
Bessere Selbstbehauptung im Job soll mit einem Yogakurs möglich werden. © Getty Images / GlobalStock
Arbeitgeber müssen unter bestimmten Bedingungen einen Yogakurs als Bildungsurlaub anerkennen – das entschied das Berliner Landesarbeitsgericht (Az. 10 Sa 2076/18). Ein Arbeitnehmer aus Berlin beantragte Bildungsurlaub, um an einem Kurs namens „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ teilzunehmen. Der Arbeitgeber lehnte ab.
In allen deutschen Bundesländern – außer Bayern und Sachsen – haben Angestellte Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub im Jahr. Die Extra-Urlaubstage sollen es Mitarbeitern ermöglichen, an Veranstaltungen der politischen oder beruflichen Weiterbildung teilzunehmen. Die Arbeitsrichter entschieden, dass ein Yogakurs der beruflichen Weiterbildung dient, wenn er die „Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung“ von Arbeitnehmern stärkt. Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass der Kurs nach einem „geeigneten didaktischen Konzept“ durchgeführt wird.
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Hoffentlich leiben Bayern und Sachsen standhaft und versperren sich solchem Quatsch weiterhin.