
Fitnessstudio-Betreiberin Renate Holland ist mit dem Bewertungssystem der Plattform Yelp unzufrieden. Sie hat geklagt – und nun vor dem Bundesgerichtshof verloren. © picture alliance / dpa / Lino Mirgeler
Das Onlineportal Yelp darf weiterhin seine Unternehmensbewertungen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Mit diesem Urteil beendete der Bundesgerichtshof (BGH) einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Fitnessstudiobetreiberin Renate Holland und dem Bewertungsportal.
Nicht alle Bewertungen fließen in das Gesamturteil ein
Bei Yelp darf jeder zum Kritiker werden und seine Meinung zu Restaurants, Dienstleistern und Geschäften veröffentlichen. Die Nutzer können dabei ein Stern bis fünf Sterne vergeben und einen Text schreiben. In die Gesamtbewertung fließen jedoch nicht alle Nutzer-Bewertungen ein: Eine spezielle Software identifiziert automatisch die „empfohlenen Beiträge“, die Yelp für besonders hilfreich oder authentisch hält. Dabei handelt es sich etwa um Beiträge von Nutzern, die auf dem Portal aktiv sind und bislang glaubhafte Bewertungen abgeliefert haben. So sollen Gefälligkeitsbewertungen und Fälschungen aussortiert werden. Die nach dem Yelp-Algorithmus „nicht empfohlenen“ Bewertungen können Besucher der Webseite dennoch lesen.
Unternehmerin empfindet Bewertungen als ungerecht
Eine Fitnessstudiobetreiberin hatte gegen Yelp geklagt, weil sie die Benotung ihrer Studios als unfair empfand. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hatte sie 2018 eine Klage gewonnen. Die Richter hatten damals geurteilt, dass durch das Aussortieren von Bewertungen ein verzerrtes Gesamtbild entstehen würde. In diesem Verfahren wurde der Unternehmerin Schadenersatz zugesprochen. Außerdem wurde Yelp untersagt, die Studios weiterhin zu bewerten.
Gewerbetreibende müssen Kritik hinnehmen
Das BGH-Urteil hebt die Rechtssprechung des Münchner OLG auf. Dem Urteil der Karlsruher Richter zufolge überwiegen die schutzwürdigen Belange von Yelp und nicht die rechtlich geschützten Interessen der Klägerin. Die Einstufung von Bewertungen auf Yelp – in die Kategorien „empfohlen“ und „nicht empfohlen“ – sei durch die Berufs- und Meinungsfreiheit geschützt. Der vorsitzende Richter: „Ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen.“
Onlinebewertungen – das Thema auf test.de
- Wissenschaft.
- Die Universität Dortmund hat die Bewertungen auf dem Portal Amazon untersucht. Zum Test Fake-Bewertungen.
- Untersuchungen.
- Das Bundeskartellamt interessiert sich ebenfalls für die Bewertungen – Bundeskartellamt untersucht Nutzerbewertungen.
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Solche Beiträge verdeutlichen mir, wie wichtig Bewertungen für einige Unternehmen sind. Wenn eine Unternehmerin sogar klagt, so scheint ja zum Teil sogar das gesamte Gewerbe von den Bewertungen abhängig zu sein.