Empfiehlt der Arzt nach einem Betriebsunfall ein E-Bike zum Schonen des Kniegelenks, muss die Berufsgenossenschaft das nicht bezahlen. Fahrräder sind keine Hilfsmittel, die speziell für Kranke konzipiert wurden, sondern normale Gebrauchsgegenstände des Alltags (Sozialgericht Stuttgart, Az. S 21 U 1106/12).
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