So haben wir getestet
Wir haben Angebote von 26 Anbietern einer Direktversicherung untersucht. 23 Anbieter haben uns keine Daten geliefert (Testverweigerer). Bei allen getesteten Angeboten handelt es sich um klassische Rentenversicherungen ohne Fondsinvestment. Alle Anbieter unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und sind zudem Mitglied in der Sicherungseinrichtung Protektor zum Schutz der Versicherten bei Insolvenz des Versicherers.
Modellkunde
Unser Modellkunde ist 40 Jahre alt. Er zahlt bis zum Rentenbeginn 27 Jahre lang jährlich 1 200 Euro aus seinen Bruttogehalt (Entgeltumwandlung). Der Vertrag enthält keine Zusatzversicherungen. Stirbt der Versicherte in der Ansparphase, bekommt der Ehe- oder Lebenspartner die bis dahin gezahlten Beiträge (Beitragsrückgewähr). Stirbt der Versicherte in der Rentenphase, erhalten die Hinterbliebenen die Rente, bis seit Rentenbeginn zehn Jahre vergangen sind (Rentengarantiezeit zehn Jahre).
Verhandlungsabhängige Angebote
Hier gibt es Sonderkonditionen. Die Anbieter machen unterschiedliche Rentenangebote für einen Einzelvertrag und für einen Vertrag für mehrere Mitarbeiter. Bei einem Vertrag für mehrere Personen ist die garantierte Monatsrente jeweils höher als die Rente bei einem Einzelvertrag. Wir haben die Angebote dargestellt, die eine Person mindestens erhält und die für zehn Personen maximal möglich sind. Macht ein Versicherer für Einzelpersonen – etwa je nach Provision für den Vermittler – verschiedene Vertragsangebote, nennen wir das mit der geringsten Garantierente. Gab es verschiedene Angebote für Gruppen von zehn Personen, nennen wir das mit der höchsten Garantierente. Alle Angebote lassen auch eine Kapitalzahlung zu Rentenbeginn zu.
Garantierte Rente. Dargestellt ist die garantierte monatliche Rente, die ein Versicherer für eine Person mindestens zahlt sowie die Rente, die ein Versicherer für zehn Personen maximal zahlt.
Garantiertes Kapital. Entscheidet sich der Versicherte für eine Kapitalauszahlung, bekommt er bei Rentenbeginn diese Summe garantiert.
Garantierte Beitragsrendite. So hoch ist die Rendite auf die gezahlten Beiträge bei der garantierten Kapitalzahlung zu Rentenbeginn.
Verhandlungsunabhängige Angebote
Bei diesen Angeboten unterscheiden die Versicherer nicht nach Einzelvertrag und Vertrag für mehrere Mitarbeiter. Die garantierten Leistungen (Rente oder Kapitalzahlung) sind in beiden Fällen gleich.
Angebote mit abgesenkten Garantien
Die Versicherer müssen keine hohe Garantien geben. Die Angebote können sich auf den Beitragserhalt oder weniger beschränken. Auch kann der Garantiezins niedriger sein als der maximal mögliche von derzeit 0,9 Prozent auf den Sparanteil des Beitrags. Zudem muss der Garantiezins nicht über die gesamte Laufzeit gelten. Angebote mit reduzierten Garantien haben wir in dieser Tabelle dargestellt. Hier gibt es keinen Unterschied zwischen Einzel- und Gruppentarif bei der Garantie.
Was Direktversicherungen sonst noch leisten
Teilkapitalabfindung zu Rentenbeginn. Diese Möglichkeit lassen fast alle Tarife zu. Maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals werden bei Rentenbeginn auf einen Schlag ausgezahlt, wenn der Versicherte dies möchte. Der Rest fließt dann als Rente.
Beitragserhöhung möglich (Dynamik). Der Vertrag läuft viele Jahre. Wenn der Kunde im Vertragsverlauf seinen laufenden Beitrag erhöhen möchte, sollte dies möglich sein. Erlaubt der Versicherer dies nicht zu den bei Vertragsbeginn geltenden Bedingungen, gilt diese Möglichkeit nur eingeschränkt.
Einmaliger Zusatzbeitrag möglich. Eine einmalige Beitragserhöhung ist möglich. Erlaubt der Versicherer dies nicht zu den bei Vertragsbeginn geltenden Bedingungen, gilt diese Möglichkeit nur eingeschränkt.
Garantiezins 0,9 Prozent (maximal). Angebote, die den maximalen Rechnungszins von 0,9 Prozent sowohl für die Ansparphase als auch die Rentenphase garantieren und die ihre Garantie überhaupt nicht einschränken.
Leistungsbausteine
Todesfallleistung. Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, gibt es die bis zum Tod eingezahlten Beiträge (Beitragsrückgewähr) oder das vorhandene Kapital (gebildetes Kapital) zurück. Stirbt er nach Rentenbeginn, läuft die Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit weiter.
Todesfallleistung abwählbar. Eine Todesfallleistung schmälert die Altersrente. Wer sie ausschließen will, sollte die Möglichkeit dazu haben. Dies ermöglichen nur 13 Angebote im Test.
Leistung im Pflegefall. Im Pflegfall wird die vereinbarte Rente erhöht.
Zusatzversicherungen
Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Berufsunfähigkeit übernimmt der Versicherer die Beiträge zur Direktversicherung. In einigen Fällen zahlt er auch eine vereinbarte monatliche Rente.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt, wenn der Versicherte weder seinen Beruf noch eine andere Tätigkeit mehr als drei Stunden täglich ausüben kann. Der Versicherer übernimmt die Beiträge zur Direktversicherung. In einigen Fällen zahlt er auch eine vereinbarte monatliche Rente.
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