
Heinz Friedrich Fettel muss Krankenkassenbeiträge auf eine Betriebsrente unter der Geringfügigkeitsgrenze zahlen. Sie wurde zu einer weiteren Betriebsrente addiert. © Bernd Roselieb
Finanztest-Leser Heinz Friedrich Fettel hat sich seine betriebliche Direktversicherung auf einen Schlag auszahlen lassen – gut 12 800 Euro bekam er. Auf den größten Teil dieser Summe verlangt seine Krankenkasse HKK Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Damit hatte Fettel nicht gerechnet. Sein Fall zeigt, wie hoch die Beiträge zur Krankenkasse bei einer Betriebsrente ausfallen können.
Geringfügigkeitsgrenze
Fettel wundert sich, denn Beiträge fallen nicht an, wenn eine Rente im Jahr 2018 nicht höher als 152,25 Euro im Monat ist oder bei einer Kapitalauszahlung auf einmal nicht mehr als das 120-Fache dieses Betrags erreicht, also 18 270 Euro. Fettels Direktversicherung zahlte weit weniger aus.
Tipp: Tests und Infos zum Thema betriebliche Altersvorsorge finden Sie auf unserer Themenseite Betriebsrente und Pensionskasse.
Betriebsrenten addiert
Die Direktversicherung ist aber nicht Fettels einzige Betriebsrente. Er bekommt außerdem noch monatlich etwas aus der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden. Beide Renten zählen zusammen und überschreiten die Geringfügigkeitsgrenze deutlich. Deshalb wird auf die gesamte Rente der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig – fast 18 Prozent.
Vorsorge privat fortgeführt
Als Fettel aus dem Beruf ausschied, hat er seine Direktversicherung noch zwei Jahre weitergeführt und Geld aus seinem Nettoeinkommen eingezahlt. Auf diesen Teil seiner Direktversicherung, 1 305 Euro, zahlt er keinen Beitrag. Von den ausgezahlten 12 800 Euro sind also 11 495 Euro beitragspflichtig.
Betriebliche Riester-Rente
Auf Zahlungen aus einem betrieblichen Riester-Vertrag sind gar keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.
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@Manfred_x: Wie schon gesagt. Ob die Versorgungskasse richtig gerechnet hat, können Sie und auch wir nicht prüfen. Wir können Ihnen auch keine unabhängige Stelle nennen, die das für Sie tun könnte. Die Aufsicht über die freiwillige Versicherung der VBL (also auch Riester) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). (PH)
Vielen Dank! Trotzdem noch ein, zwei Fragen, weil es doch etwas anders ist: Es handelt sich um die VBL-Pflicht, in die ich ab 1997 eingezahlt und die ich ab 2004 oder 2005 beriestert habe. Sie war übrigens vorher im Ost-Tarifbereich auf kapitalbildend umgestellt worden und nicht mehr umlagenfinanziert, wie immer noch im TB West. Freiwillige VBL war 2005 noch nicht möglich.
Wie müsste die VBL rechnen? Welches Amt ist in diesem Falle als Aufsicht zuständig?
@Manfred_x: Grundsätzlich gilt: Riester- und Pflichtversicherung werden seit 2018 getrennt betrachtet: Auf die Rente aus der Pflichtversicherung fallen Sozialabgaben an, auf die Riester-Rente nicht mehr. Die Berechnung bezieht sich also nicht auf die in der Ansparphase gezahlten Beiträge, sondern auf die Anteile von Riester- und Pflichtversicherung an der Gesamtrente. Es kann sogar passieren, dass auch auf die Pflichtversicherung keine Beiträge mehr anfallen. Und zwar dann, wenn die Rente ohne Riester unter die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 155,75 Euro im Monat fällt. Ob die Versorgungskasse richtig gerechnet hat, können Sie nicht prüfen. Wir können Ihnen auch keine unabhängige Stelle nennen, die das für Sie tun könnte. Die Aufsicht über die freiwillige Versicherung der VBL (also auch Riester) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). (PH)
Der Teufel steckt wie immer im Detail. Es gibt ein Rundschreiben SV ("Beitragsrechtliche Beurteilung ..." - wie eine Arbeitsanweisung) von GKV-Spitzenverband, DRV und Bundesagentur für Arbeit vom Nov. 2018 wie beriesterte Betriebsrenten (z.B. Pflicht-VBL im ÖD) zu behandeln sind. Allerdings wird damit nicht klar, welche Summen genau dabei von Beitragszahlungen freigestellt sind, z.B. Arbeitsnehmerbeiträge (alle, auch die vor der Riester-Förderung?) oder auch die Zulagen. Die VBL verschickt Änderungsmeldungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz mit einer Bruttorente und einem beitragspflichtigen Anteil der Rente, ohne die Berechnung für diesen Anteil offenzulegen. Welcher Anteil genau ist beitragsfrei?
Kommentar vom Autor gelöscht.