
Etwa 105 Liter Bier trinkt jeder Deutsche jährlich.
Von Chili bis Waldmeister – viele brauen ihr Bier selbst. Ist das eigentlich legal? Wann wird eine Biersteuererklärung fällig? Vom Bayerischen Reinheitsgebot bis zum Vorläufigen Biergesetz – Wissenswertes rund ums Bier, von den test-Experten erklärt.
Der Bierkonsum sinkt
Der Bierabsatz ist auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Die Zahl der Privatbraustätten steigt hingegen. Immer mehr Deutsche brauen lieber selbst. Die Kombination immer neuer Malz- und Hopfenzüchtungen zu individuellen Biersorten ist für die einen Hobby, für andere Kunst. Lohnt der Selbstversuch?
So gehts: Kochen, Gären, Abfüllen
In jedem Liter des Selbstgebrauten steckt viel Zeit und Arbeit. Stark vereinfacht besteht Bierbrauen aus drei Schritten: Kochen, Gären, Abfüllen. Beim Kochen werden in mehreren Etappen Wasser, eine Malzmischung sowie Hopfen zur Würze vermengt. Schritt zwei erfolgt unter Zugabe von Hefe in einem Gäreimer. Zuletzt wird die Mischung in Flaschen abgefüllt und bei verschiedenen Temperaturen gelagert. Der Prozess dauert bis zu vier Wochen. Zutaten und Utensilien sind im Internet oder auch in lokalen Brauereien zu bekommen.
Hopfen + Malz + X
Die Zutatenliste aus dem Bayerischen Reinheitsgebot von 1516 ist nicht mehr verpflichtend. Bundesweit gültig ist heute das Vorläufige Biergesetz (VorlBierG) von 1993. Demnach dürfen in Bier Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden. In einigen Bundesländern ist auch der Zusatz von Zucker erlaubt – allerdings nur in obergärigen Bieren. Sie heißen so, weil die Hefe während der Gärung nach oben steigt. Wer zuhause für den Selbstverzehr braut, kann nach Belieben andere Zutaten beimischen.
Chili-Bier und Co.
Wem die Prozedur zu umständlich ist, der kann sich im Internet Fertigmischungen bestellen. Bierfans können Aromen von Chili bis Waldmeister wählen, den Stärkegrad des Hopfens und Malzextrakt aussuchen. Später müssen sie alles nur noch mit Wasser im mitgelieferten Fässchen vermengen. Nach einer Woche ist das Bier trinkfertig.
Anteil des Finanzministers
Wer mehr als 200 Liter pro Jahr selbst braut, muss beim zuständigen Hauptzollamt eine Biersteuererklärung einreichen und eine Biersteuer zahlen.