Firmen dürfen Bewerber mit Übergewicht ablehnen. Wenn keine Behinderung oder behandlungsbedürftige Adipositas vorliegt, ist das kein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Chefs dürfen auch Umstände berücksichtigen, die für die Stelle nicht zwingend sind (Arbeitsgericht Darmstadt, Az. 6 Ca 22/13).