Das Portal Jameda veröffentlicht Bewertungen über Ärzte und Zahnärzte ohne deren Zustimmung. Premium-Kunden zahlen einen Monatsbeitrag und können ihre Profile selbst gestalten. Bei nicht zahlenden Ärzten sind nur Name, Adresse und die Bewertungen zu sehen. Nach insgesamt fünf Urteilen – zuletzt Oberlandesgericht Köln (Az.15 U 89/19 und 15 U 126/19) – müssen Profile unter bestimmten Umständen gelöscht werden. Das ist etwa der Fall, wenn Jameda auf den Profilen von nichtzahlenden Basiskunden „Expertenratgeber-Artikel“ zahlender Konkurrenten veröffentlicht und zu deren Profilen verlinkt.