Bildungs­urlaub Anspruch auf Yogakurs

1
Bildungs­urlaub - Anspruch auf Yogakurs

Bessere Selbst­behauptung im Job soll mit einem Yogakurs möglich werden. © Getty Images / GlobalStock

Arbeit­geber müssen unter bestimmten Bedingungen einen Yogakurs als Bildungs­urlaub anerkennen – das entschied das Berliner Landes­arbeits­gericht (Az. 10 Sa 2076/18). Ein Arbeitnehmer aus Berlin beantragte Bildungs­urlaub, um an einem Kurs namens „Yoga I – erfolg­reich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ teil­zunehmen. Der Arbeit­geber lehnte ab.

In allen deutschen Bundes­ländern – außer Bayern und Sachsen – haben Angestellte Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungs­urlaub im Jahr. Die Extra-Urlaubs­tage sollen es Mitarbeitern ermöglichen, an Veranstaltungen der politischen oder beruflichen Weiterbildung teil­zunehmen. Die Arbeits­richter entschieden, dass ein Yogakurs der beruflichen Weiterbildung dient, wenn er die „Anpassungs­fähig­keit und Selbst­behauptung“ von Arbeitnehmern stärkt. Voraus­setzung für eine Anerkennung ist, dass der Kurs nach einem „geeigneten didaktischen Konzept“ durch­geführt wird.

1

Mehr zum Thema

1 Kommentar Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Gelöschter Nutzer am 15.05.2019 um 14:13 Uhr
Hoffentlich

Hoffentlich leiben Bayern und Sachsen standhaft und versperren sich solchem Quatsch weiterhin.