Wer seinen Nachbarn ärgern will, darf sein Auto nicht mit einer Kamera an der Frontscheibe, deren Bewegungsmelder sich immer wieder einschaltet, vor dessen Haus parken (Landgericht Memmingen, Az. 22 O 1983/13).
Wer seinen Nachbarn ärgern will, darf sein Auto nicht mit einer Kamera an der Frontscheibe, deren Bewegungsmelder sich immer wieder einschaltet, vor dessen Haus parken (Landgericht Memmingen, Az. 22 O 1983/13).