Ausbildung lohnt doppelt: Know-How und Wissen befördern die Karriere - und mit den Kosten lassen sich Steuern sparen. Wer schon arbeitet, kann Ausbildungskosten in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Bedingung: Die Ausbildung ist geeignet, eine Arbeit zu behalten oder neue zu finden. Auch das Erststudium kann Steuern sparen. Die Finanzämter erkennen bis zu 4 000 Euro als Sonderausgaben an.
Finanztest erklärt, wie Sie mit Ausbildungskosten Steuern sparen und erklärt die Feinheiten der gesetzlichen Regelungen.
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- Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
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- Ob Kosten für Arbeitsweg, Kitabeiträge oder Unterhalt – zusätzliche Freibeträge für solche Ausgaben bringen Angestellten direkt mehr Netto.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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