Ein Finanztest-Leser fragt: „Ich habe meine Betriebsrente aus einer Unterstützungskasse als Einmalbetrag auszahlen lassen. Wieso rechnet mir das Finanzamt den Versorgungsfreibetrag nicht an?“
Der Versorgungsfreibetrag für Renten und Pensionen wie etwa aus einer Unterstützungskasse gilt nur, wenn sie die Leistungen monatlich überweist.
Zahlt die Kasse die gesamte Betriebsrente auf einmal aus, greifen andere Regeln. In diesem Fall behandelt das Finanzamt den Betrag wie Arbeitslohn für mehrere Jahre. Dabei wendet es die Fünftelregelung an. Sie sorgt dafür, dass der Steuertarif für den Einmalbetrag etwas niedriger ist, als er es sonst wäre: Das Finanzamt schlägt ein Fünftel des ausgezahlten Einkommens auf die restlichen Einkünfte auf. Danach bestimmt es, wie viel Steuer auf dieses Fünftel fällig würde und verfünffacht dann den Wert. Diese Regelung gilt nicht, wenn nur ein Teil der Betriebsrente auf einmal ausgezahlt wird.
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