Das Portal Jameda veröffentlicht Bewertungen über Ärzte und Zahnärzte ohne deren Zustimmung. Premium-Kunden zahlen einen Monatsbeitrag und können ihre Profile selbst gestalten. Bei nicht zahlenden Ärzten sind nur Name, Adresse und die Bewertungen zu sehen. Nach insgesamt fünf Urteilen – zuletzt Oberlandesgericht Köln (Az.15 U 89/19 und 15 U 126/19) – müssen Profile unter bestimmten Umständen gelöscht werden. Das ist etwa der Fall, wenn Jameda auf den Profilen von nichtzahlenden Basiskunden „Expertenratgeber-Artikel“ zahlender Konkurrenten veröffentlicht und zu deren Profilen verlinkt.
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mein Urologe, zu welchem ich (60 Jahre alt) seit 6 Jahren zur jährlichen kassenärztlichen Krebsvorsorge gehe, weigerte sich mich, trotz mehrfachen Aufforderung zu untersuchen, da ich keine IGEL PSA Blutuntersuchung für 60,--€ und einer weiteren Blutuntersuchung für 25,-- € in Anspruch genommen habe. Ich wies ihn auf ein Röntgenbildhinweis hin, welcher von einem Arzt kam, welcher meinte, daß meine Prostata erheblich vergrößert sei. Mich untersucht er erst, wenn ich die IGEL in Anspruch genommen habe. Sollte ich das nicht wollen, dann sei keine umfassende Untersuchung möglich und die Krebsuntersuchung könne auch mein Hausarzt machen, dafür müsse ich nicht seine wertvolle Zeit in Anspruch nehmen. Bis Februar 2021 habe ich Zeit die Leistungen und seine Dienste in Anspruch zu nehmen. So habe ich das auch bei Jameda und vdek geschrieben, aber nirgends ist meine Bewertung zu lesen.
Als Rechnugsrahmen gilt die GOZ.
"Mein" Zahnarzt hat diese in einigen Fällen nicht angewandt sondern händisch zu höheren Beträgen abgerechnet die von der Kasse nicht anerkannt wurden, zu einer Korrektur war der Zahnarzt nicht bereit.
Diesen Vorgang der schwarz auf weiß vorliegt wurde von Jameda nicht angenommen.
Meine Meinung, es geht nicht um die Bewertungen sondern es ist ein reines Geschäftsmodell und man tut besonders seinen zahlenden Premiumkunden nicht weh und hievt sie durch n.m.M. meist selbst oder bezahlte 1+ Bewertungen an die Spitze.
zu Jamedas Parteilichkeit:
1) Jamedas „Bewertungs“-Portal hat zahlende Kunden und nicht zahlende Zwangsteilnehmer.
2) Nichts ist einfacher als Bewertungsdurchschnitte – nur auf die kommt es an – zu Gunsten zahlender Kunden zu beeinflussen. Jameda trifft die Entscheidung selbst, welche Negativbewertung unzulässig ist, z.B. wann es sich um eine Tatsachenbehauptung oder um eine Schmähkritik handelt. Jameda entscheidet selbst wessen Positivbewertung einer kritischen Prüfung unterzogen und gegebenenfalls gelöscht wird.
3) Parteilichkeit zu Gunsten zahlender Kunden ist im Geschäftsinteresse des Portals, das von diesen Kunden lebt.
4) Eine 6500-Fall-Statistik der ZEIT von Januar 2018 hat klar und deutlich gezeigt, dass zahlende Kunde besser abschneiden als Zwangsteilnehmer.
Ein juristisches Vorgehen gegen Jameda wegen Verletzung des UWG setzt aber eine Verbandsklage voraus, wie sie nicht von einzelnen Ärzten, sondern nur von den Kammern geführt werden kann.