
Heinz Friedrich Fettel muss Krankenkassenbeiträge auf eine Betriebsrente unter der Geringfügigkeitsgrenze zahlen. Sie wurde zu einer weiteren Betriebsrente addiert.
Finanztest-Leser Heinz Friedrich Fettel hat sich seine betriebliche Direktversicherung auf einen Schlag auszahlen lassen – gut 12 800 Euro bekam er. Auf den größten Teil dieser Summe verlangt seine Krankenkasse HKK Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Damit hatte Fettel nicht gerechnet. Sein Fall zeigt, wie hoch die Beiträge zur Krankenkasse bei einer Betriebsrente ausfallen können.
Geringfügigkeitsgrenze
Fettel wundert sich, denn Beiträge fallen nicht an, wenn eine Rente im Jahr 2018 nicht höher als 152,25 Euro im Monat ist oder bei einer Kapitalauszahlung auf einmal nicht mehr als das 120-Fache dieses Betrags erreicht, also 18 270 Euro. Fettels Direktversicherung zahlte weit weniger aus.
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Betriebsrenten addiert
Die Direktversicherung ist aber nicht Fettels einzige Betriebsrente. Er bekommt außerdem noch monatlich etwas aus der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden. Beide Renten zählen zusammen und überschreiten die Geringfügigkeitsgrenze deutlich. Deshalb wird auf die gesamte Rente der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig – fast 18 Prozent.
Vorsorge privat fortgeführt
Als Fettel aus dem Beruf ausschied, hat er seine Direktversicherung noch zwei Jahre weitergeführt und Geld aus seinem Nettoeinkommen eingezahlt. Auf diesen Teil seiner Direktversicherung, 1 305 Euro, zahlt er keinen Beitrag. Von den ausgezahlten 12 800 Euro sind also 11 495 Euro beitragspflichtig.
Betriebliche Riester-Rente
Auf Zahlungen aus einem betrieblichen Riester-Vertrag sind gar keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.