richter und Richterinnen an. Erkundigen Sie sich hierüber bei Ihrem Personalrat. Für Beamte des Bundes gibt es die SonderurlaubsVO § 7:
https://www.gesetze-im-internet.de/surlv/__7.html
Ähnliche Regelungen gibt es in den Bundesländern auch für Landesbeamte, die nicht unter die Bildungsurlaubsregeln fallen. (TK)