Betriebs­rente Gilt der Versorgungs­frei­betrag für Einmalzah­lungen aus einer Unterstüt­zungs­kasse?

0

Ein Finanztest-Leser fragt: „Ich habe meine Betriebs­rente aus einer Unterstüt­zungs­kasse als Einmalbetrag auszahlen lassen. Wieso rechnet mir das Finanz­amt den Versorgungs­frei­betrag nicht an?“

Der Versorgungs­frei­betrag für Renten und Pensionen wie etwa aus einer Unterstüt­zungs­kasse gilt nur, wenn sie die Leistungen monatlich über­weist.

Zahlt die Kasse die gesamte Betriebs­rente auf einmal aus, greifen andere Regeln. In diesem Fall behandelt das Finanz­amt den Betrag wie Arbeits­lohn für mehrere Jahre. Dabei wendet es die Fünf­telregelung an. Sie sorgt dafür, dass der Steuer­tarif für den Einmalbetrag etwas nied­riger ist, als er es sonst wäre: Das Finanz­amt schlägt ein Fünftel des ausgezahlten Einkommens auf die restlichen Einkünfte auf. Danach bestimmt es, wie viel Steuer auf dieses Fünftel fällig würde und verfünf­facht dann den Wert. Diese Regelung gilt nicht, wenn nur ein Teil der Betriebs­rente auf einmal ausgezahlt wird.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.