Bewegungs­melder Über­wachungs­kamera vor Nach­bars Haus verboten

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Wer seinen Nach­barn ärgern will, darf sein Auto nicht mit einer Kamera an der Front­scheibe, deren Bewegungs­melder sich immer wieder einschaltet, vor dessen Haus parken (Land­gericht Memmingen, Az. 22 O 1983/13).

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Sleiker am 05.04.2019 um 14:28 Uhr

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