Unser Rat
Foto. Ein Bewerbungsfoto gehört zum guten Ton. Auch wenn es Unternehmen oft nicht fordern, kann es über die Einladung zum Vorstellungsgespräch entscheiden.
Vorstellungsgespräch. Auf unzulässige Fragen müssen Sie nicht antworten. Sie dürfen sogar lügen. Bei zulässigen Fragen gilt das Gegenteil: Hier kann Sie eine Lüge den Job kosten. Was der Arbeitgeber fragen darf, hängt oft vom Einzelfall ab.
Benachteiligung. Fühlen Sie sich diskriminiert, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er prüft, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Den Anspruch müssen Sie innerhalb von zwei Monaten anmelden. Die Frist beginnt mit der Absage oder im Moment der Benachteiligung, also etwa dem Gespräch.
Zurück zu:Startseite Meldung