Bildungsurlaub

Tipps

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Suchen. Achten Sie bei der Kursauswahl darauf, dass die Weiterbildung als Bildungsurlaub anerkannt ist. Ob das der Fall ist, lässt sich allerdings nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Fragen Sie im Zweifelsfall den Kursanbieter. Unter Umständen muss er die Anerkennung noch be­antragen. Einige Bundesländer veröffentlichen im Internet auch Listen mit anerkannten Kursen. Mehr Infos gibt es unter www.arbeitundleben.de siehe Bildungsfreistellung.

Auswählen. Belegen Sie einen Kurs, der mit Ihrem Job wirklich etwas zu tun hat, dann werden Chef und Kollegen Ihre Abwesenheit nicht übelnehmen. Besonderen Einsatz signalisieren Sie, wenn Sie für einen Teil des Kurses auch eigenen Erholungsurlaub nehmen. Im Saarland ist das sogar gesetzliche Pflicht.

Beantragen. Bildungsurlaub müssen Sie in der Regel spätestens sechs Wochen vorher beantragen. Das entsprechende Formular bekommen Sie vom Veranstalter. Der Arbeitgeber darf die Freistellung nicht ablehnen, es sei denn, es sprechen wichtige betriebliche Gründe dagegen.

Finanzieren. Nehmen Sie die staatlichen Förderungen zur Finanzierung der Weiterbildung in Anspruch. So spendiert der Staat eine Bildungsprämie von bis zu 500 Euro. Attraktiv sind in einigen Ländern auch die regionalen Förderprogramme. Das Land Nordrhein-Westfalen etwa schießt unter bestimmten Voraussetzungen 50 Prozent der Kosten zu, in Hessen und in Rheinland-Pfalz gibt es ähnli­che Programme. Eine Übersicht über alle Programme finden Sie unter www.foerderdatenbank.de.

Absetzen. Ausgaben für beruflich bedingte Fortbildungen können Sie in Ihrer Steuererklärung abrechnen. Der Fiskus erkennt neben Kursgebühren auch Kosten für Fahrten, Übernachtungen sowie Verpflegungspauschalen an. Auch Arbeitsmittel und ein Arbeitszimmer zuhause können die Steuerschuld senken.

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